Offene Umgebungsbeobachtung

Die Beobachtung in offener Umgebung ("OMO") ist nach französischem Recht eine Untersuchungsmaßnahme, mit der der Jugendrichter die Situation eines Kindes kennt. Es hat kein pädagogisches Ziel, sondern nur eine Untersuchung.

Es kann sich um eine soziale oder eine psychologische Untersuchung oder eine Kombination dieser beiden Arten von Untersuchungen handeln.

Es wird entweder dem Dienst der Sozialhilfe für Kinder oder dem Dienst des gerichtlichen Schutzes junger Menschen oder einem Sozialermittler oder einem Psychologen anvertraut .

Siehe auch