Amtsblatt der Französischen Republik

Amtsblatt der Französischen Republik
JO oder JORF
Illustratives Bild des Artikels Journal officiel de la République française
Land Frankreich
Sprache Französisch
Periodizität Zeitung
Nett Offizielle Veröffentlichung
Gründungsdatum 1868
Editor Rechts- und Verwaltungsinformationsabteilung
Verlagsort Paris
ISSN 1870-1880: 1270-5969
seit1 st Januar 1881 : 0373-0425 (Gesetze und Verordnungen)
seit25. Januar 1955 : 0242-6773 (Ausgabe der Verwaltungsdokumente)
Webseite journal-officiel.gouv.fr

Das Amtsblatt der Französisch Republik (abgekürzt JORF oder einfach JO ) das ist offizielle Tageszeitung Frankreichs, in dem alle legislativen und regulatorischen Ereignisse ( Aufträge , Verordnungen ), offizielle Erklärungen und Recht Publikationen aufgenommen werden . Je nach Art der enthaltenen Texte trägt es den Untertitel „Gesetze und Verordnungen“ oder „Ausgabe von Verwaltungsdokumenten“.

Es wird von der Direktion für Rechts- und Verwaltungsinformationen (Dienst des Premierministers) herausgegeben. Der Sitz des Amtsblatts wird bei 26, befindet sich rue Desaix ( 15 th  Arrondissement von Paris ).

Die JO wird täglich von Dienstag bis Sonntag veröffentlicht, außer am Tag nach Feiertagen , am 1. Weihnachtsfeiertag und am Tag der Arbeit . In Ausnahmefällen kann das Amtsblatt auch an anderen Tagen veröffentlicht werden.

Das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt bestimmt im Allgemeinen das Datum, an dem der Text Rechtswirkungen entfaltet (da ein Text veröffentlicht werden muss, dh veröffentlicht werden muss, um anwendbar zu sein), es sei denn, der Text selbst enthält eine Bewerbungsfrist. Ist in einem im Amtsblatt veröffentlichten Text kein Datum des Inkrafttretens angegeben, tritt der Text am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gesetzesartikel, die sich auf Durchführungsverordnungen beziehen, können erst in Kraft treten, wenn die Verordnungen ihrerseits im Amtsblatt veröffentlicht sind.

Geschichte

Bevor die Verbreitung von Gesetzen an die Bevölkerung im Schreiben nahm, wurden Gesetze an die Öffentlichkeit der Stadt Trommel .

Ab 1631 veröffentlichte La Gazette de Théophraste Renaudot , die erste französische Zeitung, einige Kriegsgeschichten und Kommentare zum politischen Leben. Dieses inoffizielle Presseorgan wurde mit Hilfe von Richelieu unter Ludwig XIII . geschaffen. Ein königliches Patent Ludwigs XV. aus dem Jahr 1762 brachte die La Gazette , die zu diesem Anlass in Gazette de France umbenannt wurde, dem Außenministerium an . Die zweimal wöchentlich erscheinende Gazette nimmt daher einen offiziellen Charakter an.

Wurde Nationalanzeiger von Frankreich inNovember 1789, veröffentlicht es nun die Debatten der verfassunggebenden Nationalversammlung und Informationen über das politische Leben und die Arbeitsweise der Verwaltung. Die Gazette wurde 1792 täglich . Das 7. Nivôse- Jahr VIII (28. Dezember 1799), heißt es in einer Mitteilung, dass Le Moniteur Universel (Untertitel von La Gazette nationale , dann Titel von 1811 ) die einzige offizielle Zeitung wird. Nur der erste Teil enthält die offiziellen Akte der Regierung und der Nationalversammlung , der zweite ist "klassischer", mit literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Abschnitten.

Im Januar 1791, schuf ein Dekret eine zweite Zeitung: das Bulletin des lois . Das Gesetz vom 14. Frimaire Jahr II (4. Dezember 1793) macht es zur offiziellen Sammlung der Gesetze der Republik. Es trägt den Zustand Siegel und die Unterschrift des Justizministers .

Das Amtsblatt des französischen Kaiserreichs erschien 1869 zum Nachteil des Universal Monitors und ein Dekret von5. November 1870verleiht ihr das Monopol für die Veröffentlichung von Rechts- und Rechtsakten. Das Bulletin des lois verlor sein Monopol, wurde aber erst 1931 in Frage gestellt . Es wird zunächst dem Ministerium für Inneres und religiöse Angelegenheiten unterstellt .

Gedruckt zwischen 1869 und 1880 von einem privaten Unternehmen unter der Leitung von Alfred Witters , das Amtsblatt wird direkt von der vom Staat übernommen1 st Januar 1881. Da die Imprimerie Nationale nicht in der Lage war , die Zeitung zu drucken, kaufte der Staat zurück von Witters die Ausrüstung und befanden Räumlichkeiten n o  31, quai Voltaire .

Während der Besatzung gab es das Vichy-Regime4. Januar 1941 beim 25. August 1944der Name des Amtsblatts des französischen Staates. Das Freie Frankreich seinerseits veröffentlichte die15. August 1940die erste Ausgabe des Offiziellen Bulletins der Freien Französischen Streitkräfte , deren Titelseite den Aufruf vom 18. Juni wiedergibt . Ab der nächsten Ausgabe, inJanuar 1941, wird es zum Amtsblatt des Freien Frankreichs. Von dem28. August 1942dieses Amtsblatt des Freien Frankreichs wird zum Amtsblatt des Kombattanten Frankreichs. Die letzte Ausgabe erscheint auf16. September 1943 seit von 10. Juniin Algier erschien unter der Aufsicht der CFLN wieder ein Amtsblatt der Französischen Republik . Nach der Befreiung wird das Amtsblatt der Präsidentschaft der Regierung am2. November 1944.

