Der Unternehmenszweck eines Unternehmens ist die Art der von diesem Unternehmen ausgeübten Tätigkeit.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Gegenstand des Unternehmens durch Angabe der Art der gewerblichen, industriellen oder zivilen Tätigkeit bestimmt wird, um die Tätigkeit des Unternehmens nicht übermäßig einzuschränken. Jede Änderung des Unternehmenszwecks erfordert eine Änderung der Satzung auf der Grundlage eines detaillierten Berichts der Vertreter, der von der Hauptversammlung genehmigt wird.
Artikel 1833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs legt fest, dass der Unternehmenszweck nicht rechtswidrig sein oder gegen die guten Sitten verstoßen darf. Der Unternehmenszweck muss gegebenenfalls in der Satzung festgelegt werden.