Konsum der Ehe

Der Vollzug der Ehe (aus dem lateinischen consummaciun „Zustand , was zu seiner Erfüllung gebracht wird, zu seiner Vollkommenheit“) ist nach Ansicht viele Traditionen und Statuten der Zivil oder religiösen Gesetzes , die körperlichen Vereinigung der Ehegatten nach der Hochzeitszeremonie . Historisch gesehen war die Kirche seit dem frühen Mittelalter der Ansicht, dass diese fleischliche Vereinigung dazu gedacht war, die Ehe von sterilen Paaren oder zwischen älteren Menschen zu fördern , erkennt sie jedoch derzeit an, und daher ist jede sexuelle Handlung ein privilegiertes Kommunikationsmittel und nicht nur ein Mittel der Zeugung.

Geschichte

Bestimmte Berichte der Bibel rufen die Vollendung der Ehe hervor: Evangelium nach Matthäus , 19, 5.

Während des Mittelalters pendelten theologische Debatten zwischen zwei Thesen: Die Ehe ist erst dann vollständig und endgültig, wenn sie vollzogen ist, die „copulatio carnalis“ (fleischliche Vereinigung) oder die „commixtio sexuum“ (Verschmelzung der Geschlechter), die die Vereinigung des Paares legalisiert These von der barbarischen Tradition beeinflusste und mit dem Erzbischof erschien von Rheims Hincmar der IX - ten  Jahrhundert; Die Ehe wird durch den Pactio Conjugalis definiert , den "Ehepakt" zwischen zwei freien Parteien ihrer Wahl, eine einvernehmliche Tradition, die vom römischen Recht beeinflusst wird . Das Dekret des Gratian die Mitte des XII - ten  Jahrhundert Versuche , die beiden Theorien in Einklang zu bringen , indem Ehe präsentiert als eine vorherige Zustimmung Zusammenleben und den Verbrauch zu überwachen. Wenn das zweite Argument der einvernehmlichen Ehe allmählich von der immer wird XIII - ten  Jahrhundert, vor allem unter dem Einfluss von Thomas von Aquin , Papst ruft regelmäßig die folgenden Jahrhunderte die Ehe nicht-Konsum als Grund für nichtig zu erklären Ehen (Fall häufige politische Ehe durch einen Bevollmächtigten ).

Wenn die Ehe nicht vollzogen wird, kann sie derzeit vom Papst aus einem gerechten Grund auf Antrag beider Parteien oder einer Partei aufgelöst werden, auch gegen den Willen der anderen. Das kanonische Recht erwähnt die „Anerkennung der Nichtigkeit des Sakraments der Ehe“ unter bestimmten Bedingungen (z. B. mangelnde Zustimmung).

Der Europäische Gerichtshof räumt ein, dass die Nichterfüllung der Ehe kein Grund mehr für ihre Nichtigerklärung ist, da die sexuelle Beziehung die Zustimmung des Partners impliziert.


Anmerkungen und Referenzen

  1. Verbrauch , Definition von CNTRL
  2. (in) Helen Rodite Lemay, Homo carnalis: Das fleischliche Erscheinungsbild des mittelalterlichen menschlichen Lebens , Zentrum für Studien des Mittelalters und der frühen Renaissance,1990, p.  5
  3. Theologen, Kanoniker, Romanisten und Dekretalisten greifen regelmäßig ein.
  4. Jean Gaudemet , "  Die Unauflöslichkeit und Vollendung der Ehe: Der Beitrag von Hincmar von Reims  ", Revue de droit canon , vol.  30,1980, p.  28–40
  5. Jean Andreau und Hinnerk Bruhns, Verwandtschafts- und Familienstrategien in der römischen Antike , Französische Schule von Rom,1990, p.  286
  6. Guy Fitoussi, Vergleichender und kritischer Aufsatz über die Rolle des Richters im Scheidungsverfahren zwischen dem französischen und dem israelischen Justizsystem , unabhängiger Herausgeber,2007, p.  42
  7. Kodex des kanonischen Rechts. Kapitel X Die Konvalidierung der Ehe. Can. 1156-60
  8. Sylvain Jacopin, Sonderstrafrecht , Hachette Education,2013, p.  57

Siehe auch