Nettoinventarwert

Der Nettoinventarwert eines OGAW ( Verpflichtung zur kollektiven Anlage in übertragbare Wertpapiere ) ist die Division des Wertes des Nettovermögens des OGAW durch die Anzahl der Anteile (für einen Investmentfonds ) oder der Anteile (für eine SICAV (Investmentgesellschaft mit) variables Kapital).

Der Nettoinventarwert wird von einer Bewertungsstelle gemäß einer im Fondsprospekt festgelegten Häufigkeit berechnet. Diese Häufigkeit wird täglich, sobald das Fondsvermögen 80 Millionen Euro übersteigt.

Der Nettoinventarwert wird auch an die AMF ( Autorité des Marchés Financiers ) und die Presseorganisationen ( Fininfo , Reuters , La Cote Bleue usw.) weitergegeben.

Die im Prospekt definierte Verwaltungsgesellschaft ist für den verbreiteten Nettoinventarwert verantwortlich.

Siehe auch

Zum Thema passende Artikel