Zusammenleben

Der Begriff Zusammenleben bezeichnet die rechtliche Situation eines De-facto-Paares, das aus zwei Erwachsenen besteht , die dauerhaft und berüchtigt zusammenleben, ohne ihre Gewerkschaft offiziell gefeiert zu haben. In diesem Sinne ist der häufig verwendete Ausdruck ( pleonastische ) berüchtigte Konkubinat genau gleichbedeutend mit Konkubinat .

In vielen Gesetzen wird die Existenz einer dauerhaften Lebensgemeinschaft zwischen zwei Erwachsenen, die in einer ehelichen Beziehung leben, als Zusammenleben bezeichnet und erzeugt die dieser Situation entsprechenden rechtlichen Auswirkungen, manchmal sogar ohne das Wissen der Betroffenen.

Historisch

Etymologisch bedeutet Konkubine "derjenige, mit dem man schläft".

Der Begriff hatte für eine lange Zeit einen abwertenden Charakter: in Frankreich , zum Beispiel am Anfang des XX E  Jahrhunderts des Konkubinat als spezifisch für die Frauen des schlechten Lebens und das angesehen wird Französisch Bürgerlichen Gesetzes ist seit langem ungünstig zu.

Kohabitation wurde von verschiedenen philosophischen und politischen Strömungen der Bewegung befürwortet libertären aus der XIX - ten  Jahrhundert (vor allem von Anarchisten ), Aufruf zu verweigern Ehe , eine Institution als illegitime durch diese Ströme.

Unterscheidung mit dem Common Law

Historisch gesehen waren die Begriffe Common Law und Cohabitation ziemlich ähnlich und bezogen sich beide auf eine Ausnahmesituation. Als diese Situation gesetzlich toleriert wurde, wurde akzeptiert, dass Lebenspartner in einer "  freien Gewerkschaft  " leben können, wobei das Fehlen eines Verbots das völlige Fehlen einer Anerkennung durch eine Behörde zur Folge hat.

Es ist nun notwendig, zwischen dem Zusammenleben, das Gegenstand einer Definition in einer Reihe von Rechtsvorschriften ist und dem dann rechtliche (und manchmal sogar soziale und steuerliche) Auswirkungen beigefügt sind, und dem Zusammenleben zu unterscheiden, das nach wie vor nicht vorgesehen ist denn gesetzlich und was niemand von einer Verwaltungsbehörde fordern kann.

Internationale Situation

Englisch sprechende Länder

Die Ehe nach dem Common Law ist eine alte Form der Anerkennung des Zusammenlebens, die in ehemaligen britischen Kolonien wie Kanada und den Vereinigten Staaten fortbesteht . Im Vereinigten Königreich existiert es jedoch nicht mehr . Der Begriff, der im französischsprachigen Kanada zur Bezeichnung von Lebenspartnern verwendet wird, ist eher „  de facto Ehepartner  “.

In Australien regelt die Bundesregierung die "Tatsache der Beziehungen" ( "  De-facto-Beziehung  " ) durch das Family Law Act 1975  (en) . Schon seit2009Dies schließt gleichgeschlechtliche Paare ein. In Neuseeland erkennt das Property (Relationships) Act 1976  (en), das die Aufteilung des Eigentums im Falle einer Trennung regelt, De-facto-Beziehungen seit 2001 an, d. H. Menschen, die in einem Paar leben, ohne verheiratet zu sein oder in einer Zivilunion zu sein.

Frankreich

Die Spende von Inter Vivos zwischen Lebenspartnern war bis 1981 verboten.

Seit 1999 definiert Artikel 515-8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Rahmen der familienrechtlichen Reformen der Jospin-Regierung das Zusammenleben als „eine De-facto-Union, die durch ein gemeinsames Leben gekennzeichnet ist, das einen Charakter von Stabilität und Kontinuität zwischen zwei Personen aufweist. unterschiedlichen Geschlechts oder gleichen Geschlechts, die als Paar leben “.

