Dekret zur Aufteilung Frankreichs in Abteilungen

Dekret zur Aufteilung Frankreichs in Abteilungen Schlüsseldaten

Präsentation
Titel Gesetz vom 22. Dezember 1789 - Januar 1790 über die Bildung von Primär- und Verwaltungsversammlungen
Land Königreich Frankreich
Anwendungsgebiet Königreich Frankreich, einschließlich Korsika, Dombes und Henrichemont-Boisbelle
Offizielle Sprachen) Französisch
Art Recht
Verstopft Verfassungsrecht
Wahlrecht
der Gebietsverwaltung
Annahme und Inkrafttreten
Legislative Nationale Konstituierende Versammlung
Annahme 22. Dezember 1789
Sanktion Januar 1790
Verkündung 8. Januar 1790

Das Dekret vom 22. Dezember 1789 über die Bildung von Primär- und Verwaltungsversammlungen oder das Gesetz vom 22. Dezember 1789 bis Januar 1790 über die Einrichtung von Primär- und Verwaltungsversammlungen ist ein Dekret der Nationalen Konstituierenden Versammlung vom22. Dezember 1789.

Es sieht eine neue Aufteilung des Königreichs in fünfundsiebzig bis fünfundachtzig Abteilungen vor  ; das jeder Abteilung in drei bis neun Bezirken  ; und dass jeder Bezirk in Gemeinden von etwa vier Quadratligen in Bereich .

Die genaue Anzahl (83) der Abteilungen und ihre Grenzen wurden am 26. Februar 1790 festgelegt und ihre Existenz trat am folgenden 4. März in Kraft .

Die Namen mehrerer Abteilungen, die sich aus diesem Dekret ergeben, stimmen nicht mit den aktuellen überein. Um die alte Ordnung sauber zu fassen, bemühen wir uns, dass die Abteilungen ihnen keinen Namen geben, der zu sehr an eine ehemalige Festung oder eine Provinz des Ancien Régime erinnert , aber wir bevorzugen die Identifizierung durch natürliche Elemente, natürlich Wasser, hauptsächlich Berg .

Das Dekret vom 22. Dezember 1789 hat als direkten Präzedenzfall das Edikt von Juni 1787Einrichtung der Provinzversammlungen .

Kontext

Projekt für eine neue Teilung des Königreichs

Der Plan, das gesamte Königreich in hierarchische Steuerbezirke mit einer repräsentativen Versammlung von Steuerzahlern aufzuteilen, die hauptsächlich für die Verteilung der direkten Steuern verantwortlich sind, ist nicht neu.

Solche Umschreibungen gab es in bestimmten Provinzen des Königreichs, die als Staaten der Staaten bezeichnet wurden . Im Languedoc beispielsweise verteilten die Provinzstaaten bestimmte direkte Steuern auf die zivilen Diözesen. die Diözesanversammlungen verteilten sie auf die Zivilgemeinden; und diese verteilten sie auf der Grundlage eines Katasters unter den Steuerzahlern.

In seinen Überlegungen zur alten und gegenwärtigen Regierung Frankreichs , deren Manuskript vor seiner posthumen Veröffentlichung im Jahr 1764 jahrzehntelang heimlich verbreitet wurde , präsentierte der Marquis d'Argenson seinen "Regierungsplan" in zweiundfünfzig Artikeln. Er schlägt vor, in jeder Gemeinde, dh in Stadt oder Dorf, Richter zu gründen, deren Anzahl proportional zur Bevölkerung ist und die hauptsächlich dafür verantwortlich sind, dem König durch kostenlose Spende ein Produkt zu geben, das mit dem von Größen und anderen identisch ist Auferlegungen. Diese Richter wären andererseits für die Festlegung und Erhebung lokaler Steuern verantwortlich. kompetent in polizeilichen Angelegenheiten. Letztendlich würden die Steuern auf eine einzige Steuer reduziert: Der König würde drei Viertel davon für Staatsausgaben abziehen, das verbleibende Viertel ging an die Gemeinden für ihre lokalen Ausgaben, insbesondere für den Bau und die Instandhaltung öffentlicher Arbeiten. D'Argenson schlug andererseits die Aufteilung des Königreichs in Abteilungen vor, die von einem Steward geleitet werden.

