Gemeinde (Spanien)

Die Gemeinde (in spanischer Gemeinde ) ist in Spanien „die grundlegende Einheit der territorialen Organisation des Staates“. Das Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 über die Regulierung der Grundlagen des lokalen Regimes "  Ley reguladora de las Bases del Régimen Local  " definiert und spezifiziert die Funktionen der verschiedenen lokalen Einheiten: Gemeinde ( Municipio ), Provinz ( Provinz) ), Insel der Archipele der Balearen und der Kanarischen Inseln, Comarca ( Comarca ), Metropolregion ( área metropolitana ) und Gruppierung von Gemeinden ( mancomunidad de municipios ).

Allgemeine Darstellung

In der spanischen Verfassung heißt es in Artikel 137: „Der Staat verteilt sein Territorium auf die Gemeinden, die Provinzen und die konstituierten autonomen Gemeinschaften. Alle diese Einheiten genießen die Autonomie, ihre eigenen Interessen zu verwalten. ".

Das Gesetz vom 2. April 1985 besagt, dass die Gemeinde „Rechtspersönlichkeit und alle Kapazitäten zur Durchführung ihrer Handlungen besitzt“ und dass ihre Bestandteile „ihr Territorium, ihre Bevölkerung und ihre Organisation“ sind.

Leitungsgremien

Die Leitungsgremien sind:

Gemeinden mit großer Bevölkerung

Gemeinden mit großer Bevölkerung sind unter Titel 10 des Gesetzes 7/1985 definiert als:

In diesen Gemeinden mit einer großen Bevölkerung ist der Gemeinderat Gegenstand einer bestimmten Organisation und hat bestimmte Zuschreibungen, dies gilt auch für den Bürgermeister wie für den Gemeinderat. Diese Gemeinden müssen Bezirke mit dekonzentrierten Verwaltungsorganen haben. Es gibt auch ergänzende Gremien wie den Rechtsrat, den Stadtsozialrat und den Verteidiger der Bürgerrechte.

Die Gemeinden mit einer großen Bevölkerung sind wie folgt:

Kommunalwahlen

Die Anzahl der Gemeinderäte hängt (wie in Frankreich) wie folgt von der Größe der Gemeinden ab:

Anzahl
der Einwohner

Gemeinderat
weniger als 100 3
Von 101 bis 250 5
Von 251 bis 1.000 7
Von 1.001 bis 2.000 9
Von 2.001 bis 5.000 11
Von 5.001 bis 10.000 13
Von 10.001 bis 20.000 17
Von 20.001 bis 50.000 21
Von 50.001 bis 100.000 25
Von 100.001 bis 300.000 27
Von 300.001 bis 500.000 29
Von 500.001 bis 700.000 31
Von 700.001 bis 900.000 33

Die Städte Barcelona (1.600.000 Einwohner) und Madrid (3.200.000) haben 41 bzw. 57 Stadträte.

Kommunalwahlen sind auf dem gehaltenen 4 th  alle vier Jahre Sonntag im Mai.

Bürger von Ländern der Europäischen Union , die in Spanien leben, haben das Recht zu wählen und gemäß der europäischen Richtlinie 94/80 / EG als Kandidat zu kandidieren.

Zuwanderer aus rund fünfzehn Nicht-EU-Ländern haben aufgrund eines Gegenseitigkeitsabkommens das Wahlrecht. Dies sind die folgenden Länder: Argentinien , Bolivien , Brasilien , Burkina Faso , Kap Verde , Chile , Kolumbien , Südkorea , Ecuador , Island , Neuseeland , Paraguay , Peru , Trinidad und Tobago , Uruguay , Venezuela .

