Personalunion
Eine Personalunion ist eine Beziehung zwischen zwei oder mehr politischen Einheiten, die als getrennte souveräne Staaten angesehen werden, aber laut Gesetz oder Vertrag dieselbe Person als Staatsoberhaupt haben . Rechtlich handelt es sich nicht um eine wirkliche Vereinigung der Territorien . Die Klauseln des Vertrages oder der Vereinbarung zwischen den beiden Parteien sehen das Ende der Personalunion vor, in der Regel mit dem Tod der Vertragsparteien. Jeder Staat findet dann sein eigenes souveränes oder legitimes Staatsoberhaupt. Dies sollte nicht mit einer Föderation verwechselt werden , die als ein und derselbe Staat gilt.
Personalunionen können aus verschiedenen Gründen entstehen, von einer einfachen Ehe (zwei Monarchen – zum Beispiel ein König und eine Königin – heiraten und ihr Kind erbt beide Kronen ) bis hin zu einer virtuellen Annexion (wenn eine Personalunion gegründet wird, um einen anderen Staat unter Kontrolle zu halten, ohne ihn formell zu annektieren). Sie können zu kodifizieren (staatliche Verfassungen deutlich machen, dass sie verbunden werden sollen) oder nicht (in diesem Fall werden sie leicht gebrochen werden können, wie beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Nachfolgeregeln ).
Die Präsidenten der Republiken werden in der Regel von den Bürgern eines Staates gewählt. Personalunionen betreffen daher fast ausschließlich monarchische Regime (manchmal wird der Begriff „ Doppelmonarchie “ verwendet, um eine Personalunion zwischen zwei solchen Regimen anzuzeigen). Mit dem Rückgang ihrer Zahl während des XX - ten Jahrhunderts , haben persönliche Gewerkschaften selten geworden.
In den meisten Fällen wird der Souverän in einem der beiden Länder durch einen Vertreter, beispielsweise einen Generalgouverneur , vertreten. So wird der im Vereinigten Königreich ansässige britische Souverän in jedem der Königreiche des Commonwealth durch einen Generalgouverneur vertreten, der oft vom Leiter der lokalen Regierung gewählt wird.
Es gibt manchmal eine Unschärfe zwischen Personalunionen und Föderationen, wobei die eine in der Lage ist, die andere zu ersetzen. Hier einige Beispiele für historische oder zeitgenössische Personalunionen:
- Personalunion mit Dänemark (1013 - 1014, 1018 - 1035 und 1040 - 1042).
- Personalunion mit dem Herzogtum Normandie von 1066 bis 1087.
- Personalunion mit dem Herzogtum Aquitanien von 1154 bis 1453.
- Personalunion mit einem großen Teil Frankreichs von 1154 bis 1214.
- Personalunion mit dem Königreich Frankreich von 1422 bis 1453.
- Personalunion des Königreichs England mit dem Königreich Irland von 1541 (als die Lordship of Ireland in den Rang eines Königreichs erhoben wurde ) bis 1707 , außer während der Zeit des Commonwealth of England und des Protektorats (damals Personalunion der ' Irland mit dem Königreich Großbritannien bis 1801).
- Personalunion mit dem spanischen Reich von 1556 bis 1558.
- Personalunion des Königreichs England mit dem Königreich Schottland von 1603 bis 1707 , als die beiden Staaten zu einem einzigen Königreich Großbritannien vereinigt wurden .
- Personalunion mit den Niederlanden von 1689 bis 1702 , mit dem niederländischen Statthalter auch König von England, Schottland und Irland. Die Situation ist komplexer , mit den niederländischen Provinzen Holland , Zeeland , Utrecht , Gelderland und Overijssel , die in Personalunion in treten 1689 und Drenthe in 1696 . Nur zwei Provinzen haben die Personalunion nie integriert: Friesland und Groningen .
- Personalunion des Königreichs Belgien mit dem Unabhängigen Staat Kongo von 1885 bis 1908, als der zweite eine belgische Kolonie wurde.
- Personalunion mit dem Königreich Navarra von 1284 bis 1305 und von 1314 bis 1328.
- Personalunion mit dem Königreich England von 1422 bis 1453.
- Personalunion (1) des Königreichs Frankreich mit dem Herzogtum Bretagne , ab 1491 , als die Herzogin Anna von der Bretagne den König von Frankreich Karl VIII. heiratete , endet die Personalunion mit dem Tod des Königs (Klausel des Ehevertrags) . Anne de Bretagne erhält die volle Souveränität über das Herzogtum am8. April 1498.
