Oberhofmeister

In Russland

Die deutschen Begriffe Oberhof oder Obersthofmeister (in russischer Sprache : обер-гофмейстер , ( Französisch  : Grand Master des Gerichts)), die als Hoch Minister des Kaiserhauses übersetzt werden kann, ist der zweite Rang der Tabelle der Ränge , im Jahre 1722 eingeleitet von Peter dem Großen für Würdenträger im russischen Reich . Der höchste Rang war der von Obermarschall ( обер-маршал ), dem großen Kammerherrn oder Marschall des Hofes.

Dieses Amt der Kaiserkrone übertrug finanzielle Verantwortung für die Verwaltung des Kaiserhauses und das Eigentum der Krone.

Dieser Rang lag knapp über dem von Hofmeister , dem Meister oder Minister des Hofes, der die Verantwortung für die laufende Führung des kaiserlichen Haushalts übernahm und in der Hierarchie der Gerichtsbeamten der dritte von vierzehn war.

In Bayern

In Bayern ist Oberhofmeister eines der großen Ämter des bayerischen Hofes, das auf Französisch dem des Großmeisters oder sogar des Superintendenten des bayerischen Königs- oder Königshaushalts entspricht.


Siehe auch