Terminologie in den verschiedenen Amtssprachen Spaniens

Spanisch katalanisch galizisch baskisch Occitan Aranese Französisch
Municipio Municipi Municipio / Concello Udalerri Municipi Kommune
Ayuntamiento Ajuntament Concello Udal Ajuntament Gemeinde
Alcalde Alcalde / Batlle Alcalde Alkate Alcalde / Baile Bürgermeister / Bürgermeister
Teniente de alkalde Alkalischer Tinent / ein
Batlle-Tinent / a
Tenente de alkalde Alkateorde Tinent von Alkali
Tinent von Baile
Stellvertretender Bürgermeister
Échevin
Kommission von Gobierno Comissió de regieren Kommission von Goberno Gobernu batzorde Verwaltungsausschuss Regierungskommission
Pleno Ple Pleno Plenoa / Osoko bilkur Plen Stadtrat
Stadtrat
Concejal Regidor Concelleiro Zinegotzi Còsso Gemeinderätin Gemeinderätin
Casa Consistorial
(oder Alcadía)
Casa de la Vila Casa do Concello Udaletxe Casa dera Vila Stadthalle / Rathaus
Rathaus
  1. Die Gemeinden Asturiens erhalten offiziell die traditionelle Bezeichnung Convjo / Concejos auf Spanisch und Conceptu / Conceptos auf Asturisch .

Einheiten auf territorialer Ebene unterhalb der Gemeinde

Bestimmte autonome Gemeinschaften haben Einheiten auf territorialer Ebene unterhalb der Gemeinde definiert ( Entidad de ámbito territorial inferior al municipio oder EATIM und EATIMES im Plural). Wir sprechen auch von kleineren lokalen Einheiten ( entidades lokalen Menores ).

Im September 2013 gab es 3.719 Unternehmen auf territorialer Ebene unterhalb der spanischen Gemeinde. Die Provinzen mit der höchsten Anzahl sind die Provinz León mit 1.232 Einheiten, dann die Provinz Burgos mit 651, Kantabrien mit 524, Navarra mit 348 und Alava mit 335. Im Gegensatz dazu gibt es keine. In den Provinzen von A Coruña gibt es keine , Lugo , Girona , Las Palmas , Santa Cruz de Tenerife , die Region Murcia oder die autonomen Städte Ceuta und Melilla .

Gründung und Verschwinden einer Gemeinde

Jede Gemeinde muss einer einzelnen Provinz angehören. Um eine Gemeinde zu gründen oder abzuschaffen oder das Gemeindegebiet ( Término Municipal ) zu ändern , muss auf die spezifischen Rechtsvorschriften der autonomen Gemeinschaften verwiesen werden. Eine Änderung der Gemeindegrenzen kann in keiner Weise zu einer Änderung der Landesgrenzen führen. In allen Fällen werden die betroffenen Gemeinden sowie der spanische Staatsrat oder eine gleichwertige Einrichtung der Autonomen Gemeinschaft konsultiert. Die Anfrage muss auch der General State Administration (AGE) mitgeteilt werden.

Die Schaffung neuer Gemeinden kann nur auf der Grundlage bereits vorhandener Bevölkerungskerne erfolgen. Die daraus resultierenden Kommunen müssen auf ausreichende Ressourcen zählen können und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Qualität der angebotenen öffentlichen Dienstleistungen führen.

Der Staat und die autonomen Gemeinschaften können den Zusammenschluss von Gemeinden fördern, um deren Verwaltung zu verbessern.

Gemeinden der Gemeinden

Gemeinden können sich frei in Gemeindegemeinden zusammenschließen ( Mancomunidades auf Spanisch), um lokale Probleme (soziale, pädagogische, kulturelle, sportliche, gesundheitliche, Wasserversorgungsprobleme usw.) gemeinsam zu bewältigen.

Anmerkungen und Referenzen

  1. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 , Kunst. 1.
  2. (s) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 .
  3. (en) französischer Text der spanischen Verfassung
  4. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 11
  5. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 20
  6. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 122
  7. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 123
  8. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 124
  9. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 126 und 127
  10. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 128
  11. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 129
  12. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 131
  13. (es) Gesetz 7/1985 vom 2. April 1985 - art. 132
  14. (s) Liste auf der Website des spanischen Ministeriums für Territorialpolitik
  15. (de) "  Teilnahme an Kommunalwahlen: Wahlrecht und Kandidatur  " , auf europa.eu , Europäische Union,6. April 2007(abgerufen am 18. Februar 2014 )
  16. (de) In Artikel 3 Absatz 1 der spanischen Verfassung heißt es: „Kastilisch ist die offizielle spanische Sprache des Staates. Alle Spanier haben die Pflicht, es zu wissen und das Recht, es zu benutzen. ""
  17. (s) Sistema de Información Local
  18. (s) Siehe insbesondere das Register der lokalen Einheiten

Siehe auch

Quellen und Bibliographie

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Externe Links