Im Jahr 1775 empfahl der Comptroller General of Finance , Turgot , in seinem Memoir on Municipalities, das er von seinem ersten Angestellten, Dupont de Nemours, schreiben ließ , vier Ebenen von Versammlungen, die als Kommunen bezeichnet wurden  : an der Basis Pfarrgemeinden  ; die Wahlgemeinden  ; von Provinzgemeinden  ; und oben eine große Gemeinde . Auf dem Land würde in jeder bestehenden Gemeinde, jedem Nebengebäude oder jeder Zweigstelle eine Pfarrgemeinde eingerichtet . In jeder Stadt würde eine Pfarrgemeinde die bestehenden Gemeinden ersetzen. In den größeren Städten würden mehrere Pfarrgemeinden gegründet. Eine Wahl Gemeinde würde in jeder Wahl festgelegt werden. Die Versammlung würde sich aus einem Stellvertreter jeder in ihrem Bezirk enthaltenen Pfarrgemeinde zusammensetzen. Jede Stadt würde nur einen Abgeordneten entsenden, die Provinzhauptstädte könnten dennoch zwei Abgeordnete und Paris vier entsenden. Zu große Wahlen könnten unterteilt werden. In jeder Provinz würde eine Provinzgemeinde eingerichtet. Ihre Versammlung würde aus einem Stellvertreter jeder gewählten Gemeinde bestehen . Schließlich würde eine große Gemeinde oder eine allgemeine Gemeinde des Königreichs gegründet. Die Versammlung würde sich aus Abgeordneten der Provinzgemeinden zusammensetzen .

In 1776 , der Finanzberater und Generaldirektor des Finanzministeriums, Necker , nahm Turgot und Dupont de Nemours' Projekt in seiner Abhandlung über die Errichtung Provinzverwaltungen . Er passte es jedoch an, weil die von ihm vorgesehenen örtlichen Versammlungen auf der Unterscheidung zwischen den drei Orden beruhten. Die örtlichen Versammlungen wurden 1778 in vier Provinzen gegründet: Berry ( Allgemeinheit von Bourges ) im Jahr 1778 , Haute-Guyenne ( Allgemeinheit von Montauban ) und Dauphiné ( Allgemeinheit von Grenoble ) im Jahr 1779 und Bourbonnais ( Allgemeinheit von Moulins ) im Jahr 1781 .

In 1786 , der Comptroller General der Finanzen, Calonne , vorgeschlagen, in seinem Precis eines Plans Finanzen zu verbessern , die Verallgemeinerung der Gemeindeversammlungen, Bezirksversammlungen und Provinzversammlungen auf die Gesamtheit des Königreiches.

In 1787 , die neue Comptroller General der Finanzen, Loménie de Brienne nahm, über das Projekt seines Vorgängers. Mit einem Erlass vom Juni 1787 plant Ludwig XVI., Die Provinzversammlungen und die unteren Versammlungen, die seit 1778-1779 in Berry und Haute-Guyenne tätig sind, auf alle Provinzen ohne Provinzstaaten auszudehnen.

Nach dem Erlass vom Juni 1787 Condorcet veröffentlicht, in 1788 , sein Essay über die Verfassung und die Funktionen von Landtagen , die Alengry als „die wichtigste Arbeit auf Verfassungsrecht , die veröffentlicht wurde. Zu dieser Zeit“ sein. Condorcet schlug eine neue territoriale Aufteilung des Königreichs in Provinzen vor , die in Bezirke und selbst in Gemeinschaften unterteilt waren . Jede Abteilung hätte zwei Versammlungen: eine Verwaltungsversammlung und eine Wahlversammlung . Jede Wahlversammlung hätte die Aufgabe, die Mitglieder der Verwaltungsversammlung zu wählen . Jede Verwaltungssitzung wäre beratend, aber nicht dauerhaft. Die Grenzen einer Gemeinde sollten so festgelegt werden, dass die am weitesten von der Gemeindehauptstadt entfernten Bürger an einem Tag dorthin gehen, dort mehrere Stunden lang Geschäfte machen und dann nach Hause zurückkehren können. Der Radius einer Gemeinde sollte daher drei Meilen betragen . Das eines Bezirks sollte höchstens einen halben Tag entfernt sein; und die einer Provinz , höchstens einen Tag von der Bezirkshauptstadt entfernt, die am weitesten von der der Provinz entfernt ist.

