Nitratrichtlinie

Die Richtlinie 91/676 / EWG des Rates zum Schutz des Wassers vor Verschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen, die als „  Nitratrichtlinie  “ bezeichnet wird, ist eine am 12. Dezember 1991 in Kraft getretene europäische Richtlinie , mit der die durch Wasser verursachte Verschmutzung verringert werden soll durch für landwirtschaftliche Zwecke verwendete Nitrate. Dies ist eine der Richtlinien, die die Mitgliedstaaten in ihr nationales Umweltrecht integrieren mussten , um die Umwelt und die natürlichen Ressourcen (und insbesondere die Wasserressourcen ) zu schützen .

Tor

Ziel dieser Richtlinie im Hinblick auf eine nachhaltigere Entwicklung ist die Bekämpfung eines Teils der Wasserverschmutzung  . das, was sich auf die Aufnahme und den Überschuss von Nitraten landwirtschaftlichen Ursprungs bezieht . Diese Richtlinie zielt auf diese Nitrate ab, da sie, da sie in Wasser sehr gut löslich sind, als ernsthafte und dauerhafte Quelle für Eutrophierung , sogar Dystrophierung und tote Zonen auf See oder in Flussmündungen anerkannt sind und in Europa, das stark zugenommen hat, weitgehend vorhanden waren seit den 1970er Jahren in Böden, aber auch im Oberflächen- und Grundwasser. Nitrate durch Förderung planktonischer Blüten tragen auch dazu bei, die Trübung des Wassers zu verschlechtern, die bereits aufgrund der Erosion landwirtschaftlicher Böden zugenommen hat, die sich von den 1970er bis 1990er Jahren insgesamt verschlechtert hat. Dies ist nach wie vor einer der Herabstufungsparameter des Wassers vieler Gänge.
Nicht alle Nitrate sind landwirtschaftlichen Ursprungs, aber andere Richtlinien und ergänzende Texte betreffen städtisches und industrielles Abwasser. Alle diese Texte sind technisch, politisch und rechtlich gerahmt und werden durch die Rahmenrichtlinie über Wasser und ihre SDAGEs konsistent gemacht .

Nach dem Subsidiaritätsprinzip müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie anwenden.

Umfang

Jede in der Landwirtschaft verwendete stickstoffhaltige Verbindung ist von dieser Richtlinie betroffen: chemische Düngemittel, traditionelle Düngemittel (Viehdung einschließlich Tierkot oder eine Mischung aus Streu und Tierkot, auch wenn sie eine oder mehrere Umwandlungen durchlaufen haben), Fischzucht Rückstände oder Klärschlamm usw.

Geltungsbereich der Nitratrichtlinie

Die Nitratrichtlinie gilt geografisch für ganz Europa , sowohl für Grundwasser und Oberflächenwasser als auch für Süß- und Trinkwasser sowie für nicht trinkbares Brack- und Salzwasser. Sie gilt in allen Bereichen, in denen eine Erhöhung des Nitratgehalts landwirtschaftlichen Ursprungs ist. Diese Gebiete, die kartiert werden müssen und Gegenstand von Aktionsprogrammen (PA) sind, die vom Staat (und den Wasserbehörden mit ONEMA in Frankreich) überwacht werden , werden als "gefährdete Gebiete" bezeichnet.

Variation in Frankreich

Nationale und regionale Aktionspläne

Die europäische Richtlinie wird durch ein nationales Aktionsprogramm (PAN) in französisches Recht umgesetzt, das eine gemeinsame Grundlage für gefährdete Gebiete in Frankreich bildet. In den regionalen Aktionsprogrammen (RAP) werden in angemessener Weise und an jedes Gebiet angepasst die zusätzlichen Maßnahmen und Verstärkungen festgelegt, die zur Erreichung der Wasserqualitätsziele im Hinblick auf die Verschmutzung durch Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs erforderlich sind.

Aufeinanderfolgende angepasste Programme

Zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs wurden seit 1996 nacheinander Aktionsprogramme durchgeführt, um die Beschränkungen und Beschränkungen für die Verbreitung auf jede Art von Haupt- oder Zwischenkultur, insbesondere im Winter und je nach Region, anzupassen.

