Eine Tochtergesellschaft , auch Tochtergesellschaft genannt , ist eine Gesellschaft , die von einer anderen Gesellschaft kontrolliert wird, die als Muttergesellschaft bezeichnet wird. Der Begriff „Kontrolle“ bedeutet, dass die Muttergesellschaft auf einer Hauptversammlung über ausreichende Stimmrechte verfügt, um ihre Entscheidungen durchsetzen zu können dort ... Die Tatsache der Kontrolle der Tochtergesellschaft ermöglicht es der Muttergesellschaft im Allgemeinen, einen überwiegenden Anteil an der Ernennung der Personen zu haben, die die Tochtergesellschaft verwalten oder leiten (Direktoren, Vorsitzende, Geschäftsführer, Manager usw.). Diese Ernennungen müssen jedoch in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und den in der Satzung der Tochtergesellschaft festgelegten Regeln erfolgen .
Artikel L233-1 des französischen Handelsgesetzbuchs besagt, dass "wenn ein Unternehmen mehr als die Hälfte des Kapitals eines anderen Unternehmens besitzt, das zweite [...] als Tochterunternehmen des ersten gilt" .
Wenn ein Unternehmen eine Beteiligung am Kapital eines anderen Unternehmens hält, jedoch keine Kontrolle ausübt, wird der Ausdruck „assoziiertes Unternehmen“ verwendet. Dies gilt insbesondere für Minderheitsbeteiligungen.
Die Tochtergesellschaft ist eine juristische Person, die sich rechtlich von der Muttergesellschaft unterscheidet, im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung oder sogar einer Abteilung im Organigramm.
Die Tochterunternehmen können auch selbst ihre eigenen Tochterunternehmen (sogenannte Tochterunternehmen) usw. steuern. In diesem Fall haben wir eine Kaskadensteuerung. Die Muttergesellschaft, die sich vor diesem Kaskadensteuerungssystem befindet und selbst nicht von einer anderen Gesellschaft gesteuert wird, wird als „Gruppenleiter“ bezeichnet. Der Konzernleiter kann somit indirekt Tochterunternehmen kontrollieren, ohne entweder die Mehrheit der entsprechenden Stimmrechte oder die Mehrheit des betreffenden Kapitals halten zu müssen. Die Gruppe, die sich aus der Muttergesellschaft und ihren Tochtergesellschaften und Tochtergesellschaften zusammensetzt, wird als „ Unternehmensgruppe “ oder einfacher als „Gruppe“ bezeichnet. Wir sprechen von einem erweiterten Überblick über die Gruppe, wenn wir alle von der Gruppe abhängigen Unternehmen einbeziehen, unabhängig von ihrer Abhängigkeit vom Entscheidungszentrum.
Einige sehr große Unternehmensgruppen haben viele Tochter- und Subtöchter, diese befinden sich nicht notwendigerweise im selben Land wie die Muttergesellschaft und unterliegen nicht einmal denselben Vorschriften. Für bestimmte Aktivitäten und Projekte arbeiten sie häufig auch in Partnerschaft oder Konsortium mit anderen Unternehmen (Konzept des erweiterten Unternehmens ).
Wenn die Tätigkeit eines Unternehmens hauptsächlich darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten, wird dieses Unternehmen in der Schweiz als " Holding " oder "Dachgesellschaft" oder in Kanada und Belgien als "Holdinggesellschaft" bezeichnet.