Das Free Press Journal | |
Land | Indien |
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Sprache | Englisch |
Gründungsdatum | 1928 |
Webseite | freepressjournal.in |
Das Free Press Journal ist eineenglischsprachige indische Tageszeitung, die 1928 von Swaminathan Sadanand gegründet wurde, der auch ihr erster Herausgeber war. Er wurde als Ergänzung zu einer Nachrichtenagentur, der Free Press of India, produziert und unterstützte die indische Unabhängigkeitsbewegung . Es wird in Mumbai , Indien veröffentlicht.
Der Gründungsredakteur war Swaminathan Sadanand. Die Tageszeitung wurde 1928 gegründet, um die Free Press of India zu unterstützen, eine Nachrichtenagentur, die "nationalistische" Informationen an ihre Abonnenten verbreitete. Im kolonialen Kontext beschreibt Colaco es als "unabhängige Zeitung, die nationalistische Anliegen unterstützt". Er zitiert Lakshmi Worten, dass "die nationalistische Presse mit den Freiheitskämpfern marschiert ist". Er spielte eine wichtige Rolle bei der Mobilisierung einer positiven öffentlichen Meinung während der Unabhängigkeitsbewegung.
Zu seinen Gründern gehörte Stalin Srinivasan, der 1932 Manikkodi gründete. Bal Thackeray arbeitete als Designer für die Zeitung, bis er von seinem Posten entfernt wurde. Thackeray gründete daraufhin Marmik. Laut Atkins wurde er "nach einem politischen Streit über Thackerays Angriffe auf die südindische Einwanderung nach Bombay" entlassen. Der berühmte Karikaturist RK Laxman trat im Alter von zwanzig Jahren dem Free Press Journal bei. Er war Thackerays Kollege. Nach dreijähriger Arbeit bat ihr Besitzer sie, sich nicht über die Kommunisten lustig zu machen. Laxman verließ die Zeitung und schloss sich The Times of India an .
Er unterstützte die Praxisrechte jüdischer Ärzte, die in den 1930er Jahren nach Mumbai geflohen waren, um der Verfolgung in Deutschland zu entgehen . Indische Ärzte lehnten ihr Recht auf Praxis ab und argumentierten, dass Deutschland keine gegenseitigen Vereinbarungen für indische Ärzte getroffen habe. Das Free Press Journal argumentierte, dass dies gegen "alte indische Traditionen der Zuflucht vor Verfolgung" verstoße.