Zahlreiche Referenztexte

Viele Texte beziehen sich direkt oder indirekt auf diese Richtlinie und ihre Ziele. Die wichtigsten sind:

Es gibt Empfehlungen, Leitfäden und Instrumente wie den "  (nationalen) Kodex für gute landwirtschaftliche Praxis  " (der Kodex war Gegenstand eines Dekrets vom 22. November 1993).

Die Grenelle de l'Environnement und die neuen SDAGEs , insbesondere über das grüne und blaue Rahmenwerk , haben die Aussichten für die Gestaltung des Kampfes gegen die Eutrophierung gestärkt.

Stickstoff - Fluss Erklärungen gemacht werden , die unter Verwendung von Télésillage teleprocedure .

Wichtige Orientierungen und Verpflichtungen

Jeder Mitgliedstaat muss:

  1. Überwachung des Nitratgehalts und des trophischen Status jedes Wassertyps in seinem Hoheitsgebiet;
  2. Definieren Sie das verschmutzte oder wahrscheinlich verschmutzte Wasser gemäß den Kriterien in Anhang I der Richtlinie.
  3. Gebiete ausweisen und kartieren, die für Nitrate anfällig sind (dies sind Gebiete, in denen die europäischen Grenzwerte für die Nitratkonzentration in Oberflächenwasser zur Trinkwasserversorgung überschritten werden (> 50  mg / l ) oder dies zu sein droht Das Aktionsprogramm muss eingeleitet und fortgesetzt werden, solange unter dem Gesichtspunkt des Nitratgehalts kein guter ökologischer Zustand erreicht wird.
  4. Festlegung von Codes für gute landwirtschaftliche Praktiken (national, aber an den lokalen Kontext angepasst), die freiwillig im gesamten Staatsgebiet umgesetzt werden;
  5. Aktionsprogramme zur Verhütung und Verringerung der Wasserverschmutzung durch Nitrate aufstellen. Ihre Umsetzung ist in gefährdeten Gebieten oder im gesamten Gebiet obligatorisch.
  6. mindestens alle 4 Jahre die Zonierung der Nitratanfälligkeit und die Aktionsprogramme überprüfen oder überarbeiten;
  7. alle vier Jahre einen Fortschrittsbericht in Form eines Berichts an die Europäische Kommission vorlegen.

Die Aktionsprogramme wurden in Frankreich von 1997 bis 2000 mit einem zweiten Programm (2001-2004) gestellt, ein dritte am Ende des Jahres 2004 begonnen , aber im November 2005 zur Einführung überarbeitete Stickstoffdüngung unter Beachtung der Grundsätze einer ausgewogenen Düngung und insgesamt Jährlicher organischer Stickstoffeintrag von weniger als 170  kg Stickstoff / ha, der angewendet werden kann.

Der intensiv kultivierte Norden Frankreichs ( Picardie , Nord-Pas-de-Calais ) wurde erst 2004 nach einer teilweisen Einstufung im Jahr 1997 (von Europa als nicht konform eingestuft) als gefährdete Zone eingestuft. Die vier Abteilungen der Bretagne wurden bereits in ihrer Gesamtheit als gefährdet eingestuft (ab 1994). Diese beiden Regionen sind am stärksten von landwirtschaftlichen Stickstoffeinträgen betroffen.

Beispiele für Maßnahmen zur Umsetzung von Aktionsprogrammen

Der Einzugsgebietspräfekt kann zusätzliche Maßnahmen beschließen, die sowohl darauf abzielen, das Auswaschen von Nitraten in Wasserläufe zu verringern als auch den Stickstoffdruck in den Wassereinzugsgebieten vor den für den menschlichen Verzehr bestimmten Oberflächenwassereinzugsgebieten zu verringern . wenn das Wasser die Anforderungen an die Rohwasserqualität nicht erfüllt .
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise die Aufrechterhaltung der Grasbedeckung an den Ufern ( Grasstreifen ), die vollständige und obligatorische Abdeckung landwirtschaftlicher Böden während der Auslaugungsperiode (Maßnahme, die durch die Ausgleichszulage für die Bodenbedeckung (ICCS) kompensiert wird), die organische Stickstoffdüngung und Mineral verboten über 210  kg Stickstoff pro Hektar, das verbreitet werden kann, Verbot der Zugabe von Stickstoff zu jeder Kultur nach einer Umkehrung der Wiesen von mehr als 3 Jahren, Regel der Ausweitung der Zucht ähnlich der von SWZ usw.

