Verbrauchsteuer

Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Verbrauch erhoben wird, manchmal auch der einzige Handel mit bestimmten Produkten, insbesondere Tabak , Alkohol und Erdöl sowie deren Derivaten.

Definition und Anwendung

Die Verbrauchsteuer (ausgesprochen Aksiz , Phonetik \ ak.siz \ ) ist eine Steuer, die eine Menge und nicht den Wert abdeckt. Daher beträgt die Steuer auf Alkohol n Euro pro Hektoliter verkauften Alkohols. Im Gegenteil, eine Ad-Valorem- Steuer bezieht sich auf den Wert einer Ware oder Dienstleistung, beispielsweise der Mehrwertsteuer . Der Begriff Verbrauch stammt von einer britischen Steuer, Verbrauch erhoben auf Getränke in 1650, sich von den niederländischen Begriff abgeleitet accijns , eine Steuer auf den Verbrauch. Es ist daher eine Pflicht, bezahlt zu werden, um Zugang zum Verbrauch bestimmter Produkte zu erhalten (in bestimmten Regionen Westfrankreichs wird diese Steuer allgemein als „erworben“ bezeichnet).

Im Allgemeinen gilt diese Steuer für Alkohol und alkoholische Getränke , Tabakwaren (Zigarren, Zigaretten usw.), Energieprodukte ( Öl , Gas usw.), Fahrzeuge oder sogenannte "Luxus" -Produkte. Das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel besteht darin, den Verbrauch von Produkten zu unterbinden, die seiner Ansicht nach eine negative externe Wirkung haben, aber manchmal wirkt sich auch die Verbrauchsteuer auf Tee oder Kaffee aus (obwohl ihre Rechtfertigung für diese Produkte heute umstritten ist, weil das Ziel nicht darin besteht, den Verbrauch davon abzubringen). .

In jüngerer Zeit wurde die Verbrauchsteuer auf bestimmte Transportmittel eingeführt, die als umweltschädlich gelten (z. B. Luftverkehr), oder auf den Verbrauch von Produkten, die umweltschädliche Abfälle erzeugen, die wenig oder nicht recycelt werden oder den Umweltschutz beeinträchtigen (z elektronische Produkte, bestimmte Kunststoffverpackungen usw.).

Dies sind die ältesten staatlichen Einnahmequellen der Welt.

Die geltenden Zölle gelten zusätzlich zu den eingeführten Erzeugnissen (ausgenommen Steuer- und Zollgewerkschaften wie die Europäische Union ). Auf der anderen Seite werden Verbrauchsteuern und Steuern auch auf lokal produzierte Produkte, insbesondere Tabak und Alkohol, erhoben und können unabhängig von ihrer Herkunft erhoben werden (unabhängig davon, ob diese Produkte importiert werden oder nicht).

In der Europäischen Union

In der Europäischen Union wurde die Frage der Verbrauchsteuern ständiger durch die Richtlinie 92/12 / EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über die allgemeine Regelung, in Haft gehalten, Bewegung und Kontrollen in Bezug auf verbrauch, die in Kraft getreten ist die 1 st Januar 1993 die Zeit des Aufkommens des Binnenmarktes. Diese Richtlinie wurde aufgehoben und ersetzt den 1 st April 2010 durch die Richtlinie 2008/118 / EG vom 16. Dezember 2008 über die allgemeine Verbrauchsteuersystem und die Richtlinie 92/12 / EWG des Rates zur Aufhebung.

Die Richtlinie 2008/118 / EG definiert insbesondere ihren territorialen Geltungsbereich. So sind beispielsweise die Kanarischen Inseln vom Anwendungsgebiet der Richtlinien ausgeschlossen . Andererseits werden insbesondere Gebiete wie Monaco als Teil des Gemeinschaftsgebiets für die Anwendung der Richtlinie angesehen.

Nach der Richtlinie sind folgende Produkte verbrauchsteuerpflichtig:

Darüber hinaus erlaubt die Richtlinie den Mitgliedstaaten, Verbrauchsteuern auf andere als die oben genannten Produkte zu erheben, sofern diese Besteuerung keine Formalitäten im Zusammenhang mit Grenzüberschreitungen zur Folge hat.

