Titel | Königliche großherzogliche Verordnung vom 16. Oktober 1841, Nr. 18 B, die die Verfassung der Staaten für das Großherzogtum Luxemburg verkündet. |
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Land | Luxemburg |
Offizielle Sprachen) | Deutsch und Französisch |
Art | Verfassung |
Verstopft | Verfassungsmäßiges Recht |
Schriftsteller | Zustand |
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Unterschrift | 16. Oktober 1841 |
Veröffentlichung | 10. November 1841 |
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Die königliche großherzogliche Verordnung von 12. Oktober 1841Die Verfassung der Staaten für das Großherzogtum Luxemburg war die erste luxemburgische Verfassung . Es bestand aus 52 Artikeln, die in vier Kapitel unterteilt waren. Ziel war es einerseits, eine stabile Verwaltung zu schaffen, die der Situation und den Bedürfnissen des Großherzogtums Luxemburg entspricht, und andererseits sicherzustellen, dass die Verfassung im Einklang mit den Statuten des Germanischen Bundes steht .
Es gab nur eine fragmentarische Aufzählung der Bürgerrechte, und das Prinzip der Gewaltenteilung wurde nur angesprochen.