Empire Village

Ein Reich Dorf ( deutsch  : Reichsdorf  ; lateinisch  : pagus Imperii ) ist ein Ort des Heiligen Römischen Reiches , die angesichts der Privilegien gewährt oder ihm anerkannt, gilt zu besitzen Reichsunmittelbarkeit die aber nicht das Recht haben , zu sitzen oder Abstimmung in Die Reichsdiät ist kein kaiserlicher Staat .

Die Dörfer des Imperiums konnten nicht mit Sicherheit gezählt werden. Im Gegensatz zu den Städten des Imperiums , von denen eine erste Liste im Lizenzregister von 1241 aufgeführt ist, waren die Dörfer des Imperiums nicht in der Nummer des Imperiums aufgeführt und haben kein Recht, im Reichstag zu sitzen oder zu wählen erscheinen in seinen Berichten. Hinzu kommt die Vielfalt der erzielten Franchise-Unternehmen. Die Liste der 1836 von Hugo erstellten Empire-Dörfer bleibt trotz ihres Alters der Maßstab.

In seiner Nomenklatur der Bestandteile des Reiches klassifiziert Johann Stephan Pütter die Dörfer des Reiches zusammen mit den Rittern des Reiches und den Ganerbinaten in die Kategorie der unmittelbaren nichtstaatlichen Mitglieder des Reiches.

Die Dörfer des Reiches wurden 1648 während des Westfälischen Friedens neben den Staaten und den Rittern des Reiches anerkannt .

Ein Weiler des Reiches (Deutsch: Reichsweiler ) ist ein Ort des Heiligen Römischen Reiches, der gleichberechtigte Privilegien genießt.

Die Dörfer und Weiler des Empire sind die letzten Reste der ehemaligen Vogtei des gelösten XV - ten  Jahrhunderts. Nur wenige bestehen aus Gemeinden oder kleinen Gebieten, die sich auf ehemaligen Kronländern befinden. Ihre Bewohner unterliegen keiner Leibeigenschaft und schulden keine Plackerei  ; Sie sind nur dem Kaiser unterstellt, verwalten sich selbst und haben eine hohe Gerichtsbarkeit .

Im XIV - ten  Jahrhundert, gibt es hundert Dörfer und Weiler of Empires, deren Zahl sank danach durch Zusagen, Spenden oder Unterwerfung.

Dörfer und Weiler des Elsass

Im Jahre 1648 hatte Elsass etwa vierzig Dörfer und Reich Weiler unter der Großballei (in deutscher Sprache: Landvogtei ) von Haguenau, für die Verteidigung der zehn Reich Städte des erzeugten Decapolis ( Zehnstädtebund ) und verwaltet von einem großen Gerichtsvollzieher ( Landvogt ), Pfarrer des Kaisers.

Im Jahre 1648 hatte Alsace siebenunddreißig Dörfer des Empire: Batzendorf , Bernolsheim , Berstheim , Bilwisheim , Bitsch , Bossendorf , Dangolsheim , Eschbach , Ettendorf , Forstheim , Grassen , Gunstett , Hegeney , Hochstett , Hutten , Kindwiller , Kriegsheim , Kuttolsheim , Lixhausen , Minversheim , Mittelschaeffolsheim , Mommenheim , Morschwiller , Mutzenhouse , Niederschaeffolsheim , Ohlungen , Ringeldorf , Rottelsheim , Scherlenheim , Soufflenheim , Surbourg , Uberach , Wahlenheim , La Walck , Wingersheim , Wintershouse und Wittersheim .

Es hat auch drei Weiler: Gebolsheim (heute Teil von Wittersheim ), Keffendorf (heute Teil von Ohlungen ) und Rumersheim (heute Teil von Berstett ).

Unter Ludwig XIV. Wurde die Zahl der Dörfer und Weiler des Reiches auf siebenunddreißig reduziert. Minversheim ist dem Haus Wangen unterworfen. Wittersheim und Gebolsheim sind unterwürfig22. Dezember 1661an Jean-Adolphe Krebs de Bach ( Johann Adolph Krebs von Bach ) vom Herzog von Mazarin, damals Großvollzieher. Ohlungen und Keffendorf werden von der stettmeister vorstatt aus Haguenau gekauft.

Das Historische Lexikon der Deutschen Länder listet zehn Reichsdörfer auf, die 1648 nicht überlebten: Barr , Cosswiller , Gertwiller , Geudertheim , Heiligenstein , Illkirch (heute Teil von Illkirch-Graffenstaden ), Illwickersheim (heute Ostwald ), Oberburgheim (heute Teil) von Bourgheim ), Romanswiller und Seebach .

