Bevölkerungszahlen von Frankreich

Die Bevölkerungszahlen für Frankreich hängen vom Status der Personen ab, der zwei Bedeutungen hat:

Statistischer Aspekt

Bis zur Volkszählung 1999 umfassten die INSEE-Daten für eine Gemeinde:

Die Einwohnerzahl ohne Doppelzählung war daher immer größer oder gleich der Gemeindebevölkerung und kleiner oder gleich der Gesamtbevölkerung. Seit 2004 nähern sich die Begriffe der kommunalen Bevölkerung und der ehemaligen Bevölkerung ohne Doppelzählung an (die Definition der getrennt gezählten Bevölkerung wurde so geändert, dass sie bis auf wenige kleine Abweichungen der Doppelzählung entspricht).

Um die Bevölkerung einer Agglomeration, einer Gemeindegruppe , eines Departements oder einer Region richtig zu erfassen , haben wir die Bevölkerung ohne Doppelzählung verwendet . Seit 2004 hat die städtische Bevölkerung übernommen.

Für die seit 2004 aktualisierte Volkszählung führen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern nun alle fünf Jahre eine erschöpfende Volkszählung durch, bei einem Fünftel der Gemeinden pro Jahr, während Gemeinden mit 10.000 Einwohnern oder mehr alle über die Jahre eine Stichprobe durchführen Umfrage von etwa 8% ihrer Bevölkerung. Die Abholung erfolgt im Januar und Februar (im Februar und März auf der Insel La Réunion). Ein Enumerator hinterlegt die Fragebögen und nimmt sie nach dem Ausfüllen wieder zurück.

2004 und spätere Jahrgänge

Aufgrund eines 2003 veröffentlichten Erlasses verschwindet das Konzept der Doppelzählung aus den offiziellen Daten der Jahre 2004 und 2005 für die in diesen Jahren aufgeführten Gemeinden und für die gesetzliche Einwohnerzahl aller Gemeinden ab 2006 (Zusammenfassung der zwischen 2004 und 2008 erhobenen und veröffentlichten Daten). an1 st Januar 2009. Die im Januar 2016 veröffentlichte gesetzliche Grundgesamtheit für das statistische Referenzjahr 2013 entspricht den endgültigen Ergebnissen der fünf jährlichen Volkszählungen, die von 2011 bis 2015 durchgeführt wurden Zensuszyklus: Das Jahr 2013 wird daher mit dem Jahr 2008 verglichen, daher dieser Fünfjahresdurchschnitt.

Die städtische Bevölkerung

Die städtische Bevölkerung (renoviert) übernimmt, es gibt keinen Unterschied mehr zur Bevölkerung ohne Doppelzählung.

Er umfasst nach wie vor Erwachsene , die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeindegebiet haben, sowie ihre minderjährigen Kinder, auch wenn sie in einer anderen Gemeinde wohnen , sowie der Ehegatte oder die Lebenspartnerschaft (auch wenn er aus beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde wohnt).

Die Bevölkerung wird separat gezählt

Darüber hinaus können Personen, auch wenn sie einen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde haben:

  • Einwohner in Gemeinden: einschließlich
    • in Haftanstalten der Gemeinde inhaftiert;
    • Erwachsene, die in Einrichtungen wohnen, in denen Schüler oder Studenten untergebracht sind;
    • Aufenthalt in Altersheimen oder Heimen und Sozialwohnungen;
    • Wohnsitz in Religionsgemeinschaften;
    • Aufenthalt in Kasernen oder Militäreinrichtungen;
  • Aufenthalt in Diensten von öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen (oder sozialen Einrichtungen) für mittlere oder längere Aufenthalte;
  • Menschen in Mobil- oder Obdachlosenunterkünften (ermittelt in den ersten beiden Tagen der Kampagne).
Unterschiede zwischen der ehemaligen Bevölkerung ohne Doppelzählung und der kommunalen Bevölkerung (renoviert)

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Erwachsene, die in einer Gemeinde (Betriebsstätte, Kaserne, Wohnung etc.) wohnen, automatisch zur Gemeindebevölkerung der Gemeinde gehören, in der die Gemeinde liegt, unabhängig davon, ob diese Personen einen Wohnsitz haben oder nicht eine andere Gemeinde. Zuvor gehörten bestimmte Kategorien von Personen mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde zur Gemeindebevölkerung der Gemeinde des genannten Wohnsitzes. Es ist der Fall:

