Das Gyrowheel , auch Elektro-Einrad oder Monowheel ( elektrisch ) genannt, ist ein individuelles Fahrzeug für die urbane Fortbewegung.
Das elektrische Einrad wurde 2005 von zwei Franzosen, Janick und Marc Simeray, erfunden. 2011 erteilten sie der Firma Inventist eine Lizenz ihres US-Patents US8616313 unter Vertrag, die es unter der Marke Solowheel betrieb.
Seitdem sind konkurrierende Marken erschienen, darunter Ninebot , GotWay , Kingsong, Inmotion und Rockwheel.
Die gyroroue besteht aus einem verkleideten Rad mit Sensoren und einem gyroskopischen Motor , zwei einziehbaren Stufen, und eine wiederaufladbare Batterie auf dem Netz. Es funktioniert nach dem gleichen technischen Prinzip wie der Segway , von dem es sich durch das Fehlen eines Lenkers und durch ein einzelnes Rad unterscheidet: Wenn sich der Benutzer nach vorne beugt, startet der Motor, um die Unwucht auszugleichen, wodurch das Rad nach vorne bewegt wird . Je höher die Steigung, desto höher die Geschwindigkeit.
Die Richtung der Flugbahn wird durch den Druck der Waden auf das Rad sichergestellt. Im Jahr 2016 sind bestimmte Radmodelle konstruktionsbedingt in der Lage, 40 km / h (und mit dem Monster bis zu 55 km / h max.) zu überschreiten (wie die Marken Inmotion und Gotway) und verkehren auf öffentlichen Straßen, sehr oft ohne klare Rechtsvorschriften zu dieser Kategorie von Fanggeräten in den meisten Ländern. Einige Hersteller wie Ninebot erklären, ihre Produkte durch die Konstruktion unter 25 km/h eingeschränkt zu haben , diese werden in Frankreich nicht eindeutig als motorisierte Landfahrzeuge betrachtet .
Gesetzgebung in Belgien :
Belgien hat am 21. Mai 2019 ein Gesetz verabschiedet, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit für motorisierte Fahrzeuge wie Kreisel und Trotinetten ändert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von 18 auf 25 km / h erhöht, auf dem Bürgersteig dürfen die Benutzer 6 km / h (als Fußgänger betrachtet) nicht überschreiten. Das Gesetz trat am 31.05.2019 in Kraft.
Gesetzgebung in Frankreich :
Seit dem Erlass vom 23. Oktober 2019 gibt es eine Regelung für EDPM (Personal Motorized Displacement Engines). Kreisel können wie andere EDPM auf Radwegen und Fahrspuren mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h verkehren. Den Herstellern wird eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auferlegt. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Tragen einer Warnweste Pflicht und im Nachtverkehr muss zusätzlich eine Warneinrichtung (Klingel) getragen werden. Der Bürgersteigverkehr ist verboten. Benutzer dürfen 6 km / h (als Fußgänger betrachtet) nicht überschreiten, wenn sie in Fußgängerzonen fahren.
Gesetzgebung in der Schweiz :
Kreisel dürfen nicht auf öffentlichen Straßen verkehren, nur Segway- Kreisel und Elektroroller bis 20 km/h sind zugelassen und zulassungspflichtig.