Mont-Schrecklich
Mont-Schrecklich
1793 - 1800
Abteilungsplan
Geschichte und Ereignisse
1793 |
Schaffung |
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1800 |
Eingliederung in das Département Haut-Rhin |
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Frühere Entitäten:
Folgende Entitäten:
Das Departement Mont-Terrible ist ein ehemaliges französisches Departement , dessen Hauptstadt Porrentruy war .
Der namensgebende „Mont Terrible“ heißt heute „ Mont Terri “ ( Kanton Jura , Schweiz ).
Es entstand 1793 durch die französische Annexion der Raurakischen Republik , die 1792 von einem Teil des Bistums Basel konstituiert wurde .
Schaffung
Germinal 5 Jahr I (25. März 1793) erließ der Nationalkonvent ein Dekret, "das das Land Porrentruy mit Frankreich unter dem Namen des Départements Mont-Terrible vereint".
Es liest sich wie folgt:
„ EIN ARTIKEL ZUERST . - Das Land Porrentruy wird ein besonderes Departement unter dem Namen des Departements Mont-Terrible bilden.
„Bei RT . 2. - Die Kommissare des Nationalkonvents, die per Dekret vom in dieses Land entsandt wurden10. Februar Schließlich sind sie dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Durchführung der Gesetze der [Französischen] Republik zu gewährleisten, sowie dem [nationalen] Konvent alle Informationen zu übermitteln, die erforderlich sind, um die Organisation und die Aufteilung dieser Abteilung zu bestimmen. .
„Bei RT . 3. - Der provisorische Exekutivrat [der Französischen Republik] ist dafür verantwortlich, die [Zoll-]Schranken zurückzuziehen und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Exporte zu verhindern, die den Gesetzen der [Französischen] Republik widersprechen“.
Gebiet
Ausgangsgebiet
Das Territorium des „Landes Porrentruy“ entsprach dem Teil des ehemaligen Bischofsfürstentums Basel, über den der Fürstbischof von Basel mit Ausnahme der Herrschaft Schliengen seine gesamte weltliche Autorität behielt .
Dies waren die folgenden Gebiete:
- Die Stadt Porrentruy
- Die ehemalige Herrschaft von Ajoie , bestehend aus neunundzwanzig Gemeinden, die in fünf Rathäuser vereint sind, nämlich:
- Das Rathaus von Alle , bestehend aus den folgenden neun Gemeinden: Alle , Asuel , Charmoille , Cornol , Courgenay und Courtemautruy, Fregiécourt , Miécourt , Pleujouse , Villars und Fontenais mit La Motte, Montvouhay und Valbert.
- Das Rathaus von Bure , bestehend aus den folgenden fünf Gemeinden: Bure , Boncourt , Buix , Courtemaîche . Dazu zwei Hochburgen: Milandre und Maira, die direkt dem Fürstbischof unterstellt sind.
- Das Rathaus von Chevenez , bestehend aus den folgenden sechs Gemeinden: Chevenez , Bressaucourt , Damvant , Grandfontaine und Roche-d'Or , Réclère , Rocourt .
- Das Rathaus von Cœuve , bestehend aus den folgenden sieben Gemeinden: Cœuve , Beurnevésin , Bonfol , Damphreux , Lugnez , Montignée , Vendlincourt .
- Das Rathaus von Courtedoux , bestehend aus den folgenden zwei Städten: Courtedoux , Courchavon und Mormont.
- Die ehemalige Herrschaft Delémont , einschließlich der fränkischen Dörfer, bestehend aus zwanzig Rathäusern, nämlich:
- Der ehemalige Propst und Lehnsherr von Saint-Ursanne , bestehend aus sieben Rathäusern, nämlich:
- Das Rathaus von Saint-Ursanne mit Montmelon-oben, Montmelon-unten, Outremont, Ravines, Le Maran und mehreren anderen Kleinbauern.
