Eine Hausratversicherung ist Versicherung konzipiert für Wohnungen von bestimmten und ihrer Anhänge. Ihr Hauptzweck ist es, die Räumlichkeiten, ihren Inhalt und die zivilrechtliche Haftung ihrer Bewohner abzudecken .
Die Merkmale von Hausversicherungsverträgen (Deckung, Höhe der Garantien, Bedingungen, Prämien oder Kündigung) variieren von Land zu Land.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Versicherungen, einschließlich Hausversicherung ( Hausratversicherung ), das Feuer, Wasserschäden oder Diebstahl und Vandalismus abdeckt. .
Bei Hausversicherungsverträgen sprechen wir von einem HRM-Vertrag mit mehreren Risiken (professionelles Multi-Risiko für professionelle Räumlichkeiten), einer Art flexibler Vertrag dank zusätzlicher Optionen jeglicher Art, die es ermöglichen, das Garantieniveau zu erhöhen.
Nach dem Recht von Quebec sind die Regeln für Fragen der Hausversicherung in Kapitel 15 des fünften Buches „Verpflichtungen“ des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Quebec (2389-2628 CCQ) enthalten. In diesem Kapitel gibt es zwei Abschnitte, die für die Hausversicherung relevant sind, einschließlich eines allgemeinen Abschnitts, der für alle Versicherungsverträge gilt (2389-2414 CcQ), und eines speziellen Abschnitts zur Schadensversicherung (2463-2504 CcQ). Dieser letzte Abschnitt enthält insbesondere einen Unterabschnitt zur Sachversicherung (2480-2497 CcQ).
Tatsächlich sieht das Provinzgesetz von Quebec keine Verpflichtung für Eigentümer oder Mieter von Immobilien vor, eine Hausversicherung abzuschließen. Im Jahr 2017 war das kanadische Versicherungsbüro (BAC) besorgt, "festzustellen, dass zu viele Quebecer immer noch keine Hausversicherung haben", während 37% der Bürger der Provinz keine Hausversicherung hatten. Zu diesem Zeitpunkt noch keine Hausversicherung . Eine Feststellung, die problematisch sein kann, insbesondere wenn die zivilrechtliche Haftung von Personen in Anspruch genommen wird.
Im Jahr 2020 zahlten die Franzosen durchschnittlich 160 Euro für die Hausversicherung, durchschnittlich 2,3 Euro pro Quadratmeter.