Die Anzahl der 30. Juni 1984war der letzte, der nach dem Verfahren der Komposition veröffentlicht wurde , um das Folgende unter Verwendung der Technik des Fotosatzes und der Annahme des A4 zu führen .

Elektronische Version

Seitdem ist das Amtsblatt in den neuen Medien verfügbar  : zuerst das Minitel in den frühen 1980er Jahren mit dem 3615 JOEL(für Elektronisches Amtsblatt ), dann das Internet mit journal-officiel.gouv.fr, wobei diese Online-Version seit dem2. Juni 2004.

Während einige Texte vor 2016 nur in der Papierversion erschienen, war es auch umgekehrt: Einige erschienen nur in der elektronischen Version, wieder andere wurden gedruckt und online gestellt. Zum Beispiel Einbürgerungs Dekrete wurden nicht online gebucht, sie in Papierform nur zur Verfügung standen. Gleiches galt für Auszüge aus Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung und Anträge auf Namensänderung . Schon seit1 st Januar Jahr 2016 (siehe unten) sind diese Texte in Form von personenbezogenen Informationen mit geschütztem Zugriff online.

Der neue JORF in Zahlen

Das elektronische Format hat daher rechtlichen Wert. Die Verwaltung kann somit täglich zugestellte Papierexemplare und deren Portokosten einsparen . Laut dem Premierminister im Amt zu diesem Zeitpunkt, Jean-Pierre Raffarin , diese Einsparungen belaufen sich auf „800 Tonnen Papier pro Jahr, also 45  Hektar Wald oder 20.000 Bäume“ .

Beim Papierformat repräsentieren 36.000 Abonnenten (hauptsächlich Verwaltungen) die tägliche Anlieferung von 6,2 Tonnen Papier, aber auch jährlich 1,4 Millionen Euro Portokosten.

Im Jahr 2013 sank die Zahl der Abonnenten der Papierversion auf 3.129. 31. Dezember 2013, haben 64.726 Abonnenten die Inhalte des Amtsblatts , die kostenlos auf der Légifrance - Website veröffentlicht werden .

Die Qualität des elektronischen Dokuments und die Tatsache, dass es sich im Laufe der Zeit nicht so stark verschlechtert wie Papier, bietet einen erheblichen Vorteil.

Dematerialisierung des OJ

Im März 2015Premierminister Manuel Valls kündigte das Ende der Papierversion, in dem organischen Gesetz übersetzt n o  2015-1712 von22. Dezember 2015über die Entmaterialisierung des Amtsblatts der Französischen Republik. Die Papierveröffentlichung endet am1 st Januar 2016.

Diese Änderung wurde insbesondere durch einen Rückgang der Abonnentenzahl von 33.500 im Jahr 2004 auf 2.291 im Jahr 2015 begründet. Das Amtsblatt ist jetzt auf der Website von Légifrance verfügbar .

Hinweise und Referenzen

Anmerkungen

  1. " Journal officiel de la République française" wird geschrieben  : Journal officiel in Kursivschrift, weil es die einzige Wortgruppe ist, die den Titel der Veröffentlichung bildet, "République française" ist eine Genauigkeit, die in diesem Titel nicht vorkommt.

Verweise

  1. Amtsblatt der Republik Französisch , bibliographische Angaben n o  FRBNF32802090, Gesamtkatalog, Nationalbibliothek von Frankreich .
  2. Amtsblatt der Französischen Republik. Gesetze und Verordnungen , bibliographische Angaben n o  FRBNF34378481, Gesamtkatalog, Nationalbibliothek von Frankreich .
  3. Amtsblatt der Französischen Republik. Verwaltungsdokument , bibliographische Angaben n o  FRBNF34363177, Gesamtkatalog, Nationalbibliothek von Frankreich .
  4. journal-officiel.gouv.fr Verwaltungsdokumente einsehen (da13. April 2006).
  5. Dekret von Lgifrance n o  2010-31 von11. Januar 2010 in Bezug auf die Richtung der rechtlichen und administrativen Informationen.
  6. „Gesetze und, wenn sie im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht werden, Verwaltungsakte treten an dem von ihnen festgesetzten Tag oder, falls dies nicht der Fall ist, am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das Inkrafttreten derjenigen ihrer Bestimmungen, deren Durchführung Durchführungsmaßnahmen erfordert, wird jedoch auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Maßnahmen verschoben.

    In dringenden Fällen treten die Gesetze, für die die Verkündungsverordnung dies vorschreibt, und die Verwaltungsakte, für die die Regierung dies durch eine besondere Vorschrift anordnet, mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

    Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für einzelne Rechtsakte. "

    Artikel 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches

  7. Der Gallier ,17. Mai 1880, s.  1-2 .
  8. Jean-Paul Cointet, „  Das Brazzaville-Manifest,27. Oktober 1940 » , Charles-de-gaulle.org,20. Juli 2016(Zugriff am 20. Juli 2016 ) .
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  10. Bestellung von13. März 1985zur Festlegung von Bestimmungen zur Schaffung Zusammenhang des elektronischen Amtsblattes „JOEL“ ( Gesetze und Verordnungen Ausgabe ) und deren Vermarktung von der Direktion für Amtsblätter , JORF n o  6214. März 1985, s.  3119 , auf Légifrance .
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  18. "  Die Rechtskommission stimmt für die Streichung der Papierversion des Amtsblatts  " , auf lcp.fr , Nationalversammlung der LCP ( konsultiert am 5. November 2015 ) .

Siehe auch

Zum Thema passende Artikel

Externe Links