Das 1 st Oktober Jahre 1787Ludwig XVI. Stellt die Staaten der Provence wieder her . Das22. Oktober 1788, er stellte dann die Staaten von Dauphiné wieder her, 1 st Novemberim Anschluss die von Franche-Comté. Er zögert daher, die Provinzversammlungen durch Provinzstaaten zu ersetzen.

Während der Eröffnungssitzung der Generalstände wurde die5. August 1789Necker lädt sie ein, über die Gründung von Provinzstaaten nachzudenken.

Während der königlichen Sitzung von23. Juni 1789Ludwig XVI. Plant, in jeder Allgemeinheit des Königreichs Provinzgüter zu errichten, die sich aus zwei Zehnteln der Mitglieder des Klerus, drei Zehnteln der Mitglieder des Adels und fünf Zehnteln der Mitglieder des dritten Standes zusammensetzen gemeinsam, anstelle der Provinzversammlungen, zusätzlich mit der Verwaltung von Krankenhäusern, Gefängnissen, Betteldepots , Findlingen, der Kontrolle der Stadtausgaben, der Überwachung der Waldpflege, der Verwahrung und dem Verkauf von Holz beauftragt.

Das 9. Juli 1789In einem Bericht des Verfassungsausschusses hat Mounier die Organisation und die Funktionen der Provinz- und Gemeindeversammlungen zu den ersten und wichtigsten Überlegungen der Nationalen Konstituierenden Versammlung gezählt .

Das 7. September 1789, Sieyès zur Konstituierenden Versammlung schlägt zu ernennen, in ihm, einen Sonderausschuss für die Vorbereitung einen „Plan der Gemeinden und Provinzen“, so dass „Frankreich einheitlich ein Ganzes, Subjekt bilden kann, in allen seinen Teilen, zu einer Gesetzgebung und gemeinsame Verwaltung “.

Verfassen von Texten

Die verfassungsgebende Nationalversammlung ernennt auf ihrer Sitzung am 13. September 1789 ein zweites Verfassungskomitee , das das am Vortag zurückgetretene aus Thouret (Berichterstatter und Präsident), Pater Sièyes , Target , Démeunier , Rabaud Saint , ersetzen soll -Étienne , Talleyrand-Périgord , Lally-Tollendal und Le Chapelier . Er ist verantwortlich für die Entwicklung der Grundlagen der proportionalen Vertretung und die Einrichtung von Verwaltungsversammlungen.

Das 29. September 1789Thouret legt der Konstituierenden Versammlung einen ersten Bericht vor, der die Aufteilung des Territoriums in 80 quadratische Abteilungen mit jeweils 18 Ligen auf jeder Seite vorsieht, die jeweils in 9 quadratische "Gemeinden" (Bezirke mit 6 Ligen auf der Seite) unterteilt sind 9 "Kantone" »Auch Quadrate von 2 von 2 Ligen, um insgesamt 720 Gemeinden und 6.480 Kantone zu bilden; Paris würden getrennt und sei ein behandelt werden 81 th  Abteilung. Dieses utilitaristische geometrische Modell der Befürworter der Dezentralisierung wird zugunsten des Modells der um Mirabeau vereinigten Provinzialisten aufgegeben , das die Grenzen der Provinzen bewahrt, um "die natürliche Homogenität von Landschaftsmorphologien, Sitten, Gewohnheiten, Bräuchen und Produktionen zu bewahren" und Sprachen “.

