Unterabschnitt 4 des französischen Arbeitsgesetzbuchs

Der Unterabschnitt 4 des Arbeitsgesetzes in Frankreich ist eine Abteilung des Dekrets n o  2012-639 von4. Mai 2012über die Risiken einer Asbestexposition , deren Ziel der Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken einer Asbestexposition ist.

Der Text trat am in Kraft 1 st Juli 2012und gibt die Definition eines Betriebsmodus an , der die folgenden neun Punkte enthält:

  1. Die Art der Intervention
  2. Die betreffenden Materialien
  3. Häufigkeit und Methoden zur Überprüfung des Staubgrades des durchgeführten Prozesses und Einhaltung des Grenzwerts für die berufliche Exposition
  4. Die Beschreibung der Arbeitsmethoden und technischen Mittel umgesetzt
  5. Die in Artikel R. 4412-39 vorgesehenen Mitteilungen
  6. Die Merkmale der zum Schutz und zur Dekontamination von Arbeitnehmern verwendeten Geräte sowie die Merkmale der Schutzmittel für andere Personen, die sich auf der Baustelle oder in der Nähe des Eingriffs befinden
  7. Dekontaminationsverfahren für Arbeitnehmer und Geräte
  8. Abfallbewirtschaftungsverfahren
  9. Die in Anwendung der Artikel R. 4412-118 und R. 4412-119 festgelegten Dauern und Arbeitszeiten.

Wenn die Betriebsart eingerichtet oder geändert wird, unterliegt sie der Meinung des Arbeitsarztes, des Ausschusses für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen oder, falls dies nicht der Fall ist, der Personalvertreter. Darüber hinaus muss es dann an den Arbeitsaufsichtsbeamten und an die Vertreter der Präventionsdienste der Sozialversicherungsstellen, in deren Hoheitsgebiet sich die Einrichtung befindet, und an die OPPBTP weitergeleitet werden .

Die Ausarbeitung liegt in der Verantwortung des Geschäftsführers, der HSE-QSE-Abteilung in den größten Strukturen oder der Beauftragung eines externen Dienstleisters. Bei der Aktualisierung muss eine neue Übertragung erfolgen.

Externer Link