- Das Rathaus von Ocourt mit Monturban, Chauvelier und mehreren Kleinbauernhöfen an beiden Ufern des Doubs.
- Das Rathaus von Seleute mit Montenol, Monnal und die Kleinbauernhöfe von Cernier-oben und Cernier-unten.
- Das Rathaus von Épauvillers mit den Dörfern Epiquerez, Essertfallon, Chervillers, Charmillolle, Banbois, Le Pécal und einigen Kleinbauern.
- Das Rathaus von Soubey mit Chercenay, Froidevaux, Lobchez, la Vieille-verrière, Massaselin und mehreren anderen Kleinbauern.
- Das Rathaus von Saint-Brais mit den Weilern Rottes, Fond du val, Moron, Le Bolleman und mehreren Kleinbauernhöfen.
- Das Rathaus von Montfavergier mit Les Sairains, Césais und mehreren Kleinbauernhöfen.
- Die ehemalige Herrschaft von Franches-Montagnes, bestehend aus fünf Gemeinden, nämlich:
- Die Gemeinde Saignelégier , die dieses Dorf umfasste, die Gemeinde Muriaux, die von Bémont, die von Pommerats, die Gemeinde Bosse, Praissalet.
- Die Gemeinde Les Bois, bestehend aus: dem Dorf Les Bois, Peux-Claude, Cerneux-Godat.
- Die Gemeinde Noirmont , bestehend aus: dem Dorf Noirmont, Peux-Péquignot, der Gemeinde Peuchapatte.
- Die Gemeinde Les Breuleux , bestehend aus den folgenden zwei Gemeinden: des Breuleux und La Chaux.
- Die Gemeinde Montfaucon , bestehend aus den folgenden drei Gemeinden: Montfaucon, Les Enfers und Cerniévillers, einfacher Kleinbauernhof.
- Die ehemalige Herrschaft Laufon und Zwingen, bestehend aus
- Die Stadt Laufon
- Die folgenden acht Gemeinden: Blauen, Röschenz, Dittingen, Liesberg, Nenzlingen, Zwingen, Brislach, Wahlen.
- Die ehemalige Herrschaft Pfeffingen, bestehend aus folgenden vier Gemeinden: Pfeffingen, Aesch mit Burg Angenstein, Duggingen, Grellingue.
- Die ehemalige Herrschaft Birseck, bestehend aus: Arlesheim, Allschwil, Ettingen, Oberwwil, Reinach, Schönbuch, Therwil.
Aufeinanderfolgende Erweiterungen
Eingemeindung des ehemaligen Fürstentums Montbéliard
Das 10. Oktober 1793hatte Kommissar Bernard de Saintes das Fürstentum Montbéliard besetzt .
Durch ein Dekret vom11. Oktober 1793, hatte er es provisorisch mit Frankreich wiedervereinigt erklärt.
Die De - facto - Annexion von dem Fürstentum Montbéliard wurde nicht von dem angenommenen Herzog von Württemberg , Frédéric-Eugène , bis 5 Fructidor Jahr IV (22. August 1796), Datum, an dem er den in Paris geschlossenen Friedensvertrag ratifiziert hat, am letzten 20 Thermidor (7. August 1796), zwischen Charles-François Delacroix , Bevollmächtigter des Direktoriums , einerseits und Baron Charles de Woellvarth und Conrad d'Abel, Bevollmächtigter des Herzogs von Württemberg und Teck andererseits.
