EGTC Ister-Granum

EVTZ Ister-Granum
(hu) Ister-Granum Korlátolt FELELOSSEGU Európai Területi Együttműködési Csoportosulás
(sk) Európske zoskupenie územnej spolupráce Ister-Granum s ručením obmedzeným
Verwaltung
Land Ungarn
Land Slowakei
Aktuelle Form Europäische Gruppierung der territorialen Zusammenarbeit
Sitz H-2500 Esztergom
Széchenyi tér 1
Ungarn
Erstellungsdatum 12. November 2008
Webseite http://www.istergranum.eu
Statistiken
Population 190.000 Einwohner.
Bereich 1.911,63  km 2
Dichte 99 Einwohner /  km 2
Unterteilungen
Gemeinden 86

Der Ister Granum (in Ungarisch  : Ister-Granum KORLATOLT FELELOSSEGU Európai Területi Együttműködési Csoportosulás in Slowakisch  : Európske zoskupenie územnej spolupráce Ister-Granum s ručením obmedzeným ) ist eine europäische territoriale Zusammenarbeit Gruppierung (EVTZ), die erstellt wurde ,12. November 2008Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Ungarn und der Slowakei.

Der Sitz des Vereins befindet sich in Esztergom , Ungarn , daher ist das für den Verein geltende Recht und die Auslegung der Statuten ungarisches Recht.

Historisch

1895 wurden die Städte Štúrovo und Esztergom durch die Marie-Valérie-Brücke verbunden . Diese wurde 1919 zum ersten Mal zerstört. Seit 1920 gehören diese beiden Städte zwei verschiedenen Ländern an. Die Brücke wurde 1944 wieder aufgebaut und zerstört.

Das 16. September 1999Premierminister Mikuláš Dzurinda und Viktor Orbán unterzeichneten eine Vereinbarung über den Wiederaufbau der Marie-Valérie-Brücke. Die Europäische Union hat dieses Projekt insbesondere durch das PHARE- Programm unterstützt . Das8. Dezember 1999Der stellvertretende Bürgermeister von Esztergom, Tamás Meggyes, der von einer Kompetenzdelegation profitierte, und der Bürgermeister von Štúrovo, Ján Oravec, einigten sich auf die Einrichtung einer regionalen Zusammenarbeit. Das Kooperationsabkommen wurde unterzeichnet15. Mai 2000. Die Kooperation erhielt den Namen „Ister-Granum Border Small Region“. Die Brücke wurde 2001 wieder aufgebaut und im Oktober desselben Jahres eingeweiht.

Das erste Treffen der Bürgermeister der Region fand in statt 10. April 2002. In diesem Rahmen wurden Festivals organisiert: das regionale Jugendtheaterfestival ster-Granum und das erste Volkskunstfestival Ister-Granum . Ebenso vonDezember 2002 beim März 2003fand der Ister-Granum Hall Football Cup statt .

Im Mai 2003Mit der Euroregion Provincia Bothniensis (zwischen Finnland und Schweden) wurde ein Kooperationsabkommen unterzeichnet . ImAugust 2003wird eine Tageszeitung für die Euroregion gestartet: "Hídlap".

Das 17. November 2003wird die Absichtserklärung zur Schaffung der Euroregion Ister-Granum unterzeichnet. Das4. FebruarAls nächstes findet die erste Generalversammlung der Euroregion statt. Das21. September 2005Die Euroregion legte dem Europäischen Parlament ihre Entwicklungspläne vor. Das15. November 2005Die Gemeinde Esztergom beschloss, eine unabhängige regionale Entwicklungsagentur zu gründen, die am eröffnet wurde 26. Oktober 2006.

Das Eröffnungsmeeting der europäischen Gruppierung der territorialen Zusammenarbeit Ister-Granum fand schließlich am statt6. Mai 2008.

Komposition

Missionen

Es gibt sechs EGTC-Missionen. Es ist :

Organe und Funktion

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gruppierung. Es besteht aus 86 Mitgliedern.

