Einstufung ohne Fortsetzung

Das Unterlassen weiterer Maßnahmen ist im Rahmen eines Strafverfahrens (hauptsächlich strafrechtlich), einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Justizbehörde einer Mission zur Wahrung der allgemeinen Interessen des Unternehmens, keine öffentlichen Maßnahmen durchzuführen, um die mutmaßlichen Täter.

Für die Einstellung eines Falles werden in der Regel folgende Gründe festgehalten:

Die unangekündigte Einreichung ist nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft kann somit ihre Entscheidung jederzeit rückgängig machen und ein Verfahren einleiten, wenn neue Umstände eine gerichtliche Untersuchung wieder aufnehmen könnten, außer bei Verjährung oder Tod des Täters.

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Verweise

  1. Definition der Klassifizierung ohne Fortsetzung auf droit-finances.net