Nürnberger Prinzipien

Die Nürnberger Grundsätze wurden 1950 von der Völkerrechtskommission auf Ersuchen der Generalversammlung der Vereinten Nationen formuliert , die bereits die Grundsätze des Völkerrechts bestätigt hatte, die durch das Statut des Nürnberger Gerichts und durch das Urteil dieses Gerichts durch dessen Beschluss anerkannt wurden 95 (I) von11. Dezember 1946.

Diese sieben Grundsätze erinnern an eine Reihe von Regeln des internationalen Strafrechts und insbesondere daran, dass jeder für seine Handlungen verantwortlich ist, unabhängig von den Umständen.

Artikel 6 definieren Verbrechen gegen den Frieden , Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und qualifiziert sich als Verbrechen nach dem Völkerrecht.

Der letzte Artikel erinnert daran, dass Komplizenschaft auch ein internationales Verbrechen ist und daher bestraft werden muss.

Dieser Text, der nie von Staaten unterzeichnet oder ratifiziert wurde, ist nicht in Kraft, aber die darin enthaltenen Grundsätze sind Teil des Gewohnheitsrechts und können daher allen Staaten auferlegt werden.

Anmerkungen

  1. Resolution 177 (II) vom 21. November 1947.

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