Cum tam divino

Cum tam divino
Bulle von Papst Julius II
Datiert 19. Februar 1505
Thema Eine von Simonie befleckte Pontifikalwahl ist nichtig

Cum Tam Divino ist ein päpstlicher Bulle datiert19. Februar 1505, In dem Papst Julius II erklärt , dass eine Papstwahl durch getrübt Simonie ist ipso facto null und nichtig.

Julius II. wurde im November 1503 als Nachfolger des ephemeren Pius III. (26 Tage Regierungszeit) gewählt und beeilt sich, diese Bestimmung anzunehmen, um die Wahl eines Vorgängers und ehemaligen Rivalen Alexander VI. (Rodrigo Borgia) offen simonisch zu verurteilen.

Die Blase wird aufgenommen und verbreitet (16. Februar 1513) als Dekret des Fünften Laterankonzils , einberufen von demselben Julius II .

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