Das 8. Januar 1790Die Bureaux de Pusy legen der verfassunggebenden Versammlung einen zusammenfassenden Bericht über die neue Teilung des Königreichs vor , gefolgt von einer Tabelle der Abteilungen gemäß der Arbeitsordnung, die die Schaffung von Abteilungen vorsieht, die wie folgt verteilt sind:

Provinzen Anzahl der Abteilungen
Provence 3
Fürstentum Orange 0
Dauphiné 3
Bresse, Bugey, Land von Gex und Dombes 1
Franche-Comte 3
Elsass 2
Lothringen, Barrois und Trois-Évêchés (mit Ausnahme der Fürstentümer Sedan , Mouzon und Carignan ) 4
Champagner mit Givet und Charlemont, Marienbourg und Philippeville sowie den Fürstentümern Sedan, Mouzon und Carignan 4
Flandern und Hennegau 1
Artois sowie Calaisis , Ardresis und Boulonnais 1
Île-de-France, Soissonnais und Picardie (außer Calaisis, Ardresis und Boulonnais) 5
Paris und seine Vororte 1
Normandie und Barsch 5
Bretagne und Teil der Common Marches 5
Poitou (ohne Confolens), Loudunois, Mirebalais und ein Teil der Common Marches 3
Maine, Anjou und Touraine 4
Beere 2
Nivernais und ein Teil von Berry am rechten Ufer der Loire 1
Orléanais, Blaisois und Pays Chartrain sowie Thimerais 3
Auxerrois und Sénonais sowie ein Teil der Orléanais 1
Burgund ?
Aunis und ein Teil von Saintonge 1
Angoumois, Teil von Saintonge und Confolens 1
Bordelais 1
Bazadais und große Moore 1
Agénois und Condomois 1
Armagnac 1
Pays de Marsan und Chalosse 1
Pflügen, Basse-Navarra, Soule und Béarn 1
Bigorre und Quatre-Vallées 1
Nébouzan und das Land Foix 1
Roussillon und Teil des Languedoc 1
Languedoc (außer Fenouillèdes und Velay), Comminges und Teile von Armagnac und Quercy 7
Rouergue 1
Abfrage 1
Auvergne und Velay 3
Bourbonnais 1
Marken, Limousin und Dorat 3
Perigord 1
Lyonnais, Beaujolais und Forez 1
Korsika 1

Das 9. Januar 1790Die verfassunggebende Versammlung fordert die Abgeordneten jeder Abteilung auf, dem Verfassungsausschuss von der 13. Januar, die Aussprache-Tabelle der jeweiligen Grenzen der Abteilungen.

Das 15. Januar 1790Die verfassunggebende Versammlung legt die Anzahl der Abteilungen auf dreiundachtzig fest und verteilt sie wie folgt.

Umverteilung der ehemaligen Provinzen des Königreichs

Provinzen und Länder Anzahl der Abteilungen
Provence 3
Dauphiné 3
Franche-Comte 3
Elsass 2
Lothringen, Trois-Évêchés und Barrois 4
Champagner , Fürstentum Sedan , Carignan und Mousson , Philippeville und Marienbourg , Givet und Charlemont 4
Flandern ( Maritime Flandern und Wallonien Flandern ), Hainaut , Cambrésis , Artois , Boulonnais , Calaisis und Ardrésis 2
Île-de-France , Paris, Soissonnais, Beauvaisis , Amiénois und Französisch Vexin 6
Normandie und Barsch 5
Bretagne und Teil der Common Marches 5
Maine (Bas-Maine und Haut-Maine), Anjou , Touraine und Saumurois 4
Poitou und ein Teil der Common Marches 3
Orléanais , Blaisois und Chartrain 3
Beere 2
Nivernais 1
Burgund , Auxerrois und Sénonais , Bresse , Bugey und Valmorey, Dombes und Pays de Gex 4
Lyonnais , Forez und Beaujolais 1
Bourbonnais 1
Marken , Dorat, Haut- und Bas-Limousin 3
Angoumois 1
Aunis und Saintonge 1
Perigord 1
Bordelais , Bazadais , Agenais , Condomois, Armagnac , Chalosse , Marsan und Landes 4
Abfrage 1
Rouergue 1
Pays des Basques ( Labourd , Basse-Navarra und Soule ) und Béarn 1
Bigorre und Quatre-Vallées 1
Couserans und Foix 1
Roussillon 1
Languedoc (Haut-Languedoc und Bas-Languedoc), Comminges , Nébouzan und Rivière-Verdun 7
Velay , Haute- und Basse Auvergne 3
Korsika 1
Gesamt 83

Die Abgrenzung der Abteilungen, die Festlegung ihrer Hauptstädte, die Festlegung der Anzahl ihrer Bezirke und ihrer Hauptstädte führen zu zahlreichen Dekreten, die als besondere Dekrete bekannt sind . Das erste besondere Dekret ist das von12. Januar 1790. Es werden spezifische Dekrete von folgen13, 14, fünfzehn, 16, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 29 und 30. Januar, 1 st, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 13, fünfzehn und 17. Februar 1790.

