Identifizierbare Inhaberaktien: Liste, die gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 228-2 des Handelsgesetzbuchs von der Zentralverwahrstelle (z. B. Euroclear ) erstellt wurde, um die Identität der Aktionäre zu ermitteln, die sogenannte „ Inhaberaktien “.» Ein Unternehmen, dessen Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (z. B. Euronext von NYSE Euronext ).