- Personalunion (2) des Königreichs Frankreich mit dem Herzogtum Bretagne ,8. Januar 1499, als die Herzogin Anne der Bretagne Ludwig XII. heiratete, bis zum Tod von Anna von der Bretagne im Jahr 1514 ist der König nur Nutzniesser des Herzogtums, er ist nicht der Eigentümer, bis zu seinem Tod inJanuar 1515was der Personalunion zwischen den 2 Kronen ein Ende setzt. Es ist keine echte Gewerkschaft (aus rechtlicher Sicht). Dann wird das Herzogtum mit der Person des Königs, seiner Krone, durch das Edikt von 1532 (französisches einseitiges Gesetz vom Rechtsgesichtspunkt) in Vannes, einer Versammlung ohne Abstimmung, unter dem Zwang des King's Lieutenant, Montejean, und die Armeen des Königs an den Grenzen der Bretagne. Dieses "Abkommen" wurde 1789 während der Revolution nicht eingehalten, trotz der Bitten von Jean-Baptiste Le Vicomte de la Houssaye und René-Jean de Botherel du Plessis legitimer Vertreter der Nation der Bretagne. Es wurde daher einseitig von Frankreich in denunziertFebruar 1790, aber aufgrund der fehlenden Gegenseitigkeit hat dies keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des Vertrages von Nantes von 1499 (in rechtlicher Hinsicht).
- Personalunion mit dem Königreich Neapel unter Karl VIII. (1495) und Ludwig XII. (1501-1504).
- Personalunion mit dem Herzogtum Mailand unter Ludwig XII. (1499-1500 und 1500-1512) und Franz I. (1515-1521 und 1524-1525).
- Personalunion mit Schottland zwischen 1558 und 1560 während der Regierungszeit von Franz II . .
- Personalunion mit der Republik der Zwei Nationen unter Heinrich III. in den Jahren 1574 und 1575.
- Personalunion des Königreichs Frankreich mit dem Königreich Navarra im Jahr 1589 , als Heinrich IV., Sohn von Antoine de Bourbon und Johanna III. von Navarra , den Thron von Frankreich bestieg, fügten seine Nachkommen den Titel König von Navarra dem Titel König von Frankreich hinzu .
- „Teilweise“ Personalunion des Königreichs Frankreich , dann der Französischen Republik , mit dem Fürstentum Andorra seit 1607 .
- Personalunion mit dem Großherzogtum Berg (1808-1809) und dem Königreich Italien (1805-1814) unter Napoleon .
- Personalunion mit Russland während der Regierungszeit von Paul I. von 1762 bis 1773.
- Personalunion mit England, Schottland und Irland zwischen 1689 und 1702, während der der König von England, Schottland und Irland auch Statthalter der Mehrheit der niederländischen Provinzen war. Komplizierter war die Situation bei den Provinzen Holland , Zeeland , Utrecht , Gelderland und Overijssel, die erst 1689 der Personalunion beitraten , und der Provinz Drenthe, die ihr erst 1696 beitraten . Nur zwei Provinzen waren nie Teil der Personalunion: Friesland und Groningen .
- Personalunion mit Luxemburg von 1815 bis 1890 .
- Personalunion unter den Lusignans von 1197 bis 1205 und von 1267 bis 1291.
- Personalunion mit den Königreichen des Commonwealth , derzeit fünfzehn (Antigua und Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Kanada, Grenada, Jamaika, Neuseeland, Papua-Neuguinea, St. Kitts und Niévès, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Salomon, Tuvalu).
- Persönliche Vereinigung von Sachsen-Coburg-Gotha Herzogtümer und Sachsen während der Herrschaft von Ernest I st von 1826 bis 1852. Dann werden die beiden Fürstentümer wurden teilweise erfüllt, aber die vollständige Vereinigung Versuche nicht immer führen.
- Der König von Dänemark war zwischen 1460 und 1864 gleichzeitig Herzog von Schleswig und Holstein (das Herzogtum Holstein war zugleich Mitglied des Heiligen Reiches).
- Die beiden Herzogtümer befanden sich 1909 in Personalunion, als Prinz Gonthier-Victor von Schwarzburg-Rudolstadt den Thron von Schwarzbourg-Sondershausen erbte. Die Vereinigung endete 1918 mit der Abdankung des Fürsten.
Hinweise und Referenzen
Anmerkungen
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Siehe Arbeiten zum Völkerrecht.
Verweise
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