Die unter die Richtlinie fallenden Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, wenn sie im Sinne der Richtlinie in das Hoheitsgebiet der Gemeinschaft hergestellt oder eingeführt werden. Die Verbrauchsteuer wird jedoch erst fällig, wenn die Produkte zum Verbrauch freigegeben wurden oder wenn Mängel festgestellt wurden. Wird als Freigabe zum Verzehr angesehen:

Verbrauchsteuerprodukte werden in Steuerlagern unter Steuersuspendierung hergestellt, verarbeitet und gehalten. Erst wenn diese Produkte das Steuerlager verlassen und von der damit verbundenen aufschiebenden Regelung befreit sind, wird die Verbrauchsteuer erhoben. Um jedoch die Erhebung (und mögliche Erstattung) von Verbrauchsteuern bei jedem Warenumzug im Rahmen ihres Handels zu vermeiden, sieht die Richtlinie auch ein Bewegungsregime unter Aussetzung vor. Diese Regelung ermöglicht in der Tat eine Verbindung zwischen Steuerlagern, die es ermöglicht, verbrauchsteuerpflichtige Produkte von einem Steuerlager zu einem anderen zu transportieren, ohne dass die Verbrauchsteuer erhoben wird. So kann Benzin per Boot von einer Ölraffinerie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu einem Öldepot in einem anderen Mitgliedstaat transportiert werden, ohne dass bei der Abreise bei der Ankunft Verbrauchsteuern erhoben werden. In der Regel wird die Verbrauchsteuer erst dann fällig, wenn der Händler das Benzin von der Kaution abzieht, um es zu den Stationen zu bringen, da zu diesem Zeitpunkt das Produkt aus dem Suspensionsregime genommen wird. Die Kosten der gezahlten Verbrauchsteuer werden von den Händlern in dem den Betreibern der Pumpen in Rechnung gestellten Preis weitergegeben und letztendlich vom Verbraucher getragen. Der Warenverkehr zwischen Steuerlagern erfolgt unter dem Deckmantel eines Begleitdokuments (DAA), das vom Zoll im Abflugland und vom Zoll im Ankunftsland, aus dem es zurückgegeben wird, an den Emittenten abgestempelt wird.

Die Richtlinie sieht auch vor, dass Einzelpersonen in dem Land, in dem sie die Produkte kaufen, Verbrauchsteuern zahlen können, solange sie den Transport selbst durchführen. Um betrügerischen Handel zu vermeiden, sieht die Richtlinie außerdem vor, dass der Besitz von Verbrauchsteuerprodukten in einem Land zu kommerziellen Zwecken zur Erhebung von Verbrauchsteuern führt, selbst wenn die Steuer in diesem Land bereits gezahlt wurde. In einem anderen Land. Um festzustellen, was unter kommerziellen Zwecken zu verstehen ist, legt die Richtlinie verschiedene Kriterien fest, einschließlich der Menge der gehaltenen Produkte. Als Hinweis wurden Schwellenwerte für den Besitz von Tabakerzeugnissen und alkoholischen Getränken festgelegt, ab denen eine Vermutung des Besitzes für kommerzielle Zwecke beibehalten werden kann. Schließlich sieht die Richtlinie eindeutig vor, dass im Falle eines Fernabsatzes an Privatpersonen im Ankunftsland eine Verbrauchsteuer fällig wird. In diesem Fall ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, die Steuer in diesem Land zu zahlen, auch wenn er dort nicht ansässig ist. Dieser Punkt wurde in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 24. November 2006 bestätigt, das nur andere frühere Urteile des Gerichtshofs bestätigte.

Schließlich sieht die Richtlinie auch Ausnahmen vor, insbesondere für Produkte, die zur Lieferung bestimmt sind:

Andere Richtlinien regeln die besonderen Methoden zur Erhebung der Verbrauchsteuern für die verschiedenen Produkte und legen die Mindestverbrauchsteuersätze nach Produkttyp fest, wobei es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, höhere Sätze als diese Mindestsätze festzulegen. Es gibt daher Richtlinien für:

In Frankreich

In Frankreich sind die interne Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse (TICPE) und die Steuer auf Tabak und Alkohol Verbrauchsteuern. Sie werden vom Zoll sowie vom Seestipendium in den überseeischen Departements abgeholt.

