Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen

Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen

Übereinkommen über Verbote oder Beschränkungen des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die als übermäßig schädlich oder wahllos angesehen werden können
Art des Vertrags Rüstungskontroll- und Beschränkungsvertrag
Ort der Adoption Genf
Unterschrift 10. Oktober 1980
In Kraft treten 2. Dezember 1983
Bedingung Ratifizierung durch 20 Staaten
Unterzeichner 50
Teile 116
Verwahrstelle Generalsekretär der Vereinten Nationen
Sprachen Englisch , Arabisch , Chinesisch , Spanisch , Französisch und Russisch

Das Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCAC), offiziell das Übereinkommen über Verbote oder Beschränkungen des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die als übermäßig schädlich oder wahllos angesehen werden können , wurde unterzeichnet10. Oktober 1980in Genf und trat am in Kraft2. Dezember 1983.

Ihr Hauptziel ist es, den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen zu verbieten oder einzuschränken , von denen angenommen wird, dass sie den Kombattanten übermäßigen oder unnötigen Schaden zufügen oder wahllos diejenigen treffen können, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind, und diejenigen, die dies nicht tun.

Das CCAC, eine "Rahmenvereinbarung"

Das Übereinkommen enthält nur allgemeine Bestimmungen. Es verhält sich wie eine Rahmenvereinbarung, wobei die spezifischen Bestimmungen (Verbote oder Beschränkungen) in den Zusatzprotokollen enthalten sind. Im Datum von26. November 2008125 Staaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens, und nur 4 Unterzeichnerstaaten haben es noch nicht ratifiziert. Artikel I des Übereinkommens wurde 2001 geändert, um die Bestimmungen des Übereinkommens und aller seiner Protokolle auf alle bewaffneten Konflikte, ob international oder nicht, auszudehnen. Diese geänderte Version ist ab sofort gültig26. November 200864 Vertragsstaaten.

Wenn die besondere Form des CCAC es ihm theoretisch erlaubt, sich an Entwicklungen in der Kriegstechnik anzupassen, hat dies auch zur Folge, dass ein System von Unterschriften und Ratifikationen "à la carte" eingerichtet wird (tatsächlich müssen die Vertragsstaaten des CCAC am ratifizieren mindestens zwei seiner Protokolle) und machen es illusorisch, ein glaubwürdiges System einzurichten, um die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens zu überprüfen.

Derzeit verfügt CCAC über fünf unten beschriebene Protokolle.

Das Protokoll I über nicht nachweisbare Fragmente , angemeldet10. Oktober 1980 und trat am in Kraft 2. Dezember 1983hat 104 Vertragsstaaten. Die einzige Bestimmung des Protokolls ist das Verbot, "Waffen zu verwenden, deren Hauptwirkung darin besteht, durch Fragmente zu verletzen, die nicht durch Röntgenstrahlen im menschlichen Körper lokalisiert werden können". Der Text zielt auf Waffen ab, die verletzen oder töten, indem sie kleine Scherben im Körper zurücklassen (z. B. aus Glas oder Plastik) und deren militärischer Nutzen jetzt unbedeutend ist.

Das Protokoll II über Verbote oder Beschränkungen der Verwendung von Minen , Sprengfallen und anderen Geräten wurde unterzeichnet10. Oktober 1980 und trat am in Kraft 2. Dezember 1983. Der Text definiert Beschränkungen für die Verwendung von Minen (und verwandten Fallen), insbesondere indem vorgesehen wird, dass sie mit Selbstzerstörungs- oder Selbstdeaktivierungsmechanismen ausgestattet sind und nachweisbar sind. Auch für die Kennzeichnung von Minenfeldern sind Vorkehrungen getroffen.

Ende der achtziger Jahre schien dieses Protokoll bei der Kontrolle des Einsatzes dieser Waffen unwirksam zu sein, hauptsächlich weil eine kleine Anzahl von Staaten zugestimmt hatte, es und seine Bestimmungen zu ratifizieren, wie die aller anderen Protokolle des Übereinkommens zu dieser Zeit , deckte nur internationale bewaffnete Konflikte ab und nicht andere Konflikte wie Bürgerkriege, jedoch weitaus häufiger. Spätere technologische Fortschritte bei der Herstellung von Minen werden eine Überarbeitung des Protokolls II fördern. Die Staaten werden jedoch zwischen Befürwortern einer Überarbeitung des Protokolls und solchen, die die Einrichtung eines parallelen Verhandlungsprozesses vorschlagen, aufgeteilt.

Einerseits die 3. Mai 1996Das Protokoll II wird geändert, um die Nutzungsbeschränkungen auf interne Konflikte auszudehnen und die Nutzung von Minen, Sprengfallen und anderen Geräten an Land strenger einzuschränken. Dieser Änderungsantrag trat am in Kraft3. Dezember 1998wurde von 86 Staaten ratifiziert.

Andererseits gipfelt der parallele Prozess, auch als Ottawa-Prozess bekannt, in der Unterzeichnung des Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen im Dezember 1997 , das den Erwerb, die Produktion, die Lagerung und den Einsatz dieser Waffen verbietet. Im Datum von1 st September 2008Es hat 156 Vertragsstaaten. Unter den Staaten jedoch, dass, sind die wichtigsten Hersteller und Eigentümer von Antipersonenminen, einschließlich beitreten verweigert Nordkorea , Südkorea , China , Ägypten , den Vereinigten Staaten , Indien , dem Irak , dem Iran , Israel , dem Pakistan , die Russische Föderation und Syrien , die die Lösung des geänderten Protokolls II befürworteten.