Dieser Vertrag, angenommen und unterzeichnet vom Vorstand am 21. Thermidor Jahr IV (8. August 1796) und vom Gesetzgeber am 28. Thermidor (15. August 1796) enthielt einen Artikel 4 mit folgendem Wortlaut:
SAS der Herzog von Württemberg und Teck verzichtet zugunsten der Französischen Republik für ihn, seine Nachfolger und Rechtsnachfolger auf alle seine Rechte über das Fürstentum Montbéliard, die Herrschaften Héricourt, Passavant und andere abhängige, die Grafschaft Horbourg, sowie die Lehnsgüter Riquewick und Ostheim und tritt ihm in der Regel alle Güter, Rechte und Landeinkünfte ab, die er am linken Rheinufer besitzt, sowie die Rückstände, die er geltend machen könnte. Er verzichtet auf jeden Anspruch, den er gegen die [Französische] Republik wegen Nichtinanspruchnahme der genannten Rechte und Einnahmen und aus irgendeinem anderen Grund vor dem gegenwärtigen Vertrag geltend machen könnte .
Ab Ende des MonatsOktober 1793, wurden die vierzig Gemeinden des Fürstentums Montbéliard auf drei Kantone verteilt, nämlich:
- Der Kanton Audincourt, bestehend aus:
- Die folgenden achtzehn Gemeinden: Abbévillers , Allenjoie , Arbouans , Badevel , Bethoncourt , Brognard , Courcelles , Dambenois , Dampierre , Étupes , Exincourt , Fesches , Grand-Charmont , Nommay , Sochaux , Taille , Valentigney , Vieux-Charmont .
- Die folgenden drei Gemeinden: Audincourt , Dasle , Voujeaucourt , bestehend aus Gemeinden oder Gemeinden mit halben Einwohnern, abhängig sowohl vom ehemaligen Fürstentum Montbéliard als auch vom ehemaligen Landkreis Burgund (die französischsprachigen Teile dieser Gemeinden oder Gemeinden or der Einwohner bildeten drei weitere Gemeinden des Distrikts Saint-Hippolyte und des Departements Doubs , nämlich: die Gemeinden Audincourt und Dasle unter dem Kanton Blamont ; die Gemeinde Voujeancours unter dem Kanton Mathay ).
- Die Gemeinde Mandeure .
- Der Kanton Désandans, bestehend aus:
- Die folgenden sechzehn Gemeinden: Allondans , Bart , Bavans , Beutal , Bretigney , Couthenans , Désandans , Dung , Issans , Presentevillers , Raynans , Saint-Julien , Sainte-Marie , Sainte-Suzanne , Semondans , Le Vernoy .
- Die folgenden drei Gemeinden: Aibre , Étouvans , Laire , bestehend aus Gemeinden oder Gemeinschaften mit halben Einwohnern, abhängig sowohl vom ehemaligen Fürstentum Montbéliard als auch von der ehemaligen Grafschaft Burgund (die französischsprachigen Teile dieser Gemeinden oder Gemeinden der Einwohner bildeten drei weitere Gemeinden, nämlich: die Gemeinden Aibre und Laire , die dem Kanton Héricourt unterstellt sind , der Bezirk Lure und das Departement Haute-Saône ; die Gemeinde Étouvans , die dem Kanton Mathay unterstellt sind , der Bezirk Saint- Hippolyte und das Departement Doubs ).
- Zwei Gemeinden unter der Französischen Republik, nämlich: Échenans , Lougres .
- Der Kanton Montbéliard, einschließlich der Gemeinde Montbéliard .
Diese drei Kantone bildeten zusammen mit dem Kanton Clairegoutte den Bezirk Montbéliard .
Der Kanton Clairegoutte umfasste die fünf folgenden Gemeinden: Belverne , Clairegoutte , Étobon , Frédéric-Fontaine , Magny-Danigon . Der Bezirk Montbéliard wurde dem Departement Haute-Saône angegliedert .
Am 11. Ventose Jahr V ( 1 st März Jahre 1797 ), ein Gesetz abgelöst Kantone Montbéliard , Désandans und Montbeliard , auf das Gebiet des ehemaligen entsprechenden Fürstentum Montbéliard , die zu übernehmen Berg Terrible Abteilung .
