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Jugendschutz
Zivile Mehrheit in Frankreich · Sexuell · Emanzipation eines Minderjährigen Schutz von Erwachsenen
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Gesetz ... |
Das Personenrecht ist der Teil des Zivilrechts, der Personen als Rechtssubjekte untersucht, d.h.:
Begründet wird diese Angelegenheit damit, dass Menschen besondere Rechte genießen, die an ihre eigene Person geknüpft sind: dies sind die Persönlichkeitsrechte. Dies sind Rechte auf Name, Heimat, Bild, Schutz der Privatsphäre usw. sowie alle gesetzlichen Vorschriften, die die gesetzliche Mehrheit und Behinderungen regeln.
Diese Rechte können manchmal mit menschlichen verwechselt werden Rechte , der bürgerlichen und politischen Rechte . Ihr Merkmal ist jedoch, dass sie während seines Lebens immer an den Menschen gebunden sind und daher in besonderer Weise ausgeübt werden.