Das duale jus soli ist ein Rechtsgrundsatz, wonach die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes jeder in diesem Land geborenen Person und mindestens einem dort ebenfalls geborenen Elternteil verliehen wird.
Es ist eine Variation des Landrechts , das von mehreren europäischen Ländern angewendet wird: Frankreich seit 1889 (Art. 19-3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), Spanien…
In Frankreich ist es Artikel 19-3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der dieses "doppelte Recht des Bodens" (gegründet 1851) verankert, das es der überwiegenden Mehrheit der "blutigen Franzosen" ermöglicht, leicht den Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit zu erbringen. ohne dies bedeutet, dass ein "teuflischer" Beweis erbracht werden muss, da die Filiationskette bis ins Unendliche zurückkehren müsste.