Das Protokoll III über Verbote oder Beschränkungen des Einsatzes von Brandwaffen (wie Phosphorbomben oder Napalm ) wurde unterzeichnet10. Oktober 1980 und trat am in Kraft 2. Dezember 1983hat 93 Vertragsstaaten.

Dieses Protokoll verbietet den Einsatz von Brandwaffen gegen Zivilisten oder gegen militärische Ziele innerhalb ziviler Konzentrationen. Wichtige Einschränkung: Der Text bezieht sich nur auf Waffen, die absichtlich verwendet werden, um ein Ziel in Brand zu setzen, nicht jedoch auf Waffen, die es als Sicherheit in Brand setzen. Somit können gemäß den Bestimmungen des Protokolls Vorrichtungen verwendet werden, die weißen Phosphor für seine raucherzeugenden oder beleuchtenden Eigenschaften verwenden.

Die Vereinigten Staaten haben dieses 3 e-  Protokoll am ratifiziert21. Januar 2009.

Das Protokoll IV über blendende Laserwaffen , unterzeichnet am13. Oktober 1995 und trat am in Kraft 30. Juli 1998hat 82 Vertragsstaaten.

Insbesondere verbietet dieses Protokoll „die Verwendung von Laserwaffen, die speziell so entwickelt wurden, dass ihre einzige Kampffunktion oder eine ihrer Funktionen darin besteht, bei Personen mit unverbessertem Sehvermögen dauerhafte Blindheit zu verursachen, dh bei Personen, die mit dem sehen Auge oder wer Korrekturlinsen trägt “(Art. 1).

Der Text weist im Vergleich zu den anderen im Rahmen des Übereinkommens aufgestellten Protokollen zwei ursprüngliche Merkmale auf. Einerseits verbietet es neben dem Einsatz dieser Waffen auch deren Übertragung von Staat zu Staat. Andererseits verbietet es eine Waffe, noch bevor sie auf dem Schlachtfeld eingesetzt wurde.

Das Protokoll V über ERW (nicht explodierte Kampfmittel), unterzeichnet am28. November 2003 und trat in Kraft 12. November 2006hat 23 Vertragsstaaten.

Dieses Protokoll regelt die Frage explosiver Kriegsreste (wie Streumunition oder Granaten, die nach dem Ende der Feindseligkeiten auf dem Schlachtfeld verbleiben), indem die Vertragsstaaten aufgefordert werden, Maßnahmen zur Verringerung der mit dieser Art von Waffe verbundenen Risiken zu ergreifen Ende der Konflikte.

Wegen der Schwäche des Textes, so früh wie 2006 , Norwegen führte eine Koalition von Staaten wollen die Schaffung eines starken und verbindlichen Vertrag zu erreichen , Streumunition zu verbieten. Die Verhandlungen fanden 2007 und 2008 im Rahmen des Oslo-Prozesses statt und führten zum22. Februar 2008zur Wellington-Erklärung, in der die Grundsätze des Textes des Übereinkommens über Streumunition festgelegt sind , dessen endgültiger Text von den Delegationen von 109 Staaten, die Ende des Monats in Dublin zusammentrafen, erörtert und angenommen wurdeMai 2008. Das Übereinkommen über Streumunition wurde am zur Unterzeichnung aufgelegt3. Dezember 2008 in Oslo (Norwegen) und „tritt am ersten Tag des sechsten Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem das dreißigste Instrument zur Ratifizierung, Annahme, Genehmigung oder zum Beitritt hinterlegt wurde“ (Artikel 17 des Übereinkommens).

Kürzliche Entwicklungen

Geänderte Vereinbarung

Artikel I des Übereinkommens wurde auch 2001 geändert, um die Bestimmungen des Übereinkommens und aller seiner Protokolle auf alle bewaffneten Konflikte auszuweiten, unabhängig davon, ob sie international sind oder nicht. Diese geänderte Fassung hat nur 63 Vertragsstaaten.

Verweise

  1. Volltext des Übereinkommens
  2. Vertragsstaaten des Übereinkommens
  3. Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben
  4. Volltext des geänderten Übereinkommens
  5. Vertragsstaaten des geänderten Übereinkommens
  6. Cédric Poitevin, Auf dem Weg zu einer Überarbeitung des Übereinkommens über unmenschliche Waffen? , GRIP Analysis Note , 14. Juli 2006.
  7. Volltext des Protokolls I.
  8. Vertragsstaaten des Protokolls I.
  9. Volltext des Protokolls II
  10. Volltext des geänderten Protokolls II
  11. Vertragsstaaten des geänderten Protokolls II
  12. Volltext des Protokolls III
  13. Vertragsstaaten des Protokolls III
  14. Cédric Poitevin, Einsatz weißer Phosphorbomben durch das US-Militär im Irak , GRIP- Analyse ,1 st Dezember 2005.
  15. Volltext des Protokolls IV
  16. Vertragsstaaten des Protokolls IV
  17. R.Hunger, „Die Konvention über bestimmte konventionelle Waffen. Oder wie man menschliches Leid verringert, indem der Einsatz bestimmter konventioneller Waffen verboten oder eingeschränkt wird “ , Strategic Insight, Center for Contemporary Conflicts, März 2004.
  18. Volltext des Protokolls V.
  19. Vertragsstaaten des Protokolls V.
  20. Vertragsstaaten des Übereinkommens in der Fassung von 2001

Siehe auch

Externe Links