Geburtsname

Der Geburtsname ist der Familienname , der einem Kind bei der Geburt durch gesetzliche Bestimmungen zugewiesen wurde oder der durch die kulturelle Norm des Unternehmens verfehlt wird.

In Ländern, in denen Geburten offiziell registriert werden müssen, kann der in ein Geburtsregister eingetragene Name aufgrund dieser Tatsache zu einem gesetzlichen Nachnamen werden.

Allgemeiner Fall

Der Ausdruck Geburtsname wird in zwei Hauptfällen verwendet:

Im letzteren Fall werden die Begriffe "geboren" und "geboren" häufig vor dem Geburtsnamen verwendet, um ihn vom gebräuchlichen Namen zu unterscheiden .

Sonderfälle

In den meisten westlichen Ländern bleibt der Geburtsname bis ins Erwachsenenalter bestehen. In einigen Kulturen hingegen ist ein Geburtsname nur ein Name aus der Kindheit und kein endgültiger Name für das Erwachsenenalter .

Verweise

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