Absorptionsprogramm in Gebieten mit strukturellem Überschuss (SEZ)

Die Karte der strukturellen Überschusszonen in Frankreich entspricht den Kantonen, in denen die Stickstoffbelastung tierischen Ursprungs höher ist als eine Obergrenze von 170  kg organischem Stickstoff pro Hektar, die verteilt werden kann, und pro Jahr (Obergrenze der Nitratrichtlinie). Zum Beispiel befasste sich im Dezember 2004 mehr als die Hälfte der Bretagne noch mit 104 als Sonderwirtschaftszonen eingestuften Kantonen;

Ab 1996 wurden Stabilisierungsprogramme (z. B. Verbot der Erhöhung der Tierhaltung in diesen Gebieten mit Ausnahmen für die Einrichtung von Junglandwirten) und Absorptionsprogramme mit spezifischer Finanzierung eingeführt.
Sie zielen beispielsweise auf die Zucht ab:

Eine sich ausbreitende Obergrenze pro Betrieb hat es vor Ort ermöglicht, bestimmte Missbräuche zu begrenzen, die darin bestehen, das Problem in benachbarte, manchmal entfernte Gebiete zu exportieren.

Die Ausweitung der landwirtschaftlichen Betriebe durch Umstrukturierung ist im Dekret 2005-634 vom 30. Mai 2005 festgelegt.

Auswertung

Sie ist einerseits von jedem Staat und von der Europäischen Kommission auf der Grundlage der von den 27 Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen verbindlich.

Aus dem 5 - ten Aktionsprogramm (PA und Umweltprüfung des 4. PA, muss eine Bestandsaufnahme und Diagnose von Stickstoff Druck auf die Umwelt mit Qualität und Quantität erfolgen und Trendanalyse zur Vorbereitung mit den Anforderungen des „guten ökologischen Zustand“ erfüllen gemäß der WRRL-Richtlinie, mit einer konkreten Umsetzung in Ziele, die auf lokaler Ebene bis 2015 und vor 2027 für die Ausnahmeregelungen zu erreichen sind, die im Hinblick auf die Qualität der unternommenen Anstrengungen und das Risiko hoher Geldbußen in der EU gerechtfertigt sein müssen bei Nichteinhaltung), auch in dem Wissen, dass die Frage der WRRL in Bezug auf Nitrate nicht auf höchstens 50  mg / l beschränkt ist , sondern auf die Anforderung eines "guten Zustands". Darüber hinaus sind diese 50  mg / l kein Aktionswert, sondern eine Obergrenze, die nicht überschritten werden darf. Im Hinblick auf ökologische Anforderungen können niedrigere Schwellenwerte definiert werden ( Tochterrichtlinie möglicherweise).

Die Bewertung erfolgt zum Teil durch die (durchgeführt Tochtergesellschaft ) Kontrollen der Mitgliedstaaten, und Downstream von Überwachungsprogrammen für die estuarine oder Meeresgewässer IFREMER in Frankreich und OSPAR und HELCOM für Meeresgewässer. Des Nordwest - Atlantik oder die Ostsee. Dies erfolgt auch regelmäßig, wenn die Aktionspläne aktualisiert werden.

Globale Bewertung (europäisch)

1 re Auswertung

Ein erster europäischer Bericht betraf den Zeitraum 2004-2008;

Für das Grundwasser  : Prospektive Bewertungen und Trends bleiben heikel, da die Probleme der Übertragungszeiten und der Grundwasserträgheit (Übertragungszeit) weiterhin diskutiert und durch erhebliche Unsicherheitsgrenzen gekennzeichnet sind (Gefahren wie Dürren oder ungewöhnlich feuchte Jahreszeiten verändern den Nitratfluss und ihre Geschwindigkeit). .