Beim System der Steueranteile muss die kumulierte Steuer, die die beiden Lebenspartner schulden, theoretisch der Steuer entsprechen, die sie gemeinsam hätten, wenn sie verheiratet wären, und es liegt an ihnen, ihre eigenen Berechnungen durchzuführen, um dies zu überprüfen. Es bleibt jedoch „Diskriminierung“, zumindest Unterschiede in der Behandlung, zwischen dem Ehepaar und dem unverheirateten Paar. So können Lebenspartner ihre Rechte auf Wohnungsbaudarlehen nicht untereinander übertragen , während dies verheiratete Paare sowie alle Vorfahren und Nachkommen des Ehepartners können. Diese Bestimmung wurde jedoch 1985 nach der Reform von 1981 getroffen und während der Reform von 1999 beibehalten, so dass auch die PACS-Partner nicht von diesem Recht profitieren können.

Die Ehe nach dem Common Law ist eine Konkubinat oder ein Common Law nach französischem Recht, die durch eine Bescheinigung des Bürgermeisters oder schriftliche Zeugnisse von Freunden, Nachbarn usw. bestätigt wird. Diese besondere Situation führt dann zu einem Anspruch auf bestimmte administrative Vorteile wie Familienzulagen.


Ungarn ( Élettársi Kapcsolat )

Seit 1996 hat Ungarn etablierte Paare unabhängig vom Geschlecht der Partner durch eine Änderung des Zivilgesetzbuchs anerkannt, in der festgelegt ist, dass „  Partner - ohne Präzision - zwei Personen sind, die eine emotionale und wirtschaftliche Beziehung in derselben Wohnung führen. , ohne verheiratet zu sein  “. Es gibt kein formelles Registrierungsverfahren. Das Gesetz gibt einige Rechte und Vorteile, aber sie werden nicht automatisch vergeben, da ihre Zuweisung in der Zuständigkeit der Sozialabteilung der lokalen Regierung liegt.

Italien

Norwegen

Das Zusammenleben ist in Norwegen sehr verbreitet.

Zusammenleben = Samboerskap.

Mitbewohner = Samboer.

Polen

In Polen gibt es keine etablierte und neutrale Bezeichnung für ein Ehepaar, das ohne Ehe zusammenlebt. Der Begriff „Kohabitation“ ( kohabitacja ) ist nicht gut verstanden, während der „Kohabitation“ ( Konkubinat ) abwertend ist.

Schweden

Das Zusammenleben ist in Schweden sehr verbreitet. Es gibt ein Gesetz, das dies regelt.

Anmerkungen und Referenzen

  1. Françoise Hurstel, Paradoxe und Fragilität der Vaterschaft , Revue des Sciences Sociales de la France de l'Est, 1996, Nr. 23.
  2. (in) "  De-Facto-Eigentum nach dem Familiengesetz  " auf familycourt.gov.au ,Dezember 2008(Zugriff auf den 11. Januar 2021 ) .
  3. Aktueller Rechtstext: „  FAMILY LAW ACT 1975 - ABSCHNITT 4AA De-facto-Beziehungen  “ zum Australasian Legal Information Institute (abgerufen am 11. Januar 2021 ) .
  4. (in) "  Property (Relationships) Act 1976  " auf legislative.govt.nz
  5. Christianne Dubreuil und Brigitte Lefebvre, Öffentliche Ordnung und Patrimonialbeziehungen in Paarbeziehungen , Les Cahiers de droit, vol. 40, Nr. 2, 1999.
  6. Artikel 515-8 des Bürgerlichen Gesetzbuches
  7. Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1995: „  14/1995. (III. 13.) AB határozat  ” , auf net.jogtar.hu (abgerufen am 11. Januar 2021 )
  8. (in) Anna Matysiak, Ist Polen wirklich "immun" gegen die Ausbreitung des Zusammenlebens? , Demographic Research, Vol. 21 Art. 8. August 2009.
  9. Michel Bozon, „  Zusammenleben und soziale Schichten in Schweden  “, Bevölkerung ,1988, p.  216-221 ( online lesen , abgerufen am 16. Juni 2015 )

Um tiefer zu gehen

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Externe Links