Gemeinnützige Organisation

Ein gemeinnütziger Verein ( ASBL ) ist eine Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins in Belgien , Luxemburg und der Demokratischen Republik Kongo .

In Belgien

Einmal konstituiert, genießt es Rechtspersönlichkeit . Es kann Freiwillige beschäftigen , in Belgien auch Freiwillige genannt (dies ist mit einer Reihe von Verpflichtungen verbunden, einschließlich des Haftpflichtversicherungsschutzes durch den Verein).

De-facto-Vereinigungen sind im belgischen Recht nicht definiert. Sie profitieren nicht von der Rechtspersönlichkeit. Es gibt daher keinen Unterschied zwischen dem Vermögen des Unternehmens und dem der Partner. Jede De-facto-Vereinigung kann eine ASBL werden, indem sie Statuten aufstellt und veröffentlicht.

Ein gemeinnütziger Verein kann öffentlich-rechtlich (z. B. von einer Gemeinde oder anderen offiziellen Stellen gegründet) wie privatrechtlich sein, was ihn nicht daran hindert, von öffentlichem Nutzen zu sein, wie beispielsweise Universitäten, die als gemeinnützig gegründet wurden Organisation.

Gesetzgebung

Die gemeinnützigen Organisationen unterlagen ursprünglich dem Gesetz von27. Juni 1921, mehrfach geändert, auf gemeinnützige Vereinigungen und öffentliche Versorgungsbetriebe. Es wurde ursprünglich in dem veröffentlichten Belgischen Staatsblatt von 1 st  Juli 1921).

Eine letzte große Reform wurde durch das Gesetz von eingeführt 2. Mai 2002in Bezug auf gemeinnützige Vereinigungen (ASBL), internationale gemeinnützige Vereinigungen (AISBL) und Stiftungen (veröffentlicht im belgischen Amtsblatt von11. Dezember 2002), das Gesetz von 1921 grundlegend zu ändern.

Neben der Aufnahme internationaler gemeinnütziger Vereinigungen (AISBL) und Stiftungen in das Gesetz von 1921 ist eines der Ziele des Gesetzes von 2. Mai 2002 war es, "ruhende" gemeinnützige Organisationen sowie falsche gemeinnützige Organisationen aufzuspüren, indem ihnen Verpflichtungen zur legalen Veröffentlichung ihrer Handlungen und ihres Jahresabschlusses auferlegt wurden.

Der neue belgische Buchungskreis, der 2019 verabschiedet wurde, gilt ab Januar 2020 auch für gemeinnützige Organisationen. Er ermöglicht ihnen die Ausübung unbegrenzter kommerzieller Aktivitäten. Gemeinnützige Organisationen können ihre Gewinne jedoch nicht ausschütten.

Die neuen Regeln legen den Administratoren von gemeinnützigen Organisationen eine größere Verantwortung auf, insbesondere hinsichtlich möglicher Fehler bei der Verwaltung der gemeinnützigen Organisation.

Definitionen

Definition im Gesetz von 1921: Verein, der "keine industriellen oder kommerziellen Tätigkeiten ausübt oder nicht versucht, seinen Mitgliedern materiellen Gewinn zu verschaffen".

Definition im Gesetz von 2002: Verein, der "keine industriellen oder kommerziellen Tätigkeiten ausübt und nicht versucht, seinen Mitgliedern materiellen Gewinn zu verschaffen".

Diese grundlegende Änderung fördert tendenziell die Entwicklung des sozialen Unternehmertums, indem sie den Verbänden die Ausübung kommerzieller Aktivitäten ermöglicht, solange die erzielten Gewinne jederzeit zur Erreichung des in den Statuten der einzelnen Verbände festgelegten sozialen Ziels verwendet werden.

Seit 2001 veröffentlicht die belgische Nationalbank ein Satellitenkonto von Verbänden, ein echtes Instrument zur Messung der Vereinsproduktion auf makroökonomischer Ebene .

Statuten

Die Statuten der ASBL müssen beschreiben:

Diese Statuten werden durch authentische Urkunde oder unter privater Unterschrift in zwei Originalen festgehalten .

Die Satzung kann auch vorsehen, dass "Mitglieder" von "Mitgliedern" zu unterscheiden sind.