Kompetenzen

Die ausschließlichen Befugnisse der Versammlung sind:

  • die Annahme des Übereinkommens und der Statuten sowie die Änderung dieser Statuten;
  • die Annahme des Jahresbudgets, die Annahme des Berichts nach dem Rechnungslegungsgesetz, einschließlich der Entscheidung über die Verwendung des Gewinns oder Verlusts nach Steuern;
  • die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder, die Höhe der Mitgliedsbeiträge und den Ausschluss eines Mitglieds. In Bezug auf den Ausschluss eines Mitglieds sind die Gründe für den Ausschluss begrenzt. Dies betrifft Situationen, in denen ein Mitglied die Erreichung der Ziele der Gruppe gefährdet (durch sein Handeln oder Verhalten) oder seinen Verpflichtungen zur Zahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge nicht nachkommt (es muss ein Jahr lang fahrlässig sein, das am Ende dieses Zeitraums fortgesetzt wird, z eine Frist von 90 Tagen nach Angabe der Zahlungsaufforderung).
  • die Wahl, Ernennung, Entlassung und Festlegung der Vergütung oder Erstattung von Kosten des Direktors;
  • die Wahl der Mitglieder des Senats, der Fachausschüsse und des Überwachungsausschusses sowie deren Vergütung;
  • die Genehmigung der Vertragsabschlüsse, die die Gruppe mit einem ihrer Mitglieder oder Direktoren abschließt;
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Direktor, Mitglieder des Senats und den Überwachungsausschuss;
  • den Beschluss über den Widerruf der Gruppe ohne eingetragenen Rechtsnachfolger;
  • und Genehmigung der Organisations- und Betriebsvorschriften.
Operation

Die Generalversammlung tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

Die Stimmen der Mitglieder der Versammlung haben alle den gleichen Wert. Im Falle eines Unentschieden entscheidet der Präsident der Versammlung. Die Stimmen in Bezug auf die Bereiche, in denen die Versammlung die ausschließliche Zuständigkeit hat, werden angenommen, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dafür stimmen (das Quorum wird auf mehr als die Hälfte der Mitglieder festgelegt). In Bezug auf Änderungen des Übereinkommens und der Satzung ist eine einstimmige Abstimmung erforderlich.

Senat

Der Senat ist das Leitungsorgan der Generalversammlung und vertritt die Generalversammlung zwischen zwei Sitzungen. Der Präsident des Senats ist gleichzeitig der Exekutivpräsident der Generalversammlung.

Komposition

Der Senat besteht aus 8 Mitgliedern. Ihre Mitglieder sind der Ko-Präsident der Generalversammlung, drei ungarische Delegierte und drei slowakische Delegierte, die die von ihr ernannte Generalversammlung vertreten. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre.

Operation

Der Senat tritt bei Bedarf zusammen, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Der Senat wird vom Präsidenten schriftlich einberufen und gibt Ort, Datum und Tagesordnung bekannt. Die Einberufung des Senats unter gleichzeitiger Angabe des Grundes kann von allen Mitgliedern des Organs beantragt werden, die endgültige Entscheidung verbleibt jedoch beim Vorsitz. Wenn ein Mitglied des Senats nicht an der Sitzung teilnehmen kann, muss er dies dem Senat im Voraus mitteilen.

Das Quorum des Senats ist auf sechs Mitglieder festgelegt. Der Senat trifft seine Entscheidungen mit Stimmenmehrheit und bei Stimmengleichheit hat der Präsident seine Stimme überwiegen lassen. Wird das Quorum nicht erreicht, wird der Senat spätestens innerhalb von 15 Tagen erneut einberufen. Jedes Mitglied kann innerhalb von 30 Tagen bei der Generalversammlung Berufung gegen eine rechtswidrige Entscheidung des Senats einlegen. Der Präsident stimmt nicht über die Angelegenheit ab.

