Zusammengeschlossene Gemeinde Rheinland-Pfalz

Die zusammengeschlossenen Gemeinden ( Verbandsgemeinde ) sind für das Land Rheinland-Pfalz in Deutschland spezifische Kommunen , in denen mehrere rechtlich unabhängige Gemeinden zusammengefasst sind . Es ist eine Verwaltungsgemeinschaft, die mehrere Gemeinden innerhalb einer neuen Gemeinde , der zusammengeschlossenen Gemeinde, zusammenbringt, um ihre Verwaltungsaufgaben gemeinsam zu erledigen.

Die zusammengeschlossenen Gemeinden haben spezifische Zuständigkeiten, die in der kommunalen Organisation von Rheinland-Pfalz beschrieben sind, einschließlich derjenigen des Schulsystems , der Organisation der Feuerwehr , der Schaffung und Instandhaltung von Sport- und Freizeiträumen, der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbehandlung.

Jede zusammengeschlossene Gemeinde hat eine gewählte Vertretung, den Gemeinderat der zusammengeschlossenen Gemeinde ( Verbandsgemeinderat ) und einen professionellen Bürgermeister. Die zusammengeschlossene Gemeinde übernimmt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten anstelle ihrer Mitgliedsgemeinden. Der Bürgermeister einer zusammengeschlossenen Gemeinde kann auch Bürgermeister einer der Mitgliedsgemeinden sein (§ 71 Gemeindeorganisation Rheinland-Pfalz ).

Jede Mitgliedsgemeinde hat auch eine eigene Vertretung, den Gemeinderat ( Ortsgemeinderat ) und einen Ehrenbürgermeister. In sehr kleinen Gemeinden (es gibt Gemeinden mit weniger als 20 Einwohnern) können "Gemeindeversammlungen" die Wahl eines Gemeinderats ersetzen .

Die Verbandsfreie Städte (nicht-fusionierten Städte) haben die gleichen Pflichten als fusionierten Gemeinde.

Die Verbandsangehörigen Städte sind Städte, die Teil einer zusammengeschlossenen Gemeinde sind. Sehr oft beherbergen sie den Sitz der Verwaltung und die zusammengeschlossene Gemeinde trägt ihren Namen.

Andere Länder in Deutschland haben ähnliche Gebietsgemeinschaften wie die zusammengeschlossenen Gemeinden Rheinland-Pfalz mit unterschiedlichen Namen und manchmal anderen Verantwortlichkeiten.