Akademische Freiheit

Dieser Artikel ist ein Entwurf betreffend Bildung , das Recht und die Freiheit der Meinungsäußerung .

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Die akademische Freiheit oder akademische Freiheit ist die Freiheit, die Studierende und Universitätspersonal in Bezug auf Forschung , Lehre und das zum Ausdruck gebrachte Recht haben , ohne wirtschaftlichen, politischen oder sonstigen Druck zu unterliegen .

In Kanada

Die akademische Freiheit ist nicht direkt in der kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten oder der Charta der Menschenrechte und Freiheiten verankert . Die akademischen Freiheiten einer Universitätseinrichtung werden jedoch in Abschnitt 3 des Gesetzes über die Universität von Quebec anerkannt . Bestimmte Entscheidungen des Berufungsgerichts wie Barreau du Québec c. Boyer oder dem Supreme Court wie Mckinney v. Die Universität Welfen betrachtet es als verwaltungsrechtlichen Grundsatz , dass sich der Staat nicht zu sehr in die inneren Angelegenheiten einer Universität einmischt. Professorinnen und Professoren sind innerhalb einer Universität selbst Angestellte der Universität und durch einen Dienstvertrag mit Unterordnungsverhältnis gebunden . Die Dozenten sind ebenfalls Mitarbeiter der Universität. Professorinnen und Professoren mit unbefristeter Anstellung haben nach den kollektivvertraglichen Regelungen grundsätzlich mehr Arbeitsplatzsicherheit . Universitätsbriefe erkennen grundsätzlich die Freiheit der Lehre und der Forschung an.

In Frankreich

„In Bezug auf Lehrende, Lehrende und Forschende müssen Universitäten und Hochschulen die Mittel sicherstellen, um ihre Lehr- und Forschungstätigkeit unter den Bedingungen der Selbständigkeit und der wesentlichen Gelassenheit auszuüben. "

- Artikel L123-9 des Bildungsgesetzbuches

„Der öffentliche Hochschuldienst ist säkular und unabhängig von jeglichen politischen, wirtschaftlichen, religiösen oder weltanschaulichen Einflüssen; es tendiert zur Objektivität des Wissens; er respektiert die Meinungsvielfalt. Sie muss Bildung und Forschung ihre Möglichkeiten zur freien wissenschaftlichen, kreativen und kritischen Entfaltung garantieren. "

- Artikel L141-6 des Bildungsgesetzbuches

"Lehrer-Forscher, Lehrende und Forschende genießen in Ausübung ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit, vorbehaltlich der ihnen auferlegten Vorbehalte, in Übereinstimmung mit den universitären Traditionen und den Bestimmungen dieses Kodex, die Grundsätze von Toleranz und Objektivität. "

- Artikel L952-2 des Bildungsgesetzbuches

Hinweise und Referenzen

Anmerkungen

  1. Im Französischen bezog sich das Adjektiv „akademisch“ historisch auf Akademien und nicht auf Universitäten . Doch dieser Anglizismus ist nun zum Einsatz kommen , auch bei der UNESCO.

Verweise

  1. Constitution Act 1982, Anhang B zum Canada Act 1982 (UK), 1982, c 11
  2. RLRQ c C-12
  3. RLRQ, U-1
  4. [1990] 3 SCR 229
  5. Jonathan Leblanc. Bildungsfreiheit, wichtigste Rechtsfragen . Online-Seite aufgerufen am 02.01.2021
  6. Tarifvertrag zwischen der Universität Montreal und der General Union of Professors of the University of Montreal. Online. Seite aufgerufen am 02.01.2021
  7. Charta der Universität Montreal, 1967, 15-16 Eliz. II Kap. 129, geändert durch das Gesetz zur Änderung der Charta der Universität von Montreal, 2018, PL 234
  8. Artikel L123-9 des Bildungsgesetzbuchs über Légifrance
  9. Artikel L141-6 des Bildungsgesetzbuchs über Légifrance
  10. Artikel L952-2 des Bildungsgesetzbuchs über Légifrance

Anhänge

Literaturverzeichnis

Zum Thema passende Artikel

Externer Link