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Landtag von Baden-Württemberg17 e gesetzgeber
Logo des Landtags Baden-Württemberg.
Art | Regionalparlament |
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Schaffung | 1952 |
Ort | Stuttgart |
Dauer des Mandats | 5 Jahre |
Präsident | Muhterem Aras ( Grünen ) |
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Wahl |
11. Mai 2016 11. Mai 2021 |
Mitglieder |
120 Stellvertreter (gem. Wahlgesetz) 154 Stellvertreter (mit Zusatzmandaten) |
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Politische Gruppen |
Regierung (100)
Widerspruch (54) |
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Wahlsystem | Gemischtes Proportionalsystem |
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Letzte Wahl | 14. März 2021 |
Haus des Landtags
Webseite | landtag-bw.de |
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Siehe auch | Ministerpräsident |
Der Landtag von Baden-Württemberg ( deutsch : Landtag von Baden-Württemberg ) ist der Landtag des Landes Baden-Württemberg . Es besteht aus 154 Mitgliedern für den 17 - ten Begriff.
Der Landtag besteht aus 120 Abgeordneten ( in Deutsch : Mitglied des Landtags , MdL ), die für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeiner Direktwahl und nach dem Verhältniswahlverfahren in Sainte-Laguë gewählt werden .
Jeder Wähler hat eine Stimme, die doppelt zählt. Sie wird zunächst der Partei zugeordnet, deren Vertreter der Kandidat ist, und ermöglicht dann die Ermittlung der Punktzahl des Kandidaten in seinem Wahlkreis, wobei das Land insgesamt 70 Wahlkreise hat.
Bei der Auszählung werden alle 120 Sitze nach der Erstzuteilung verteilt, sofern eine Partei 5 % dieser Stimmen auf Landesebene gewonnen hat (die Stimmen unabhängiger Kandidaten sind daher bei dieser Auszählung ausgenommen). Diese Verteilung wiederholt sich dann auf Ebene der vier Bezirke . Hat eine Partei mit der zweiten Zuteilung Mandate gewonnen, werden ihre Sitze zunächst mit diesen besetzt. Die restlichen Sitze werden dann mit Kandidaten aus nicht gewählten Wahlkreisen in absteigender Reihenfolge ihres prozentualen Ergebnisses besetzt.
Für den Fall, dass eine Partei bei der Einstimmigkeitswahl mehr Mandate erhält, als die Verhältnismäßigkeit zulässt, wird der Landtag so lange vergrößert, bis die Verhältnismäßigkeit wiederhergestellt ist.
Mandat | Präsident | Links | |
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1952–1960 | Carl Neinhaus | CDU | |
1960–1968 | Franz Gurke | CDU | |
1968–1976 | Camill würz | CDU | |
1976–1980 | Erich Ganzenmüller | CDU | |
1980–1982 | Lothar Gaa | CDU | |
1982–1992 | Erich Schneider | CDU | |
1992–1996 | Fritz Hopmeier | CDU | |
1996–2011 | Peter Straub | CDU | |
2011 | Willi Stächele | CDU | |
2011-2015 | Guido Wolf | CDU | |
2015-2016 | Wilfried Klenk | CDU | |
Seit 2016 | Muhterem Aras | Grünen |
1 neu gesetzgeber.
2. Wahlperiode .
3 e Gesetzgebung.
4. Wahlperiode .
5. Wahlperiode .
6. Wahlperiode .
7 e Gesetzgebung.
8. Wahlperiode .
9. Wahlperiode .
10 th Legislative.
11 th Legislative.
12 th Legislative.
13 th Legislative.
14 e Gesetzgebung.
15 th Legislature.
16 th Legislative.
17 th Legislative.