Inhalt des Gesetzes

Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes lauten wie folgt:

Aktive Bürgerschaft

Das Gesetz unterscheidet unter den Bürgern aktive Bürger, denen es das Wahlrecht vorbehält.

Aktive Bürger sind Bürger , die die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllen:

Andererseits unterscheidet das Gesetz unter aktiven Bürgern die berechtigten Bürger .

Sind berechtigte Bürger die aktiven Bürger , die einen direkten Beitrag oder einen höheren lokalen Wert von zehn Arbeitstagen zahlen.

Schließlich unterscheidet das Gesetz unter den berechtigten Bürgern diejenigen, die für die nationale gesetzgebende Versammlung in Frage kommen.

Teilnahmeberechtigt für die National Legislative Assembly sind aktive Bürger , die einerseits einen direkten Beitrag von mindestens einer Silbermarke leisten und andererseits Landbesitz haben.

Wahl durch indirekte zweistufige Abstimmung

Das Gesetz sieht die indirekte Wahl der nationalen gesetzgebenden Versammlung einerseits und der Abteilungen und Bezirke andererseits in zwei Phasen vor.

Die aktiven Bürger, die in einer Hauptversammlung versammelt sind, müssen unter den berechtigten aktiven Bürgern die Wähler wählen, die wählen werden:

Verbot zwingender Mandate

Das Gesetz legt das repräsentative Mandat sowohl für Mitglieder der Nationalen Legislativversammlung als auch für Mitglieder der Abteilungs- und Bezirksverwaltungen fest .

Das Gesetz leitet sich aus dem repräsentativen Charakter der Mandate, der Unwiderruflichkeit gewählter Beamter und dem Verbot ab, Petitionen und Anweisungen direkt an gewählte Beamte zu richten.

Territoriale Verwaltung

Das Gesetz sieht neben den Gemeinden zwei Ebenen der Gebietsverwaltung vor: die Abteilungsverwaltung und die Bezirksverwaltung.

Organisation von Abteilungen und Bezirken

Das Gesetz sieht eine gemeinsame Organisation der Abteilungen vor. Dies gilt auch für die Bezirke.

Jede Abteilung wird von einer Abteilungsverwaltung mit sechsunddreißig Mitgliedern verwaltet, die pünktlich für eine feste Amtszeit von vier Jahren gewählt und alle zwei Jahre um die Hälfte erneuert werden kann. Die Verwalter der Abteilung wählen untereinander durch Einzelwahl und mit absoluter Stimmenmehrheit ihren Präsidenten und ihren Sekretär. Die Administratoren wählen dagegen acht von ihnen als Abteilungsleiter .

Jeder Distrikt wird von einer Distriktverwaltung mit zwölf Mitgliedern verwaltet, die pünktlich für eine feste Amtszeit von vier Jahren gewählt und alle zwei Jahre um die Hälfte erneuert werden kann. Die Bezirksverwalter wählen aus ihrer Mitte durch Einzelwahl und absolute Stimmenmehrheit ihren Präsidenten und Sekretär. Die Administratoren wählen dagegen acht von ihnen, um das Distriktverzeichnis zu erstellen .

Verantwortlichkeiten der Abteilungen und Bezirke

Das Gesetz ignoriert die Konzepte der Dekonzentration und Dezentralisierung.

Es werden zwei Kategorien von Zuschreibungen unterschieden: diejenigen, die die Abteilungen einerseits unter der Aufsicht der gesetzgebenden Körperschaft ausüben, und diejenigen, die sie unter der Autorität und der Kontrolle des Königs ausüben.

