Präferenzrecht

Das Recht der Präferenz ( lat. Ius praeferendi ) ist zusammen mit dem Weiterverkauf rechts , ein Vorrecht auf den Halter eines gebunden realen rechts . Der Gläubiger, der ein echtes Recht besitzt (aufgrund eines echten Wertpapiers ), kann allen anderen Gläubigern dieses Vermögenswerts vorgezogen werden. Mit anderen Worten, abweichend vom Grundsatz der Gleichheit der Gläubiger ( ungesichert ) hat der Gläubiger, der ein echtes Recht besitzt, das Recht, bevorzugt gegenüber anderen Gläubigern auf den Erlös aus dem Verkauf der Immobilie am zu zahlen was er bevorzugt.

Quebec Gesetz

Im Gesetz von Quebec definiert Artikel 2660 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Quebec den Begriff der Hypothek und besagt, dass der Gläubiger der Hypothek ein Vorzugsrecht gemäß seinem im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Rang hat: „Die Hypothek ist ein echtes Recht gegenüber beweglichen Sachen oder Gebäuden , der Erfüllung einer Verpflichtung zugeordnet; es verleiht dem Gläubiger das Recht, dem Eigentum in welcher Hand auch immer zu folgen, es in Besitz zu nehmen oder zu bezahlen, es zu verkaufen oder verkaufen zu lassen und dann dem Erlös dieses Verkaufs gemäß dem festgelegten Rang vorzuziehen in diesem Code ”.

Verweise

  1. Bürgerliches Gesetzbuch von Quebec, RLRQ c CCQ-1991, Art. 2660 < http://canlii.ca/t/6c3nl#art2660 >, konsultiert am 04.01.2020