Der Transport von Alkohol (oder auch Tabak und anderen Produkten, die dieser Steuer unterliegen), der eine relativ geringe Menge übersteigt, selbst von Einzelpersonen für den Eigenverbrauch, unterliegt in Frankreich dieser Steuer (auch als "Verbrauchsteuer" bezeichnet), z Transport von Alkohol in Fässern (diese Steuer kann im Falle eines Grenzübertritts erhoben werden, wenn die Alkoholmenge, die eine bestimmte Menge überschreitet, an die Zollbehörden gezahlt wird). Es ist dieser Begriff der Schwelle für die transportierte Menge (und nicht die tatsächliche Verwendung, die daraus gemacht wird), die es ermöglicht, persönlichen Besitz von kommerziellen Zwecken anzunehmen und zu unterscheiden (und diese Steuer muss auch in diesem Fall vor dem Transport gezahlt werden Kauf mit Rechnung in einem großen Gewerbegebiet für Privatpersonen, das nur wenige kennen, das jedoch bei Nichtvorlage des "Steuerstempels" (dargestellt durch die Steuerkapsel "CRD") mit einer Geldstrafe oder Beschlagnahme belegt werden kann. oder "gesetzeskonforme Kapsel") während einer Kontrolle durch einen Zolldienst überall auf dem Gebiet, nicht nur an den Grenzen, oder sogar im Falle der Beobachtung dieses Transports durch einen Polizeidienst oder eine Polizei während einer Kontrolle oder eines offiziellen Berichts in im Falle einer Verkehrsverletzung oder eines Unfalls verantwortlich oder nicht). Es ist der Fahrer des Fahrzeugs, der diese Steuer während des Transports begründen muss, oder das Unternehmen, das sie einsetzt, wenn es sich um ein Fahrzeug für den professionellen Gebrauch handelt.

Darüber hinaus werden in Frankreich zusätzliche Steuern (ähnlich wie Verbrauchsteuern) erhoben:

oder indirekt von den Steuerbehörden im Namen Dritter:

Belgien und Luxemburg

Seit 1921 , Belgien und Luxemburg haben sich im Rahmen ihrer bilateralen Wirtschaftsunion bestimmter Verbrauchsteuern verwaltet. In Belgien beliefen sich die Verbrauchsteuern auf Kaffee im November 2005 auf rund 13 Millionen Euro pro Jahr.

In Lettland

In Lettland wurde nach dem Gesetz "Über Verbrauchsteuern" am30. Oktober 2004, die Höhe seiner Rechte waren:

Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke und Tabak werden durch den Kauf von Verbrauchsteuer- Stempeln bezahlt .

In Kanada

In Kanada sprechen wir über Verbrauchsteuern (TA) und Sonderabgaben (PS).

Verbrauchsteuern werden auf auferlegt Schmuck , bestimmte Erdölprodukte , schwere Fahrzeuge und Autoklimaanlagen . Darüber hinaus wird eine Steuer auf Versicherungsprämien erhoben und eine Pflicht unter dem verhängten Luftverkehr Passagiersicherheitsgebührengesetz .

Beispielsweise könnten im Mai 2005 die Verbrauchsteuern auf Erdölprodukte 4, 10 oder 11 kanadische Cent pro Liter betragen, was im internationalen Vergleich zwischen etwa 0,025 und 0,07 Euro pro Liter liegt (2008).

Zoll- und Verbrauchsteuern standen im Mittelpunkt einer Meinungsverschiedenheit zwischen der Krone und dem Parlament über das Recht, Zölle zu erheben , vor allem in Nova Scotia . Sie sind seit etwa einem Jahrhundert das Zentrum der "nationalen Politik". Die Regierung nutzte sie, um Tarife mit anderen Ländern auszuhandeln und die nationale Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Zollgebühren bestanden seit der Ankunft der Europäer in Nordamerika mit Rum und Religion .

Indigene Stämme forderten Rechte von Mitgliedern anderer Stämme, die ihr Territorium durchquerten.