Das Gesetz über gemeinnützige Organisationen in der Fassung von 2. Mai 2005unterscheidet explizit diese beiden Kategorien, die üblicherweise als "verbundene Unternehmen" bezeichnet werden. Gemeinnützige Organisationen müssen daher keine Mitglieder haben. Wenn die Statuten dies vorsehen, müssen sie jedoch ihre Rechte und Pflichten festlegen. Die "Mitglieder" gelten nur als "Dritte" des Vereins, wie jede natürliche oder juristische Person, die der ASBL fremd ist. Sie haben keine anderen Rechte als die, die ihnen durch die Statuten gewährt werden.

Veröffentlichung

Um dem Verein Rechtspersönlichkeit zu verleihen, müssen Sie sich an den Gerichtsschreiber des Handelsgerichts des Gerichtsbezirks wenden, in dem der Verein seinen Sitz hat:

Auszüge aus diesen Dokumenten werden auf Kosten des Verbandes auch in den Anhängen des belgischen Monitors veröffentlicht .

Das Register muss über die Entwicklung der gemeinnützigen Organisation informiert werden. Es führt für jede Zuordnung eine Aufzeichnung mit den folgenden Angaben:

Jeder kann diese Akte beim Gerichtsschreiber einsehen und eine Kopie anfordern. Andererseits müssen bestimmte Entwicklungen in dieser Datei im belgischen Monitor veröffentlicht werden und sind online in der belgischen Monitor-Datenbank verfügbar.

Auf der anderen Seite haben außer den interessierten Behörden (Sozial- und Steuerverwaltungen) nur Mitglieder das Recht (zwingende gesetzliche Bestimmung), am Sitz des Vereins alle Sozialdokumente der ASBL zur Kenntnis zu nehmen.

Letzterer hat daher ein großes Interesse daran, in seinen Statuten die Bedingungen für die Verwendung fester (personenbezogener oder sonstiger) sensibler Daten durch seine Mitglieder festzulegen, beispielsweise indem festgelegt wird, dass Dokumente nicht weggenommen werden dürfen '' Ein Administrator muss während der Konsultation anwesend sein, vorbehaltlich einer Bestandsaufnahme der konsultierten Dokumente, dass keine Kopie sensibler Daten angefertigt wird, und in den Statuten festlegen, dass für Mitglieder, die die Daten missbrauchen, zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeiten bestehen absichtlich Kenntnis genommen haben, um zu schaden.

Generalversammlung

Die Generalversammlung bringt die Mitglieder zusammen, um Entscheidungen zu genehmigen, die in die folgenden Kategorien fallen:

Die zu genehmigenden Punkte müssen den Mitgliedern bei ihrer Einberufung mitgeteilt werden.

Vorstand

Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Verwaltungsratsmitgliedern (oder zwei, wenn der Verein nur drei Mitglieder hat). Er hat alle Befugnisse außer denen, die der Generalversammlung vorbehalten sind (gesetzlich oder durch die Satzung des Vereins). Er ist verpflichtet, das Mitgliederregister zu führen und den Jahresabschluss jedes Jahr der Generalversammlung zu unterbreiten.

Buchhaltung

Die kleinen gemeinnützigen Organisationen führen eine vereinfachte Buchhaltung  : die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben.

Sie werden vollständig bilanziert, wenn sie zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen:

Diese Buchführung muss von mindestens einem Wirtschaftsprüfer überprüft werden, wenn er durchschnittlich mehr als einhundert Arbeitnehmer beschäftigt oder wenn er zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt:

In Luxemburg

Äquivalente in anderen Ländern

Französischsprachige Appellationen

Namen in Fremdsprachen

Anmerkungen und Referenzen

  1. Dirk Selleslagh , "  Die 7 Dinge, die Sie über den neuen Buchungskreis wissen sollten  ", L'Echo ,26. April 2019( online lesen , konsultiert am 16. Januar 2021 )
  2. Alexandre Pintiaux , „  Kulturelle gemeinnützige Organisationen: Maßnahmen, die ergriffen werden müssen? (Teil 2)  ”, Le Soir ,5. Juni 2019( online lesen , konsultiert am 16. Januar 2021 )
  3. Belgischer Monitor , von1 st Januar 1981 beim 30. Mai 2003.
  4. Belgischer Monitor , von1 st Juni 2003.

Siehe auch

Zum Thema passende Artikel

Externe Links