Nebenbahn

Eine Nebenbahn ist eine Strecke oder ein Eisenbahnnetz , das aufgrund seiner rechtlichen und / oder technischen Merkmale nicht Teil des Hauptbahnnetzes ist.

Etymologie und Definition

Etymologie

Von " Eisenbahn " und " Sekundär ".

Definition

  1. Im weitesten Sinne Klassenlinien und Eisenbahnnetze , die aufgrund ihrer rechtlichen oder technischen Merkmale nicht Teil des Hauptbahnnetzes sind.
  2. Streng genommen, gemeinsame Nutzung , Linien- oder Netzbahn im Fahrgastbetrieb oder Fracht , die nicht Teil des Haupteisenbahnnetzes ist.

Beschreibung

Der Begriff der sekundären Eisenbahnstrecken ist eine Kategorie von Netzen und Eisenbahnen, die nicht Teil des Hauptschienennetzes sind. Es enthält:

  1. die Eisenbahnen zu schmalen Weg im Personenverkehr und / oder Güterverkehr.
  2. die Eisenbahn auf Normalspur im Personenverkehr und / oder in der Fracht, die möglicherweise nicht mit dem Hauptschienennetz kompatibel oder bis zu einem gewissen Grad kompatibel sind und im Allgemeinen unter einem im Vergleich zu letzteren vereinfachten (und technischen) Rechtssystem vereinfacht sind.
  1. das Eisenbahnregal .
  2. die Wege der Touristenbahnen zur Normalspur oder schmal .
  3. die Standseilbahnen .
  4. die U-Bahnen .
  5. die Stadtbahn .
  6. die prémétros .
  7. die Straßenbahnen .

Geschichte

Rechtliche Rahmenbedingungen

Deutschland

Die deutsche Gesetzgebung unterscheidet 3 Gruppen von Sekundärbahnen durch die 3 Texte, die die Eisenbahnen regeln. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) ( „Gesetz über den Bau und Betrieb von Schmalspurbahnen“ ) regelt alle Schmalspurbahnen , die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) ( „Gesetz über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen “ ) regelt alle Derivate der Sekundärbahn ( U-Bahnen , leichte Metros , Premetros , Straßenbahnen ). Schließlich ist die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ( „Gesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahn“ regelt) §1 (2) die Eisenbahn aber unterscheidet die Hauptbahnen ( „Hauptlinien“ ) von den Nebenbahnen ( „Secondary Linien“ ), Letztere sind Normalspurstrecken , die im Allgemeinen bis zu einem gewissen Grad mit dem Hauptschienennetz kompatibel sind, jedoch einem spezifischen Rechtssystem unterliegen, das die Infrastruktur und den Betrieb erheblich vereinfacht.

Österreich

Das österreichische Gesetz Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) ( „Gesetz über die Eisenbahn von1957 “ ) Teil 1 §1 definiert Nebenbahnen ( ‚secondary lines‘ ) , wie öffentliche Verkehrslinien , die weder Hauptbahnen ( ‚Hauptlinien‘ ) noch Straßenbahn.

Frankreich

In Frankreich wurde das STPG- Dekret von9. Mai 2003Orte unter der Aufsicht des Technischen Dienstes für Skilifte und geführte Transporte (SRTMTG) Stadtgeführte Transporte ( Straßenbahnen , U-Bahnen ...), Standseilbahnen, Nebenbahnen (im engeren Sinne), Touristenbahnen, die nicht unter das nationale Schienennetz fallen, und Zahnradbahnen.

Anmerkungen und Referenzen

Anmerkungen

  1. Außerhalb des Hauptschienennetzes.

Verweise

  1. (aus) Deutschland. „  Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO)  “ [ online lesen ]
  2. (aus) Deutschland. "  Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen  " ( online lesen )
  3. (aus) Deutschland. „  Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)  “ [ online lesen ]
  4. (aus) Österreich. "  Eisenbahngesetz 1957 (EisbG)  " [ online lesen ]
  5. Frankreich. „  Dekret Nr 2003-425 vom 9. Mai 2003 über die Sicherheit von geführten öffentlichen Verkehrsmitteln.  » [ Online lesen ]
  6. "  Transportsysteme  " auf der SRTMTG-Website

Siehe auch

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