Einverleibung des Restes des ehemaligen Bischöflichen Fürstentums Basel
Nach dem Friedensvertrag unterzeichnet in Campo-Formio , am 26. Vendémiaire Jahr VI (18. Oktober 1797) wurde der Rest des ehemaligen bischöflichen Fürstentums Basel mit Ausnahme der ehemaligen Lehnsherren von Schliengen in das Departement Mont-Terrible eingegliedert .
29 Brumaire Jahr VI (19. November 1797), Gab den Vorstand Verzeichnis Charles Pierre François Augereau , General-in-Chief der deutschen Armee , die " um den Besitz der Länder, Ländereien und Rechte zu nehmen Erguël , Bellelay , Grandval und Moutier , abhängig von dem Bischof von Basel auf das linke Ufer des Rheins , und das zu evakuieren Abtei von Bellelay “.
Die 19 pluviôse Jahr VI (7. Februar 1798) äußerten die Stadt und die Republik Biel den Wunsch nach einer Wiedervereinigung mit der Französischen Republik.
Diese Territorien, über die der Fürstbischof von Basel bis 1792 nur nominelle Autorität hatte, waren wie folgt:
- Der ehemalige Propst von Moutier - Grandval , und zwar:
- Die ehemalige Herrschaft von Erguël , bestehend aus den folgenden acht Rathäusern: Courtelary und Cormoret ; Saint-Imier , mit Sonvilier , Villeret , Renan und der Berggemeinde Saint-Imier, La Ferrière ; Corgémont , mit Cortébert ; Tramelan ; Sonceboz und Sombeval ; Péry , mit La Heutte und La Reuchenette; Vaffelin , mit Plagne und Frinvillier ; Perles , mit Romont , Montménil und Reiben.
- Die ehemalige Herrschaft Orvin , bestehend aus dem Dorf Orvin und einigen Kleinbauern.
- Das Rathaus von Biel , einschließlich der Stadt Biel , Évilard , Mâche , Boujean und Vigneules.
- Die ehemalige Herrschaft von Diesse , bestehend aus den Dörfern Diesse , Nods , Lamboing und Prêles .
- Das Rathaus von La Neuveville , einschließlich La Neuveville und Chavannes.
Nicht annektierte Gebiete
Solothurner Enklaven
Die folgenden heutigen Schweizer Gemeinden kamen nie unter das französische Departement Mont-Terrible oder das Departement Haut-Rhin :
Sie waren zwei Enklaven im Schweizer Kanton von Solothurn (deutsch: Kanton Solothurn ), die sich zwischen den Französisch - Abteilungen von Mont-Terrible und Haut-Rhin .
Die erste Enklave entsprach der heutigen Gemeinde Petit-Lucelle ; die zweite in den heutigen Gemeinden Bättwil , Hofstetten-Flüh , Metzerlen-Mariastein , Rodersdorf und Witterswil , die Leimental soleurois bilden.
Herrschaft Schliengen
Die Herrschaft Schliengen wurde nie dem Departement Mont-Terrible angegliedert. Am rechten Rheinufer gelegen, umfasste es: Istein, Huttingen, Mauchen, Schliengen und Steinenstadt.
Durch die Aussparung von25. Januar 1803beschloss die außerordentliche Deputation des Reichstages Regensburg durch die Eingliederung in die Markgrafschaft Baden die Säkularisierung sowie die mediale Berichterstattung .
Streichung
Das Departement Mont-Terrible wurde unter dem Konsulat durch das Gesetz vom 28. pluviôse Jahr VIII (17. Februar 1800), „Über die Aufteilung des französischen Territoriums und die Verwaltung“.