Der Präsident lädt manchmal Experten oder andere Personen zu Sitzungen ein, wenn ihre Anwesenheit wichtig ist, um die auf der Tagesordnung erörterten Punkte zu informieren. Die eingeladenen Personen sind beratend tätig und haben daher das Recht, ihre Meinung zu äußern.

Kompetenzen

Der Senat legt die Regeln für seine Arbeitsweise fest, die die Durchführung seiner Missionen betreffen (einschließlich der Arbeitsteilung zwischen seinen Mitgliedern).

Der Senat :

  • bereitet die Entscheidungen über die Einberufung und die Arbeitsweise der Generalversammlung, die Verfahren für die Ausweisung eines Mitglieds der Gruppe, die Entscheidungen über die wirtschaftliche Tätigkeit der Gruppe und alle anderen vom Präsidenten genannten Themen vor.
  • organisiert die Umsetzung von Management- oder anderen Entscheidungen.
  • unterbreitet insbesondere Vorschläge zur Erneuerung der Tätigkeit der Gruppe auf der Grundlage der von den Fachausschüssen vertretenen Positionen, zur Planung von Projekten und zur Verbesserung ihrer Effizienz sowie zur Entwicklung der Ressourcen der Gruppe.
  • gibt eine Stellungnahme ab, die insbesondere die Arbeit der Fachausschüsse, die Vorschriften der Gruppe, die Schlussfolgerungen der Projekte der Generalversammlung und die Berichte des Direktors betrifft.

Direktor

Die Amtszeit des Direktors beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Annahme der Satzung. Nach Beendigung seiner Funktionen kann ein Direktor in diese Funktion wiedergewählt werden.

Der Direktor muss für alle Schäden verantwortlich gemacht werden, die der Gruppierung durch ihre kriminellen Handlungen entstehen. Der Direktor kann seine Funktionen nicht delegieren.

Kompetenzen

Die allgemeine Aufgabe des Direktors besteht darin, die Bedingungen für ein nachhaltiges und stabiles Management der Gruppe zu schaffen, wie dies in den Gesetzen, Statuten und beruflichen Anforderungen festgelegt ist, und die fortgesetzte Wirksamkeit der institutionellen Operationen der Gruppe sicherzustellen.

Die anderen Aufgaben des Direktors sind:

  • die Durchführung der Aufgaben gemäß dem Ziel der Gruppierung zu koordinieren;
  • die rechtliche, vertragliche, ethische, finanzielle und administrative Leitung der Gruppe;
  • die Koordinierung der Erweiterung der Gruppierung und die Vorbereitung der entsprechenden Dokumente;
  • Informationen an den Senat, die Generalversammlung, Fachausschüsse und Arbeitsorganisationen weitergeben;
  • Vorlage und Überprüfung von Konten;
  • Vorbereitung von Entscheidungen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Generalversammlung und des Senats fallen, Sammlung der Konten und Berichte, die von Fachausschüssen und Arbeitsorganisationen für die Entscheidung der Generalversammlung und des Senats erstellt wurden;
  • Überwachung (kontinuierliche Überwachung der Zielerreichung, finanzielle und physische Erreichung von Projekten) und Kontrolle (Überwachung der Wirksamkeit der Übernahme, Verbesserung und Sicherheit der Umwelt) der Gruppe, Erstellung und Verwaltung von Prozessen.
  • überwachen, inwieweit das Ergebnis und die Ziele erreicht wurden;
  • die Gruppe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten vertreten;
  • das Management und die Kontrolle von Einkäufen und Großinvestitionen, die den gesamten Konzern betreffen
  • Partnerschaften eingehen, eigene Interessen fördern;
  • die Verwaltung von Personalangelegenheiten, Vereinbarungen im Rahmen von Einstellungsverfahren und Arbeitsverträgen, die Ausübung der Rechte des Arbeitgebers;
  • das Recht auf Vorschlag und Konsultation der Mitglieder der Berufsausschüsse und ihrer Vorsitzenden;
  • Führen Sie die Konten der Gruppe in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Erfüllung der Registrierungs- und Publizitätspflichten in Bezug auf die Gruppe gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften;
  • die Vertretung der Gruppierung gegenüber den beiden betroffenen Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und den Organen eines Drittlandes.
Aufeinanderfolgende Direktoren