Andere Dörfer des Reiches

Das Historische Lexikon der Deutschen Länder listet folgende Reichsdörfer auf: Althausen (heute Teil von Bad Mergentheim ), Auersbach, Aufkirchen (heute Teil von Gerolfingen ), Bauerbach (heute Teil von Bretten ), Billigheim (heute Teil von Billigheim-) Ingenheim ), Böckingen (heute Teil von Heilbronn ), Böhl (heute Teil von Böhl-Iggelheim ), Dachstetten (heute Teil von Oberdachstetten ), Dienheim , Dierbach , Dörrenbach , Dürrenhembach (heute Teil von Wendelstein ), Duttenberg (heute) , Teil von Bad Friedrichshall ), Elsenz (heute Teil von Eppingen ), Ems (heute Hohenems ), Erden , Erlenbach (heute Erlenbach bei Kandel ), Erlendorf, Freisbach , Gebsattel , Geldersheim , Ginsheim (heute Teil von Ginsheim- Gustavsburg ), Godramstein (heute Teil von Landau in der Pfalz ), Gommersheim , Großgartach (heute Teil von Leingarten ), Hassloch , Heidingsfeld (heute Teil) e von Würzburg ), Hollar (heute Teil von Friedberg ), Idenheim , Iggelheim (heute Teil von Böhl-Iggelheim), Impflingen , Ingelheim (heute Ingelheim am Rhein ), Kandel , Kröv , Melbach (heute Teil von Wölfersheim ) , Michelbach (heute Teil von Schmelz ), Minderslachen (heute Teil von Kandel), Minfeld , Mosau, Mundeslacht, Nerreth (heute Teil von Wendelstein), Obergriesheim (heute Teil von Gundelsheim ), Neurod, Oberschefflenz (heute Teil) von Schefflenz ), Ockstadt (heute Teil von Friedberg), Odenheim (heute Teil von Östringen ), Offenau , Raubersried (heute Hui, Teil von Wendelstein), Rohrbach , Rottershausen (heute Teil von Oerlenbach ), Steinweiler , Sulzfeld , Urferhseim (heute Teil von Illesheim ), Westheim , Westhofen (heute Teil von Schwerte ) und Wilgartswiesen .

Dörfer des Reiches, die 1803 überlebten

Im Jahr 1803 blieben einige Dörfer des Reiches übrig:

Sie sind bekannt durch die Aussparung des Reiches Diät:

Anmerkungen und Referenzen

  1. (De) L. Hugo, "  Verzeichnis der freien Reichsdörfer in Deutschland  ", Zeitschrift für Archivkunde: Diplomatik und Geschichte , vol. 2 (1836), p.  446-476 und 477-521
  2. Jean-Daniel Schöpflin, Geschichte von zehn ehemals freien und kaiserlichen Städten der Präfektur Haguenau , p. 313
  3. op. cit. , p. 313
  4. op. cit. , p. 315
  5. op. cit. , p. 314
  6. op. cit. , p. 316
  7. Historisches Lexikon der Deutschen Länder , p. 43
  8. op. cit. , p. 347
  9. op. cit. , p. 217
  10. op. cit. , p. 225
  11. op. cit. , p. 262
  12. op. cit. , p. 308
  13. op. cit. , p. 481
  14. op. cit. , p. 577
  15. op. cit. , p. 657
  16. op. cit. , p. 12
  17. op. cit. , p. 30
  18. op. cit. , p. 46
  19. op. cit. , p. 69
  20. op. cit. , p. 74
  21. op. cit. , p. 76
  22. op. cit. , p. 127
  23. op. cit. , p. 139
  24. op. cit. , p. 140
  25. op. cit. , p. 146
  26. op. cit. , p. 150
  27. op. cit. , p. 166
  28. op. cit. , p. 167
  29. op. cit. , p. 171 und p. 173
  30. op. cit. , p. 173
  31. op. cit. , p. 195
  32. op. cit. , p. 209
  33. op. cit. , p. 211
  34. op. cit. , p. 220
  35. op. cit. , p. 224
  36. op. cit. S.235
  37. op. cit. , p. 256
  38. op. cit. , p. 261
  39. op. cit. , p. 265
  40. op. cit. , p. 307
  41. op. cit. , p. 309
  42. op. cit. , p. 226
  43. op. cit. , p. 352
  44. op. cit. , p. 423
  45. op. cit. , p. 430
  46. op. cit. , p. 432
  47. op. cit. , p. 437 und p. 438
  48. op. cit. , p. 442
  49. op. cit. , p. 480
  50. op. cit. , p. 482
  51. op. cit. , p. 464
  52. op. cit. , p. 486
  53. op. cit. , p. 488
  54. op. cit. , p. 492
  55. op. cit. , p. 551
  56. op. cit. , p. 584
  57. op. cit. , p. 686
  58. op. cit. , p. 698
  59. op. cit. , p. 733
  60. op. cit. , p. 782
  61. op. cit. , p. 793
  62. op. cit. , p.  697
  63. op. cit. , p.  298
  64. op. cit. , p.  666
  65. op. cit. , p. 223
  66. op. cit. , p.  661

Siehe auch

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