Titel und Wappen der Könige von Preußen
König von Preußen ( König von Preußen )
Markgraf von Brandenburg ( Markgraf zu Brandenburg )
Burggraf von Nürnberg ( Burggraf zu Nürnberg )
Graf von Hohenzollern ( Graf zu Hohenzollern )
Erster Herzog und Souverän von Schlesien und der Grafschaft Glatz ( Souveräner und Oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz )
Großherzog von Bas-Rhin ( Großherzog vom Niederrhein ): Titel auf den König von Preußen durch verliehenen Artikel 25 des Schlussakte des Wiener Kongresses von9. Juni 1815.
Großherzog von Posnania ( Großherzog vom Pose )
Herzog von Sachsen ( Herzog zu Sachsen ): Titel, der dem König von Preußen durch Artikel 16 der Schlussakte des Wiener Kongresses von verliehen wurde9. Juni 1815.
Herzog von Westfalen ( Herzog zu Westfalen ): Titel nach Artikel 24 der Schlussakte des Wiener Kongresses, der sich mit dem Königreich Preußen „ dem Herzogtum Westfalen, wie es von HRH, dem Großherzog von Hessen, besessen wurde “ vereinigt.
Herzog von Engern ( Herzog von Engern )
Herzog von Pommern ( Herzog zu Pommern )
Herzog von Lüneburg ( Herzog zu Lüneburg )
Herzog von Holstein und Schlesvig ( Herzog zu Holstein und Schleswig )
Herzog von Magdeburg ( Herzog zu Magdeburg )
Herzog von Bremen ( Herzog zu Bremen )
Herzog von Gelderland ( Herzog zu Geldern )
Herzog von Julliers, Cleves und Berg ( Herzogtümer Jülich, Cleve und Berg )
Herzog von Wendes et Kassoubes (auf Deutsch: Herzog der Kaschuben und Wenden )
Herzog von Crossen (auf Deutsch: Herzog von Crossen )
Herzog von Lauenbourg: Nach Artikel 4 des preußisch-hannoverschen Vertrags, der in Wien unterzeichnet wurde, wird der 29. Mai 1815Der König von Hannover , Georg III. , trat an den König von Preußen , Friedrich Wilhelm III., ab , " den Teil des Herzogtums Lauenbourg am rechten Elbufer mit den Lüneburger Dörfern am selben Ufer "; Der am linken Elbufer gelegene Teil des Herzogtums Lauenbourg blieb seinerseits im Königreich Hannover.
Nach Artikel 3 des in Wien unterzeichneten preußisch-dänischen Vertrags wurde der 4. Juni 1815, der König von Preußen , Friedrich Wilhelm III. , trat an den König von Dänemark , Christian VIII. , das Herzogtum Lauenbourg , ab, "wie das besagte Herzogtum durch Kunst an HM Preußen abgetreten wurde. 4. des Vertrags29. Mai 1815 Mit Ausnahme der „ Vogtei von Neuhauß zwischen Mecklenburg und der Elbe “ sowie der „ Lüneburger Dörfer, die an diese Vogtei angrenzen oder dort Binnen liegen “.
Mit Artikel 3 des in Wien unterzeichneten Friedensvertrages wird der 20. Oktober 1864Der König von Dänemark , Christian IX verzichtete zugunsten des Königs von Preußen , Wilhelm I. er , und der Kaiser von Österreich , Franz Joseph I. er , „ alle Rechte an den Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg “.
Mit Artikel 9 des österreichisch-preußischen Übereinkommens unterzeichnete Gastein, der 14. August 1865Der österreichische Kaiser übergab dem König von Preußen "die über das Herzogtum Lauenbourg erworbenen Rechte", indem er der österreichischen Reichsregierung eine Summe von " 2 Millionen 500.000 Rixdaler Dänemarks, zahlbar in Berlin, in barem preußischem Silber, vier, zahlte Wochen nach der Ratifizierung dieses Übereinkommens “
Durch das Patent von 13. September 1865Wilhelm I. sagte zunächst , er solle das Herzogtum Lauenburg " mit allen Souveränitätsrechten " in Besitz nehmen und beschloss, seinen Titeln " Herzog von Lauenburg " (deutsch: Herzog von Lauenburg ) hinzuzufügen .
Preußisches Recht von 23. Juni 1876, Mit der preußischen Monarchie auf die Wiedervereinigung des Herzogtums Lauenbourg bezieht (in deutscher Sprache: Gesetz vom 23. Juni 1876 betreffend sterben Vereinigung des Herzogtum Lauenburg mit der Preussischen Monarchie ) das Herzogtum in die aufgenommen preußische Provinz von Schleswig-Holstein (in deutscher Sprache: Provinz Schleswig-Holstein ) als Kreis des Herzogtums Lauembourg (in deutscher Sprache: Kreis Herzogthum Lauenburg ), von1 st Juli 1876.
Herzog von Mecklenburg ( Herzog zu Mecklenburg )
Von Hessen ( Landgraf zu Hessen )
Landgraf von Thüringen ( Landgraf zu Thüringen ): Titel, der dem König von Preußen durch Artikel 16 der Schlussakte des Wiener Kongresses von verliehen wurde9. Juni 1815.
Markgraf der Ober- und Niederlausitz ( Markgraf der Ober- und Niederlausitz ): Titel des "Markgrafen der beiden Lausitz", verliehen dem König von Preußen durch Artikel 16 der Schlussakte des Wiener Kongresses von9. Juni 1815.
Prinz von Oranien ( Prinz von Oranien )
Prince Rügen ( Fürst zu Rügen )
Prinz von Ostfriesland ( Fürst zu Ostfriesland ): Titel nach der Annexion des Königreichs Hannover gemacht.
Prince Paderborn ( Fürst zu Paderborn )
Prince of Pyrmont ( Fürst zu Pyrmont )
Prince Halber ( Fürst zu Halberstadt )
Prince Münster ( Fürst zu Münster )
Prince of Minden ( Fürst zu Minden )
Prinz von Osnabrück ( Fürst zu Osnabrück ): Titel nach der Annexion des Königreichs Hannover gemacht.
Fürst von Hildesheim ( Fürst zu Hildesheim )
Prince of Verden ( Fürst zu Verden )
Prince of Kammin ( Fürst zu Cammin )
Prince of Fulde ( Fürst zu Fulda )
Prinz von Nassau ( Fürst zu Nassau )
Prince Moerser ( Fürst zu Moers )
Fürstlicher Graf von Henneberg ( Gefürsteter Graf zu Henneberg ): Titel des "Grafen von Henneberg", verliehen dem König von Preußen durch Artikel 16 der Schlussakte des Wiener Kongresses von9. Juni 1815.
Graf von der Mark ( Graf von der Mark )
Graf von Ravens ( Graf zu Ravens )
Graf von Hohenstein ( Graf zu Hohenstein )
Graf von Tecklenburg und Lingen ( Graf zu Tecklenburg und Lingen )
Graf von Mansfeld ( Graf zu Mansfeld )
Graf von Sigmaringen ( Graf zu Sigmaringen )
Graf von Veringen ( Graf zu Veringen )
Herr von Frankfurt ( Herr von Frankfurt ): Titel nach der Annexion der Freien Stadt Frankfurt.