Sein Territorium wurde in das Departement Haut-Rhin eingegliedert , von dem es zwei von fünf Bezirken bildete, nämlich:
- Das vierte Arrondissement (Hauptstadt: Porrentruy), bestehend aus den folgenden elf Kantonen: Porrentruy, Chevenez, Damphreux, Cornol, Épauvillers, Saint-Brais, Saignelégier, Saint-Ursanne, Audincourt, Desandans und Montbéliard
- Das dritte Arrondissement (Hauptstadt: Delémont), bestehend aus den folgenden elf Kantonen: Delémont, Glovelier, Vicques, Reinach, Laufon, Moutier, Malleray, Courtelary, Biel, La Neuveville
In 1815 nach dem Wiener Kongress , das Gebiet , die diese Abteilung gebildet hatte , wurde zu einem großen Teil auf den zugeschrieben Schweizer Kanton von Bern , den aktuellen Kanton Jura und dem Berner Jura . Den Rest teilten sich das französische Departement Doubs ( Montbéliard ) und der Kanton Bâle-Campagne .
Unterteilungen
Das Departement Mont-Terrible wurde nach dem Gesetz von . geteilt 22. August 1795, in zwei Bezirken :
Der Bezirk Delémont wurde in zehn Kantone unterteilt, nämlich:
Der Bezirk Porrentruy wurde in acht Kantone unterteilt, nämlich:
Verweise
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National Archives, Protokoll der Verzeichnis: Jahr V-Jahr VIII , Band III: 1 st Vendémiaire - 30 Frimaire Jahr VI ( 22. September -20. Dezember 1797)
Referenzen zu Cassini
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Von den Dörfern von Cassini bis zu den heutigen Gemeinden , " Notiz du canton d'Audincourt: Mont-Terrible " , auf ehess.fr , École des Hautes Etudes en Sciences Sociales .
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kommunale Mitteilung n o 25 : Abbévillers
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Gemeinschafts Hinweis n o 438 : Allenjoie
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Gemeindemitteilung n o 1064 : Arbouans
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kommunale Mitteilung n o 2343 : Badevel
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Gemeinschafts Hinweis n o 4019 : Bethoncourt
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Gemeinschafts Hinweis n o 3700 : Brognard
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Municipal Bekanntmachung n o 10624 : Courcelles-lès-Montbéliard
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Municipal Bekanntmachung n o 11494 : Dambenois
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kommunale Bekanntmachung n o 11536 : Dampierre-les-Bois
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kommunale Bekanntmachung n o 13303 : ÉtupesÉ
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kommunale Mitteilung n o 13365 : Exincourt
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Gemeindemitteilung n o 13788 : Fesches-le-Châtel
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Kommunale Bekanntmachung n o 15954 : Grand-Charmont
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kommunale Bekanntmachung n o 25167 : Nommay
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Municipal Bekanntmachung n o 36427 : Sochaux
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Gemeindemitteilung n o 36987 : Taillecourt
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Gemeinschafts Hinweis n o 38661 : Valentigney
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Municipal Bekanntmachung n o 39876 : Vieux-Charmont
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Bekanntmachung kommunale n o 1742 : Audincourt
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Municipal Bekanntmachung n o 11630 : Dasle
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Gemeindemitteilung n o 41041 : Voujeaucourt
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Gemeinschaftlich Hinweis n o 60903 : Audincourt (Teil des Franche-Comté)
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Municipal Bekanntmachung n o 60912 : Dasle (Teil der Franche-Comté)
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Von den Dörfern von Cassini bis zu den heutigen Gemeinden , " Notiz du canton de Blamont: Mont-Terrible " , auf ehess.fr , École des Hautes Etudes en Sciences Sociales .
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Städtischer Anschlag n o 60945 : Voujeancours (Teil des Franche-Comté)
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Von den Dörfern von Cassini bis zu den heutigen Gemeinden , “ Notiz du canton de Mathay: Mont-Terrible ” , auf ehess.fr , École des Hautes Etudes en Sciences Sociales .
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Municipal Bekanntmachung n o 20876 : Mandeure
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Von den Dörfern von Cassini bis zu den heutigen Gemeinden , “ Notiz du canton de Désandas: Mont-Terrible ” , auf ehess.fr , École des Hautes Etudes en Sciences Sociales .