Für Oberflächen- und Meeresgewässer  ; Die aufeinanderfolgenden Überprüfungen der ersten vier Aktionspläne zeigen, dass trotz Bemühungen und ermutigender erster Ergebnisse in den meisten Gewässern immer noch keine deutliche Trendverbesserung in Bezug auf den Nitratgehalt zu beobachten ist.
Vor Ort kann ein gewisser Fortschritt durch einen Rückgang der Landwirtschaft erklärt werden, und in Frankreich wie in Belgien , in Gebieten, in denen die Böden am reichsten sind oder in denen die industrielle Züchtung am weitesten entwickelt ist, bleibt der Umweltdruck landwirtschaftlicher Nitrate im Boden sehr hoch . Signifikante Fortschritte (teilweise Bodenbedeckung, leichte Fortschritte im ökologischen Landbau, Argumentationspraktiken, Grasstreifen) haben bestimmte Risikofaktoren verringert. Und die Landbedeckung nimmt im Winter insgesamt wieder zu, was jedoch weder die Auswirkungen der letzten Grünlandwende noch die agronomischen Auswirkungen der Intensivierung der Landwirtschaft kompensiert. Im Jahr 2008 war der absolute Anteil an nacktem Boden im Winter und Herbst noch hoch (auf Satellitenbildern sichtbar). Darüber hinaus ist ein überdachter Boden an sich keine Garantie für „Nichtverschmutzung“. Schließlich sind Brachen verschwunden, manchmal zugunsten von Agrotreibstoffen , deren ökologisches Gleichgewicht jetzt verringert wurde. Und die ökologische Qualität (in Bezug auf den Nutzen für die biologische Vielfalt) der Grasstreifen bleibt schlecht. Und vor Ort gingen die Dauergrünlandschaften zwischen 2005 und 2009 weiter zurück.

2 der Bewertung

Der zweite europäische Bericht (2013) deckt den Zeitraum 2008–2011 über nationale Berichte ab, die 2012 eingereicht und 2013 fertiggestellt wurden, jedoch mit einigen statistischen Lücken. Er kommt zu dem Schluss, dass sich einige Situationen vor Ort stark verändert haben, dass sich die Situation in der EU 27 insgesamt jedoch nicht oder nur wenig verbessert hat.

Rechtsstreitigkeiten

Diese Richtlinie wurde in einigen Ländern ungleichmäßig eingehalten oder zu spät angewendet. Aus diesem Grund war es in den 1990er und 2000er Jahren eine wichtige Quelle für europäische Rechtsstreitigkeiten (zwischen Europa und bestimmten Mitgliedstaaten, einschließlich Frankreich).

Anmerkungen und Referenzen

  1. "  Richtlinie 91/676 / EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz des Wassers vor Verschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen  " , EUR-Lex , Amtsblatt Nr. L 375 vom 31.12.1991, S. 1. 0001 - 0008 (abgerufen am 26. Dezember 2016 ) .
  2. Übersichtsblatt zur Wasserrahmenrichtlinie
  3. "  Dekret vom 19.12.11 über das nationale Aktionsprogramm, das in gefährdeten Gebieten durchgeführt werden soll, um die Wasserverschmutzung durch Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs zu verringern AIDA  ” auf aida.ineris.fr (abgerufen am 22. Januar 2021 )
  4. DREAL Bretagne , „  Sechstes regionales Nitratrichtlinien-Aktionsprogramm  “ , auf www.bretagne.developpement-durable.gouv.fr ,3. August 2018(abgerufen am 22. Januar 2021 )
  5. Code (Französisch) für gute landwirtschaftliche Praxis
  6. "Die Verbreitung von Düngemitteln mit Restursprung auf landwirtschaftlichen Flächen", CGEDD CGAAER- Bericht , Juli 2015, S. 1. 77, online gelesen, konsultiert am 20. Januar 2020
  7. Eur-Lex (2013), Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Umsetzung der Richtlinie 91/676 / EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen (auf der Grundlage von Berichten der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008-2011), PDF 13 Seiten
  8. Artikel 4 des Dekrets vom 10. Januar 2001
  9. Kantone in der SWZ: Côtes-d'Armor: 40 Kantone; Finistère: 29 Kantone; Ille-et-Vilaine: 19 Kantone; Morbihan: 16 Kantone Siehe Karte (DIREN / Wasseragentur)
  10. Artikel 11 der Richtlinie
  11. Beispiel für eine Bewertung (der zweiten Aktionsprogramme zur Anwendung der Nitratrichtlinie) in Côte d'Armor (21 Seiten, [PDF] , (fr) )
  12. Siehe hierzu die vom DRAF, vom Landwirtschaftsministerium veröffentlichten Indikatoren oder die vom Direktor aktualisierten regionalen Umweltprofile
  13. Laut Eurostat und Fertilizers Europe, Verband der Düngemittelhersteller

Siehe auch

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