Titel | Feste Pflicht von Online-Spiel- oder Wettanbietern |
---|---|
Referenz | Artikel 1012 des CGI |
Land | Frankreich |
Art | Ordentliches Recht |
Legislative | XIII. Legislative der Fünften Republik |
---|---|
Regierung | Regierung François Fillon |
Annahme | 12. Mai 2010 |
Aufhebung | 1 st Januar 2019 |
Online lesen
In Frankreich lizenzierte Online- Glücksspiel- oder Wettanbieter mussten zwischen 2011 und 2018 eine feste Gebühr entrichten .
Artikel 46 des Gesetzes vom 12. Mai 2010 über die Öffnung für den Wettbewerb und die Regulierung des Online-Glücksspielsektors sieht insbesondere die Einführung einer festen Gebühr vor, die von Betreibern von Online-Spielen zu zahlen ist, die der Kontrolle der Regulierungsbehörde für Online-Spiele unterliegen bei der Einreichung des Antrags auf Genehmigung oder Erneuerung. Es wird auch für jedes Jahr während der Gültigkeitsdauer der Genehmigung gesammelt. Diese Bestimmungen wurden in Artikel 1012 der allgemeinen Abgabenordnung kodifiziert .
19 ° von III von Artikel 26 des Gesetzes Nr. 2018-1317 von 28. Dezember 2018de finances für 2019 hat die von Online-Glücksspiel- oder Wettanbietern geschuldete feste Abgabe beseitigt. Die Bestimmungen gelten ab1 st Januar 2019.
Dekret Nr. 2010-494, JO 15. Mai 2010 von 14. Mai 2010 legt die Höhe der Abgabe fest:
Für jede erteilte oder erneuerte Genehmigung am 1. Januar eines jeden Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Genehmigung erteilt oder erneuert wurde, beträgt die fällige Gebühr:
Wenn Sie eine Erneuerung der Genehmigung beantragen, ist folgende Gebühr fällig:
Die Einnahmen aus dem Zoll werden in den allgemeinen Staatshaushalt eingezahlt.
Das Produkt dieses Rechts ist 700.000 Euro.