Institutionen entfernt

Das Gesetz hebt die Provinzstaaten auf, die in den Provinzen des Königreichs verblieben sind, die als Staaten der Staaten bekannt sind ( Artois , Basse-Navarra , Béarn , Bigorre , Burgund, Bretagne, Cambrésis, Korsika, Flandern, Foix, Hennegau , Labourd , Languedoc , Marsan, Nébouzan, Provence und Soule ), einschließlich der 1788 wiederhergestellten (in Franche-Comté und Dauphiné) sowie der besonderen Güter, die in Burgund - Bresse, Bugey und Mâconnais - und im Languedoc - Gévaudan , Velay und Vivarais existierten .

Das Gesetz hob auch die Provinzversammlungen und die unteren Versammlungen auf, die 1778 in Berry ( Allgemeinheit von Bourges ), 1779 in Haute-Guyenne ( Allgemeinheit von Montauban ) und 1787 und 1788 in den anderen Versammlungen gegründet worden waren Provinzen des Königreichs, bekannt als Land der Wahlen - Anjou , Maine und Touraine ( Allgemeinheit von Tours ), Auvergne ( Allgemeinheit von Riom ), Champagne ( Allgemeinheit von Châlons ), Gascogne (Teil der Allgemeinheit von Auch), Île-de-France ( Allgemeinheit von Paris ), Lyonnais ( Allgemeinheit von Lyon ), Basse- Normandie ( Allgemeinheit von Caen ), Haute-Normandie ( Allgemeinheit von Rouen ), Mittelnormandie und Perche ( Allgemeinheit von Alençon ), Orléanais ( Allgemeinheit von Orleans ), Picardie ( Allgemeinheit von Amiens ), Poitou ( Allgemeinheit von Poitiers ), Soissonnais ( Allgemeinheit von Soissons ) und Trois-Évêchés und Clermontois ( Allgemeinheit von Metz ) - oder Steuerland  - Elsass ( Verwaltung des Elsass ), Lothringen und Barrois ( Verwaltung Lothringens) und Barrois ) und Roussillon ( Verwaltung von Roussillon ).

Schließlich unterdrückt das Gesetz die verstorbenen Intendanten oder Kommissare sowie ihre Unterabgeordneten und verbietet deren Wiedereinstellung.

Art und Anwendung des Gesetzes

Natur

Das Gesetz vom 22. Dezember 1789 ist ein Dekret der Nationalen Konstituierenden Versammlung , dessen letzte Bestimmungen am 22. Dezember 1789 verabschiedet wurden8. Januar 1790Die verfassunggebende Versammlung beschließt, sie dem König Ludwig XVI . in Begleitung einer Anweisung vorzulegen. Das Dekret vom 22. Dezember 1789 wurde durch seine Sanktion durch den König zum Gesetz .

Anwendungsgebiet

Das Gesetz galt nur für das Gebiet des Königreichs Frankreich. Kolonien und Siedlungen wurden von ihrem Geltungsbereich ausgeschlossen.

Das Gesetz wurde auf Avignon und das Comtat Venaissin ausgedehnt, die durch das Dekret von mit dem Königreich vereinigt wurden14. September 1791. In der Tat durch ein Dekret von23. September 1791Die verfassunggebende Versammlung teilt das Gebiet in zwei Bezirke auf, legt ihre jeweiligen Hauptstädte in Avignon und Carpentras fest und sorgt für deren Eingliederung in die benachbarten Abteilungen. Dann durch das Dekret von26. März 1792Die Nationale Legislativversammlung umfasst den Bezirk Vaucluse , dessen Hauptstadt Avignon ist, im Departement Bouches-du-Rhône und den Distrikt Ouvèze , dessen Hauptstadt Carpentras ist, im Departement Drome .

Teilkonstitutionalisierung des Gesetzes

Durch das Dekret von 8. Januar 1790Die Konstituierende Versammlung behält sich das Recht vor, innerhalb des Gesetzes vom 22. Dezember 1789 die "Verfassungsartikel von denen zu unterscheiden, die nur aufsichtsrechtlich sind", dh die Verfassungsbestimmungen von denen, die nicht gesetzgeberisch sind.

