Heiratsurkunde in Frankreich

In Frankreich ist eine Heiratsurkunde ein Rechtsakt mit Zivilstatus . Es ist eine öffentliche Urkunde durch einen etablierte Standesbeamten , der bietet rechtlichen Nachweis des Familienstandes der Ehegatten.

Es enthält die obligatorischen Angaben zu einer Zivilstandsbescheinigung (Jahr, Tag und Uhrzeit der Ausstellung, Vor- und Nachnamen des Zivilstatusbeauftragten), aber auch:

Falls zutreffend, muss auch Folgendes angezeigt werden:

Wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird, wird seitdem Bezug genommen 16. April 1886 am Rande der entsprechenden Heiratsurkunde.

Wenn Sie eine dieser Erwähnungen vergessen, wird der Standesbeamte zivilrechtlich haftbar gemacht und mit einer Geldstrafe belegt .

Anmerkungen und Referenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch , Artikel 76
  2. Bürgerliches Gesetzbuch , Artikel 34

Siehe auch

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