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städtische Aufzeichnungen n o 512 : Allondans
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kommunale Mitteilung n o 2765 : Bart
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Municipal Bekanntmachung n o 3010 : Bavans
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Municipal Bekanntmachung n o 3693 : Beutal
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Gemeinschafts Hinweis n o 5780 : Bretigney
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Gemeinschafts Hinweis n o 10846 : Couthenans
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Municipal Bekanntmachung n o 11730 : Désandans
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kommunale Mitteilung n o 12294 : Dung
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Municipal Bekanntmachung n o 17636 : Issans
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Hinweis communale n o 27991 : Présentevillers
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Kommunale Mitteilung n o 28561 : Raynans
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Gemeinde Bekanntmachung n o 32728 : Saint-Julien-lès-Montbéliard
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Gemeindemitteilung n o 31490 : Sainte-Marie
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Gemeindemitteilung n o 31605 : Sainte-Suzanne
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Gemeinschafts Hinweis n o 35940 : Semondans
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Municipal Bekanntmachung n o 19371 : Le Vernoy
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Gemeinde Bekanntmachung n o 198 : Aibre
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Municipal Bekanntmachung n o 12402 : Etouvans
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Municipal Bekanntmachung n o 18372 : Laire
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Städtischer Anschlag n o 60900 : Aibre (Teil des Franche-Comté)
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Municipal Bekanntmachung n o 60922 : Laire (Teil der Franche-Comté)
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Von den Dörfern von Cassini bis zu den heutigen Gemeinden , " Notiz du canton de Héricourt: Mont-Terrible " , auf ehess.fr , École des Hautes Etudes en Sciences Sociales .
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Städtischer Anschlag n o 60913 : Etouvans (Teil des Franche-Comté)
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Gemeinschafts Hinweis n o 12402 : Échenans
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Gemeinschafts Hinweis n o 20000 : Lougres
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Von den Dörfern von Cassini bis zu den heutigen Gemeinden , " Notiz du canton de Montbéliard: Mont-Terrible " , auf ehess.fr , École des Hautes Etudes en Sciences Sociales .
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Gemeinschafts Hinweis n o 23194 Montbeliard
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Von den Dörfern von Cassini bis zu den heutigen Gemeinden , " Notiz du canton de Clairegoutte: Mont-Terrible " , auf ehess.fr , École des Hautes Etudes en Sciences Sociales .
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Municipal Bekanntmachung n o 4112 : Le Belverne
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Municipal Bekanntmachung n o 9572 : Le Clairegoutte
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kommunale Bekanntmachung n o 13141 : Étobon
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Gemeindemitteilung n o 14667 : Frédéric Fontaine
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Municipal Bekanntmachung n o 20591 : Magny-Danigon
Quellen
Zum Thema passende Artikel
Literaturverzeichnis
Funktioniert
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Jean-René Suratteau , Das Departement Mont-Terrible unter dem Regime des Direktoriums (1795-1800). Studie über menschliche, wirtschaftliche und soziale Kontakte in einem annektierten Grenzland , Paris, Les Belles Lettres, 1965.
-
Gustave Gautherot , Le Département du Mont-Terrible: 1793-1800 , Paris, Librairie Honoré Champion, 1908, [ online lesen ] .
Artikel
-
Jean-René Suratteau "Die Abteilung hatte resigniert Berg Terrible" Proceedings of the 89 th Congress of Learned Societies , Lyon, 1964.
-
Jean-René Suratteau , "Das Ende des Departements Mont-Terrible", Proceedings of the Jurassic Society of Emulation , 1964, p. 205-226.
-
Jean-René Suratteau , „Grenzprobleme der revolutionären Emigration. Das Beispiel von Mont-Terrible “, Bulletin der Kommission für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Französischen Revolution , 1967, S. 13-26.