Frankreich unterstützte New France mit einem „Exportzoll auf Pelze“. Von 1760 bis 1764, dann wieder 1766, erhob die britische Zivilregierung weiterhin Einfuhrzölle auf Alkohol, die unter dem französischen Regime vorherrschten. Die Situation erregte den Zorn angloamerikanischer und britischer Kaufleute in der Provinz Quebec. Schließlich zog die Handelskammer 1768 unter der Leitung von Gouverneur Guy Carleton dieses Einzugsrecht zurück, da jede Besteuerung ohne Zustimmung eines Versammlungshauses der Provinz als illegal angesehen wurde. Das Quebec Act von 1774 ermächtigte den Legislativrat nicht zur Erhebung von Steuern, aber das britische Parlament verabschiedete das Quebec Revenue Act (14 Geo. III, c. 88). Mit diesem Gesetz werden die Abgaben auf Weine, Rum und Liköre sowie die Ausfuhrrechte für vom französischen Regime geerbte Pelze offiziell aufgehoben. Das Quebec Revenue Act sieht jedoch neue Zölle vor, die zusätzlich zu Melasse auf dieselben Produkte erhoben werden.

Das Vereinigte Königreich bewegte sich in den 1840er Jahren in Richtung Freihandel . Zu dieser Zeit waren Zoll- und Verbrauchsteuern fast Kanadas einzige Einnahmequelle. Dieser Zustand hält bis zur Konföderation an .

In den USA

Die Verbrauchsteuer machte 2011 3% der Einnahmen des Bundeshaushalts der Vereinigten Staaten oder 72 Milliarden US-Dollar aus .

Anmerkungen und Referenzen

  1. Herkunft und Definition in TLFi
  2. Zoll und Verbrauchsteuer , The Canadian Encyclopedia , 2014
  3. JOCE, Nr. L 76 vom 23.3.1992, p. 1
  4. JOCE Nr. L 9 vom 14. Januar 2009
  5. Siehe auch die Seite über Verbrauchsteuern auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission (Steuer- und Zollunion)
  6. Richtlinie 2008/118 / EG, Artikel 5
  7. Richtlinie 2003/96 / EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Umstrukturierung des Gemeinschaftsrahmens für die Besteuerung von Energieerzeugnissen und Elektrizität ( ABl. Nr. L 283 vom 31. Oktober 2003 ) erweiterte den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/118 / EG auf "Energie" Produkte und Strom "
  8. Richtlinie 2008/118 / EG Artikel 1 Absatz 1
  9. Richtlinie 2008/118 / EG Artikel 3 Absatz 3
  10. Richtlinie 2008/118 / EG Artikel 3
  11. Richtlinie 2008/118 / CE Artikel
  12. Richtlinie 2008/118 / EG Artikel 4
  13. Richtlinie 2008/118 / EG Artikel 17 bis 31
  14. Verordnung (EWG) Nr. 2719/92 der Kommission vom 11. September 1992 über das beigefügte Verwaltungsdokument während des Umlaufs im Rahmen der Aussetzung von verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnissen, ABl. ABl. L 276 vom 19.9.1992, S. 1. 1–10
  15. Richtlinie 92/12 / EWG Artikel 19
  16. Richtlinie 2008/118 / EG Artikel 32
  17. Richtlinie 2008/118 / EWG Artikel 32
  18. Richtlinie 2008/118 / EWG Artikel 36
  19. http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=fr&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&numaff=C-5/05&nomusuel=&docnodecision=docommoseafforclose&docnodecision=docommoseclose&intocralljo=docommose&intocralljo=docommose&affocalljo=docalljo = docaffecalljo = decalljo = decalljoaffocalljo = docor & docav = docav & docsom = docsom & docinf = docinf & alldocnorec = alldocnorec & docnoor = docnoor & radtypeord = on & newform = newform & docj = docj & docop = docop & docnoj = docnoj = docnoj = ALL & domaine = & mots = -cscn = & resmaxi = -submaxi = & resmaxi = -submaxi = & resmaxi = -submaxi = & resmaxi = 5 BF Joustra
  20. Richtlinie 2008/118 / EWG, Artikel 12
  21. JOCE Nr. L 283 vom 31. Oktober 2003
  22. JOCE L 316 vom 31. Oktober 1992, p. 21
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  30. Kanadische Regierung: Verbrauchsteuern und Sonderabgaben
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  34. TheCanadianEncyclopedia: Zoll und Verbrauchsteuer

Siehe auch

Zum Thema passende Artikel

Externe Links