V-Mann
V-Mann
In Deutschland ist ein V-Mann ( Vertrauensmann , V-Person , V-Frau , V-Leute für kurz VP , in Österreich auch Konfident ) im Bundesnachrichtendienst eine private Vertrauensperson, deren regelmäßige und langfristige Zusammenarbeit als Human Source bei der Polizei , einem Pressedienst oder dem Zoll, indem in dieser Funktion für den betreffenden Kunden interessante Informationen, einschließlich personenbezogener Daten , gesammelt werden . Durch die Nutzung von Vertrauen kann eine V-Person die Möglichkeit haben, in Gesprächen und privaten Situationen Informationen zu erhalten und bei Bedarf aufzuzeichnen oder zu filmen.
Die V-Person häufig in politisch extremistischen oder kriminellen Organisationen sowie in kriminell verdächtigen Bereichen wie der Drogenszene oder der Prostitution.
Siehe auch
Literatur
- Anna Luise Decker, Der V-Manneinsatz durch Polizei und Verfassungsschutz , Berlin,2018( ISBN 978-3-631-76697-2 )
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Jan-Hendrik Dietrich, Geheimer Mitarbeiter der Nachrichtendienste, in: Jan-Hendrik Dietrich, Sven-R. Eiffler (Hrsg.): Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste. Boorberg, Stuttgart 2017, ( ISBN 978-3-415-05921-4 ) , S. 1017–1093.
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Schleswig-Holstein : Richtlinien über die Inanspruchnahme von Informantinnen und Informanten und den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) im Rahmen der Strafverfolgung
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Brandenburg : Inanspruchnahme von Informanten, Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern. Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums der Justiz (4110 - III. 15) und des Ministeriums des Innern (IV / 2 - 2701) vom 21. Februar 1994
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Klaus Detter (PDF; 118 kB): Einige Gedanken zu audiovisueller Vernehmung, V-Mann in der Hauptverhandlung und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache El Motassadeq
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Volker Krey (PDF; 127 kB): Kriminalitätsbekämpfung um jeden Preis? - Zur kontinuierlichen Ausweitung des Bereichs verdeckter Ermittlungen
Hinweise und Referenzen
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BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 Rdnr. 160
Externe Links