Herr des Hauses

Das Amt des Gentleman of the House bestand unter dem alten Regime in verschiedenen europäischen Gerichten . Meistens ist dies ein niedrigeres Amt als das des Kammerherrn . Sofern das Amt nicht rein ehrenamtlich ist, regelt der Inhaber die verschiedenen Verwaltungsdetails des Hauses des Souveräns

Frankreich

François I er unterdrückte 1545 das Amt des Grand Chamberrier und richtete ein, um es zu ersetzen, jedoch nur teilweise, die ersten beiden Ämter gewöhnlicher Herren (oder Kammerdiener) der Kammer. Ludwig XIII. Schafft die beiden anderen Anklagen der Herren der Kammer, die bis jetzt fortgesetzt wurden. Die ersten Herren der Königskammer sind seit der Regierungszeit Ludwigs XIII. Vier. Sie dienen einem von vier Jahren.

Die ersten Herren besuchen den kleinen und den großen Deich des Königs. Sie geben das Hemd dem König in Abwesenheit der Söhne Frankreichs, der Fürsten des Blutes, der legitimierten Fürsten oder des großen Kammerherrn . Sie sind die Bevollmächtigten der Ausgaben der Königskammer. Eine Regelung von8. Januar 1717sieht vor, dass auf Befehl des ersten Herrn im Dienst die Ornamente, Behänge, Dekorationen und Lichter für die königlichen Häuser, die Kirchen von Saint-Denis und Notre-Dame während der Trauergottesdienste von Königen, Königinnen, Söhnen, bereitgestellt werden. Töchter, Enkel und Enkelinnen Frankreichs. Sie erhalten die Treueide von allen Beamten der Kammer, geben ihnen die Dienstbescheinigungen: Sie erteilen dem Platzanweiser den Befehl in Bezug auf die Personen, die er hereinlassen muss. Artikel XXXVIII der Entscheidung des Staatsrates des Königs von18. Juni 1757 unterwirft den ersten Herren die Verwaltung und interne Disziplin der französischen und italienischen Akteure.

Es gibt auch Anklagen von gewöhnlichen Herren der Königskammer . Sie empfangen und tragen Nachrichten, Briefe oder andere Mitteilungen vom König in Paris, in den Provinzen und im Ausland. Sie übermitteln die Komplimente oder das Beileid des Königs an große Herren und ausländische Fürsten. Sie informieren ausländische Gerichte über Geburten und Todesfälle innerhalb der königlichen Familie. Sie tragen die Befehle des Königs zu den Parlamenten.

Die Büros des Königshauses sind persönlich veredelt.

Dänemark

Der Kammerjunker (dänisches Äquivalent) ist ein nicht mehr verwendeter Gerichtstitel, der am häufigsten jungen Adligen "Junkers" verliehen wird, die die Aufgabe hatten, sich in Dänemark um eine fürstliche Person zu kümmern, insbesondere um den königlichen Hof. Der Kammerjunker war ein Rang unter einem Kammerherrn, aber über einer Seite.

Der Titel in Dänemark wurde seit dem Tod von König Christian X. von Dänemark im Jahr 1947 nicht mehr verwendet . Er wurde letztendlich hauptsächlich jungen Offizieren verliehen, die in Garderegimentern dienen. Justus Hartnack , später Professor für Philosophie an der Universität Aarhus , und Christian Frederik von Schalburg , später Führer des dänischen Libre Corps (Pro-Nazi-Miliz), erhielten beide den Titel, als sie Offiziere der dänischen königlichen Garde waren .

Schweden

Der Kammarjunkare ist ein Bediensteter des Gerichts, der dem Kammerherrn ( Kammarherre ) und seinem Assistenten im Dienst nachstellt , oder nur einer Person, die mit dem Titel ohne entsprechende Funktionen geehrt wurde.

1783 richtete Gustav III. Von Schweden unter diesem Namen 24 neue Anklagen ein. Die Rolle dieser Anklage wurde 1783 festgelegt.

Anmerkungen

  1. Wir müssen zwischen kammarjunkare (Herr des Hauses) und överstekammarjunkare (hoher Herr des Hauses) unterscheiden.

Verweise

  1. Jean-Joseph Expilly, Geographisches, historisches und politisches Wörterbuch der Gallier vol. 3, p. 591
  2. Die Garde-Meuble de la Couronne und ihre Verwalter vom 16. bis 18. Jahrhundert , CTHS,2004, p.  18-19.
  3. http://cour-versailles.fr/LaChambreduRoi.aspx
  4. Staaten von Frankreich , 1722, Bd. 1, S. 302
  5. Die Enzyklopädie oder das begründete Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und des Handwerks
  6. Enzyklopädisches Wörterbuch des französischen Adels von Nicolas Viton de Saint Allais , p. 54

Externe Links