Siegel der Abgeordnetenkammer.
Art | Untere Kammer |
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Körper | Gewerkschaftskongress |
Schaffung | 1824 |
Ort | Mexiko |
Dauer | 6 Jahre |
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Präsident | Dulce María Sauri Riancho ( PRI ) |
Wahl | 2. September 2020 |
Mitglieder | 500 Abgeordnete |
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Politische Gruppen |
Regierung (334) Opposition (166)
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Wahlsystem |
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Letzte Wahl | 1 st Juli 2018 |
Legislativpalast von San Lázaro (es)
Foto des Treffpunktes.Webseite | diputados.gob.mx |
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Siehe auch |
Senat der Republik Kongress der Union |
Die Abgeordnetenkammer (auf Spanisch : Cámara de Diputados ) ist das Unterhaus des mexikanischen Kongresses , der Zweikammer des Parlaments von Mexiko . Es besteht aus Vertretern der Nation, dh 500 Abgeordneten, die alle drei Jahre mit ihren Stellvertretern vollständig gewählt werden. Es befindet sich im Legislativpalast von San Lázaro (es) .
Die Kammer hat fünfhundert Abgeordnete, die nach einem parallelen Abstimmungssystem für drei Jahre gewählt werden. Dreihundert Sitze sollen in ebenso vielen Wahlkreisen nach dem Posten besetzt werden , während die restlichen zweihundert durch mehrköpfige proportionale Abstimmung mit Sperrlisten besetzt werden sollen. Nach Auszählung der Stimmen in den fünf regionalen Wahlkreisen werden die proportional verteilten Sitze ohne Wahlschwelle verteilt, wobei jedoch die Ergebnisse der Mehrheitsabstimmung berücksichtigt werden, um die Verteilung so anzupassen, dass keine Partei mehr als dreihundert Sitze gewinnt, wobei diese Schwelle dennoch gilt erhöht auf dreihundertfünfzehn, wenn die Partei mehr als 60% der Stimmen erhielt.
Die territoriale Aufteilung der 300 Wahlkreise mit einem Mitglied erfolgt so, dass jeder ungefähr die gleiche Einwohnerzahl hat. Die Verteilung der Wahlkreise mit nur einem Mitglied auf die föderierten Einheiten erfolgt unter Berücksichtigung der letzten allgemeinen Volkszählung. Die Staaten können nicht weniger als zwei Wahlkreise mit einem Mitglied haben.
Die Wahl der 200 Abgeordneten nach dem Grundsatz der proportionalen Vertretung und dem System der regionalen Listen unterliegt den gesetzlich vorgesehenen Grundsätzen und Regeln.
Nach der Verfassung von 1917 sind die Abgeordneten die Vertreter der Nation. Um unabhängig vom Wahlprinzip zum Stellvertreter gewählt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Artikel 55.1: Um ein Stellvertreter zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Amtszeit eines Stellvertreters beträgt drei Jahre und wird als Gesetzgeber bezeichnet. Es ist ab 1875 nummeriert, dem Datum der Installation des ersten Gesetzgebers. Jeder Gesetzgeber regelt den 1 st September im Jahr seine Wahl und endet am 31. August nach drei Jahren. Seit dem 1 st September 2018, der 64 th Gesetzgeber installiert ist . Es endet am 31. August 2021.