Die Wohnanlage organisiert ein gebautes Gebäude oder eine Gruppe von Gebäuden, für die das Grundstück auf mehrere Personen aufgeteilt ist, die jeweils einen privaten Teil und einen Teil der öffentlichen Bereiche umfassen.
Miteigentum unterscheidet sich von Miteigentum . Im letzteren Fall wird das Eigentum an einem gebauten Gebäude nicht in Grundstücke aufgeteilt, sondern geht auf mehrere Eigentümer zurück, die von einer bestimmten Anzahl von Rechten oder Vorteilen auf dem Grundstück profitieren können, wie z. B. einer jährlichen Nutzungsdauer des Grundstücks und vorrangigem Zugang , Umsatzbeteiligung oder sogar reduzierte Raten.
Im amerikanischen Englisch werden Gebäude, die in Eigentumswohnungen unterteilt sind, als „ Eigentumswohnungen “ bezeichnet (oft als „ Eigentumswohnung “ abgekürzt ). Diese beiden Wörter werden in Quebec verwendet . In Australien und British Columbia wird im Gesetz der Begriff „ Schichten “ verwendet . Der Begriff " Commonhold " wird im Vereinigten Königreich verwendet .
Die Artikel 577-2 bis 577-14 des belgischen Zivilgesetzbuchs organisieren das belgische Miteigentum. Die Vorschriften wurden 1995, 2010 und 2012 angepasst.
Die Anzahl der Eigentumswohnungen in Frankreich beträgt fast 7,6 Millionen von insgesamt 29,5 Millionen Wohnungen ( Insee , Wohnungserhebung 2002). Miteigentum ist ein im Wesentlichen städtisches Phänomen, da sich fast zwei Drittel in Ballungsräumen mit mehr als 200.000 Einwohnern befinden und 30% der Eigentumswohnungen in der Region Paris liegen.
Nach französischem Recht unterliegt Miteigentum dem Regime des erzwungenen Miteigentums, dh einem Regime, das vom Miteigentum inspiriert ist.
Dieses spezielle System von Eigentum hat wegen der wachsenden Zahl von entstandener Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Besitz, als fast universeller Einsatz bis zum war XIX ten Jahrhunderts , ein Besitzer, die fanden sich viele an verschiedenen Besitzer verkauft. Dieser Fall einmal außergewöhnliche Figur, wurde während der gemeinsamen XX - ten Jahrhunderts , führte der Gesetzgeber die Verwaltung und Wartung dieser Gebäude „geteilt“ zu erleichtern und neue Probleme, unbekannt in alten Häusern zu umrahmen: Common, verteilte Wartungskosten etc. In Frankreich war der erste Text, der für dieses neue Gesetz spezifisch war, das Gesetz von28. Juni 1938, ersetzt durch das geltende Gesetz von 10. Juli 1965.
Miteigentum wird in Quebec als Eigentumsform behandelt. Es wird gesagt, dass das Miteigentum geteilt wird, wenn das Eigentumsrecht unter den Eigentümern durch Bruchteile aufgeteilt wird, die jeweils einen privaten, materiell geteilten Teil und einen Anteil der gemeinsamen Teile umfassen.
Aus diesem Grund finden sich die Artikel zum Miteigentum im zweiten Titel des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Quebec mit dem Titel DE LA PROPERTY. Artikel 1009 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Quebec organisieren das Miteigentum an einem Gerät, das stark vom Gesetz von Quebec inspiriert ist10. Juli 1965Französisch. Kanadische Anwälte haben das französische Positivrecht sehr sorgfältig konsultiert, um eine Situation zu organisieren, die unter allen rechtlichen Regelungen heikel bleibt. Die Artikel 1012 bis 1037 betreffen ungeteiltes Miteigentum. Die Artikel 1038 bis 1109 betreffen geteiltes Miteigentum. Der amerikanische Begriff Eigentumswohnung wird häufig informell verwendet.
Für die Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches, die am in Kraft trat 1 st Januar 1994Der Gesetzgeber von Quebec ließ sich auch von anderen Regimen inspirieren, die näher an seinem Territorium liegen, wie beispielsweise der Gesetzgebung von Ontario sowie der Gesetzgebung mehrerer amerikanischer Staaten ( Connecticut usw.).
Obwohl das Eigentumswohnungsregime in Quebec stark vom (französischen) Gesetz von 1965 inspiriert ist, bestehen weiterhin große Unterschiede:
In Quebec ist die Erklärung in drei Teile gegliedert: Gründungsurkunde, beschreibende Erklärung der Brüche (anstelle der „beschreibenden Teilungserklärung“) und Bauvorschriften; Dies ermöglicht vertragliche Ausführungsmodalitäten mit unterschiedlichen Verpflichtungen.
Miteigentum gilt als ungeteilt, wenn es nicht mit einer wesentlichen Aufteilung des Eigentums einhergeht.