Fachausschüsse der Generalversammlung

In der Generalversammlung stehen sechs Fachausschüsse:

  • der Ausschuss für Außenbeziehungen,
  • das Human Resources Policy Committee,
  • das Economic and Asset Management Committee,
  • der Umweltschutzausschuss,
  • der Industrie- und Verkehrsausschuss,
  • das Kultur- und Tourismuskomitee.

Ihre Aufgaben sind die Vorbereitung der Sitzungen der Versammlung nach ihrem Fachgebiet, die Zusammenarbeit mit den Arbeitsorganisationen, die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den wissenschaftlich-professionellen Organisationen und den Instituten, die ihrem Fachgebiet entsprechen, die Aufrechterhaltung des Kontakts zu andere Fachausschüsse der Generalversammlung und Vorbereitung von Konferenzen.

Jeder Ausschuss wird von einem Vorsitzenden geleitet, dessen Aufgabe es ist, die Entscheidungen des Ausschusses zu unterzeichnen, diese Entscheidungen den zuständigen Behörden vorzulegen und die Projekte im Zusammenhang mit dem Zuständigkeitsbereich des Ausschusses zu überwachen.

Überwachungsausschuss

Der Überwachungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern mit einem zweijährigen Mandat, die gemeinsam handeln. Der Überwachungsausschuss wählt eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden.

Die Sitzungen des Überwachungsausschusses werden von seinem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Sie tritt bei Bedarf zusammen, jedoch mindestens einmal im Jahr. Die Einberufung der Sitzung unter Angabe von Grund, Ziel und Tagesordnung kann von jedem Mitglied des Überwachungsausschusses schriftlich an den Vorsitzenden gerichtet werden, der innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Antrags auf Ladung handeln muss. Der Ausschuss muss daher innerhalb von dreißig Tagen zusammentreten. Für den Fall, dass der Vorsitzende nicht auf die Anfrage reagiert, sind die Mitglieder selbst berechtigt, die Sitzung einzuberufen.

Der Überwachungsausschuss prüft die Funktionsweise und das Management des Zusammenschlusses und genehmigt den Abschluss von Verträgen oder Verpflichtungen, die den Wert von 5 Millionen Forint überschreiten . Zu diesem Zweck kann er vom Direktor einen Bericht und Informationen von den Mitarbeitern der Gruppe anfordern und auch die Konten und Dokumente der Gruppe einsehen.

Anmerkungen

  1. Die Gründe für die Entlassung betreffen insbesondere die Handlungen oder Verhaltensweisen des Direktors, die gegen die Ziele oder Interessen der Gruppe verstoßen. Das Fortbestehen dieser Handlungen und Verhaltensweisen stellt trotz einer schriftlichen Stellungnahme des Senats einen Interessenkonflikt dar.
  2. Das Datum der Annahme der Statuten markiert den Beginn des Mandats des Direktors.
  3. Mit dem Datum der Annahme der Satzung beginnt das Mandat der Mitglieder des Überwachungsausschusses.

Quellen

Verweise

  1. Chronik der Zusammenarbeit
  2. Mitglieder des EGTC
  3. Status - Artikel 2
  4. Statut - Artikel 10 - 2. Die Generalversammlung , p.  5
  5. Statut - Artikel 10 - 2.3 , S.  5-6
  6. Statut - Artikel 10 - 2.4 , S.  6
  7. Statut - Artikel 10 - 2 , p.  6
  8. Statut - Artikel 10 - 4 , S.  8
  9. Statut - Artikel 10 - 5 , S.  9
  10. Statut - Artikel 10 - 6 , p.  10
  11. Statut - Artikel 10 - 7 , S.  11-12

Literaturverzeichnis

Ergänzungen

In Verbindung stehender Artikel

Externer Link