Bestimmte Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Dezember 1789 in ihrer damals geltenden Fassung wurden in die Verfassung vom 3. September 1791 aufgenommen und damit konstitutionalisiert .

Gesetzesänderungen

Er erhielt 1793 zwei bidépartementalisations :

Aufhebung des Gesetzes

Artikel 2-9 ° von Abschnitt III des Gesetzes wurde von Abschnitt IV des Artikels 58 des Gesetzes aufgehoben n o  82-213 von2. März 1982in Bezug auf die Rechte und Freiheiten von Gemeinden, Abteilungen und Regionen.

Anmerkungen und Referenzen

Anmerkungen

  1. Große Provinzen, die in drei bis fünf Abteilungen unterteilt sind, wobei die Durchschnittswerte unverändert bleiben und die kleinen zwischen ihnen verschmelzen oder einen Durchschnitt bilden, um eine Abteilung zu bilden.

Verweise

  1. (fr) Staatsrat , Sektion, 8. August 1919, Labonne , auf www.revuegeneraledudroit.eu .
  2. (en) Gesetz vom 30. November 1789 - Januar 1790.
  3. (en) Gesetz vom 27. September bis 16. Oktober 1791.
  4. Briefpatent vom 4. März 1790 .
  5. Edikt des Königs, das im Juni 1787 in Versailles erlassen wurde und am 22. dieser Monate und Jahre im Parlament registriert wurde, gründete die Provinzversammlungen Le Moniteur, Nachdruck von 1843.
  6. Franck Alengry, Condorcet, Führer der Französischen Revolution, Theoretiker des Verfassungsrechts und Vorläufer der Sozialwissenschaften , Paris, V. Giard & E. Brières, 1904, p.  26 , konsultiert am1 st Februar 2014.
  7. Emmanuel-Joseph Sieyès, Rede vom 7. September 1789 , im Parlamentsarchiv von 1787 bis 1860 , erste Reihe: 1789-1799, Band VIII: vom 5. Mai 1789 bis 15. September 1789 , p.  592-597 , insbesondere p.  594 und p.  597 (Zugriffs 1 st Februar 2014).
  8. Jean-Louis Masson , Provinzen, Abteilungen, Regionen: Die Entwicklung der Verwaltungsbezirke vom Ende des Ancien Régime bis heute. , Paris, F. Lanore,1983703  p. ( ISBN  2-85157-003-X , online lesen ) , p.  104.
  9. Ozouf-Marignier 1989 , p.  35-42.
  10. Matthieu Crozet und Miren Lafourcade, Die neue geografische Wirtschaft , La Découverte,2010, p.  40.
  11. Dekret vom 9. Januar 1790 über Google Books .
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Anhänge

Literaturverzeichnis

Diplomarbeit in Politikwissenschaft, IEP Aix-en-Provence
  • Daniel Nordman und Marie-Vic Ozouf-Marignier ( Hrsg. ), Atlas der Französischen Revolution , Paris, Éd. der EHESS,1989( Online-Präsentation ).
  • Marie-Vic Ozouf-Marignier, Die Bildung von Abteilungen. Die Darstellung des französischen Territoriums am Ende des 18. Jahrhunderts , Paris, Ed. der EHESS,1989( Online-Präsentation ).

Zum Thema passende Artikel

Externe Links

Gesetz vom 22. Dezember 1789 - Januar 1790Anweisung vom 8. Januar 1790
  • (fr) Volltext in François-Jean Baudouin (dir.), op. cit. , Band I st  : Mai bis Dezember 1789, Paris, Baldwin, p.  251-286 .
Bewerbungstexte
  • (fr) Dekret vom 26. Februar 1790, "mit dem angeordnet wird, zur Sanktion und Annahme des Königs die allgemeine Ausarbeitung der Dekrete über die Aufteilung Frankreichs in 83 Abteilungen vorzulegen".
  • Briefe Patent des Königs: auf Dekreten der Nationalversammlung vom 15. Januar, 16. und 26. Februar 1790, die die Aufteilung Frankreichs in dreiundachtzig Abteilungen anordnen , National Printing,4. März 1790( online lesen ).