Hamburger Bürgerschaft

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Hamburger Bürgerschaft
(de) Hamburgische Bürgerschaft

22 th  Legislature

Wappen der Freien und Hansestadt Hamburg. Präsentation
Art Regionalparlament
Schaffung 1859
1946(aktuelle Form)
Ort Hamburg
Dauer des Mandats 5 Jahre
Präsidentschaft
Präsident Carola Veit ( SPD )
Wahl 23. März 2011
Struktur
Mitglieder 121 Stellvertreter (gem. Wahlgesetz)
123 Stellvertreter (mit Zusatzmandaten)
Aktuelle Zusammensetzung. Schlüsseldaten
Politische Gruppen

Regierung (87)

  • SPD (54)
  • Grünen (33)

Widerspruch (36)

Schlüsseldaten
Wahl
Wahlsystem Proportional von Sainte-Laguë
Letzte Wahl 23. Februar 2020

Das Rathaus

Beschreibung dieses Bildes, auch unten kommentiert Foto des Treffpunktes. Verschiedene
Webseite hamburgische-buergerschaft.de
Siehe auch Erster Bürgermeister

Die Hamburger Bürgerschaft ( deutsch  : Hamburgische Bürgerschaft ) ist das Landtag der Freien und Hansestadt Hamburg . Es besteht aus 121 Abgeordneten.

Geschichte

Abstimmungsmethode

1946-1949

Die Bürgerschaft besteht aus 110 Abgeordneten ( Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft , MdHB ) für eine dreijährige Legislaturperiode gewählt allgemeine und direkte Wahl nach dem ersten am Pfosten vorbei .

1949-1957

Die Bürgerschaft besteht aus 120 Abgeordneten, die für vier Jahre in gemischter Ausgleichswahl gewählt werden .

Jeder Wähler kann für einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis stimmen gemäß dem ersten am Pfosten vorbei , mit insgesamt 72 Wahlkreisen in Hamburg.

Bei der Auszählung werden die verbleibenden 48 Sitze nach den Stimmen der unterlegenen Kandidaten in den Wahlkreisen sowie den unnötigen Stimmen der siegreichen Kandidaten verteilt - dh die Differenz zwischen der Punktzahl des Gewinners und des Zweitplatzierten, minus eine Stimme.

1957-2008

Die Bürgerschaft wird nach dem Verhältniswahlrecht von Hare gewählt .

Jeder Wähler kann für eine Kandidatenliste stimmen, die von einer Partei auf Stadtebene vorgelegt wird.

Bei der Auszählung werden alle 120 Sitze auf die Parteien verteilt, die auf Landesebene mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben.

1991-2008

Die Bürgerschaft besteht aus 121 Abgeordneten.

2008-2011

Die Bürgerschaft wird nach dem Verhältniswahlrecht von Sainte-Laguë . gewählt

Jeder Wähler hat sechs Stimmen nach dem Prinzip der „  kumulativen Abstimmung  “  : Die ersten fünf ( Wahlkreisstimmen ) erlauben ihm, für einen oder mehrere Kandidaten in seinem Wahlkreis zu stimmen, das Land mit 17 Wahlkreisen mit jeweils drei bis fünf Sitzen; die andere ( Landesstimme ) erlaubt ihm, für eine Kandidatenliste auf Stadtebene zu stimmen. In den Wahlkreisen werden insgesamt 71 Abgeordnete gewählt.

Bei der Auszählung werden alle 121 Sitze im Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt, die auf Landesebene mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Wenn eine Partei Wahlkreismandate nach den Regeln der Mehrheitsabstimmung mit mehreren Mitgliedern gewonnen hat , werden ihre Sitze zuerst von ihnen besetzt. Die restlichen Sitze werden an Kandidaten aus der Gemeindeliste vergeben.

Für den Fall, dass eine Partei mehr Wahlkreismandate erhält, als ihr das Verhältnis zulässt, behält sie diese zusätzlichen Mandate und erhöht die Größe der Bürgerschaft um zusätzliche Mandate, die an die anderen Parteien verteilt werden, um eine Zusammensetzung im Verhältnis zu den Zweitstimmen wiederherzustellen. Erwirbt eine Partei Wahlkreismandate, ohne die Kommunalwahlschwelle zu überschreiten, behält sie diese Sitze, aber die Größe der Bürgerschaft wird nicht durch zusätzliche Mandate angepasst.

Seit 2011

Jeder Wähler hat zehn Stimmen: die fünf Stimmen, die ihm erlauben, in seinem Wahlkreis abzustimmen; die anderen fünf ( Landesstimmen ) erlauben ihm, für eine oder mehrere Kandidatenlisten oder einen oder mehrere Kandidaten auf Stadtebene zu stimmen.

Nach Verteilung der 121 Sitze und vorrangiger Zuteilung auf Wahlkreismandate werden die verbleibenden Sitze unter Berücksichtigung der von ihnen persönlich erhaltenen Stimmen an die Kandidaten der Gemeindeliste vergeben.

Seit 2015

Die Bürgerschaft wird von Hamburgerinnen und Hamburgern ab 16 Jahren für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Kräfte und Funktion

Legislative Kraft

Haushaltsmacht

Staatliche Kontrolle

Organisation

Komposition

Präsidenten der Bürgerschaft

Liste der Präsidenten der Bürgerschaft seit 1859
Dauer Nachname
1859 - 1861 Johannes Versmann
1861 - 1863 Isaac Wolffson
1863 - 1865 Hermann Baumeister
1865 - 1868 Georg Kunhardt
1868 - 1868 Hermann Baumeister
1869 - 1869 Johann AT Hoffmann
1869 - 1877 Hermann Baumeister
1877 - 1885 Gerhard Hachmann
1885 - 1892 Otto Mönckeberg
1892 - 1902 Siegmund Hinrichsen
1902 - 1913 Julius Engel
1913 - 1919 Alexander Schön
1919 - 1920 Berthold Grosse
1920 - 1928 Rudolf Ross
1928 - 1931 Max Hugo Leuteritz
1931 - 1933 Herbert Ruscheweyh
1946 Herbert Ruscheweyh
1946 - 1960 Adolph Schönfelder
1960 - 1978 Herbert Dau
1978 - 1982 Peter Schulz
1982 - 1983 Martin Willich
1983 - 1986 Peter Schulz
1986 - 1987 Dr. Martin Willich
1987 - 1987 Elisabeth kiausch
1987 - 1991 Helga Elstner
1991 - 1993 Elisabeth kiausch
1993 - 2000 Ute Papst
2000 - 2004 Dorothee Stapelfeldt
2004 - 2010 Berndt Röder
2010 - 2011 Lutz Mohaupt
2011 Dorothee Stapelfeldt
seit 2011 Carola Veit

Hinweise und Referenzen

Siehe auch

Zum Thema passende Artikel

Externe Links