  • in Kasernen, Lagern oder ähnlichem lebende Soldaten;
  • interne Schüler von Gymnasien, Colleges, Grandes écoles, Sonderschulen, Seminaren und allen öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen mit Internat, einschließlich beaufsichtigter Bildungseinrichtungen der Gemeinde;
  • ältere Menschen, die in betreuten Unterkünften leben;
  • Personen, die in mittel- und längerfristigen Gesundheitseinrichtungen untergebracht sind (diese Personen gelten nun für die Zeit ihres Aufenthalts als tatsächlich dort ansässige Personen im Sinne der Gemeindebevölkerung, auch wenn sie in einer anderen Gemeinde eine eigene Unterkunft haben, in denen sie bleiben nach dem Steuertarif des Hauptwohnsitzes besteuert, den sie jedoch nicht ausreichend belegen, und nicht nach dem eines Zweitwohnsitzes , wobei diese Wohnung weiterhin Sozialhilfe beziehen kann, wenn diese Personen dort sind.

Andererseits gehört nun jeder Student oder erwachsene Student zur Gemeindebevölkerung der Gemeinde, in der er wohnt, egal ob er in einem Studentenwohnheim, einer persönlichen Wohnung oder einem Zimmer mit dem Einwohner wohnt. Zuvor waren Studenten im Alter von 18 bis 25 Jahren, die in der Gemeinde wohnten, aber nicht in einem Studentenwohnheim oder einem Studentenwohnheim wohnten, ihrer Volkszählungsgemeinde angegliedert. Umgekehrt werden minderjährige Studierende nicht mehr zur Gemeindebevölkerung der Gemeinde, in der sie wohnen, sondern in der Gemeinde des Wohnsitzes der Eltern gezählt.

Infolgedessen hat dieser Methodenwechsel zu Recht oder zu Unrecht die städtische Bevölkerung von Gemeinden mit Internaten, Kasernen, Wohnheimen oder erwachsenen Studenten, die in Städten leben, künstlich aufgeblasen (und umgekehrt die städtische Bevölkerung von der Zahl der minderjährigen Schüler oder Erwachsene unter 25 Jahren ).

Der Haupttransfer war der von Personen ab 25 Jahren, die in einer anderen Gemeinde studieren, in der sie die meiste Zeit wohnen und die jetzt vollständig in der Bevölkerung dieser Studiengemeinde gezählt werden: Sie werden nicht mehr "in doppelter Form" in der gezählten Bevölkerung gezählt getrennt (und in der Gemeindebevölkerung) von der Gemeinde ihres Familienwohnsitzes, wobei ihr Wohnort für das Studium als der ihres Hauptwohnsitzes gilt. Studierende unter 25 Jahren werden jedoch nach wie vor in der Gemeinde ihres Familienwohnsitzes „getrennt“ gezählt (und weiterhin an der Gesamtbevölkerung beteiligt). Diese Änderung ermöglicht es, dem Bedarf an Sozialhilfekonten (insbesondere dem RMI , der inzwischen in RSA umbenannt wurde , für Studenten ab 25 Jahren ohne regelmäßiges Einkommen, die auf dem Gebiet der Gemeinde . davon profitieren können) besser Rechnung zu tragen des Studiums und nicht des Familienwohnsitzes), die zwingend gesonderte Erklärung des Einkommens, die Gewährung von Wohngeld und die Abgabe für nicht steuer- und örtlich steuerbefreite Studierende in der Gemeinde ihres gewöhnlichen Studienortes.

Legaler Aspekt

Die Ergebnisse der Volkszählungen werden per Dekret formalisiert.

Der Begriff der legalen Bevölkerung wird im Recht verwendet. Im weiteren Sinne bezeichnet es alle offiziellen Werte (Gemeindebevölkerung, getrennt gezählte Bevölkerung oder Gesamtbevölkerung).

Im engeren Sinne kann es sich je nach Kontext manchmal auf die eine oder andere dieser Populationen beziehen.

Die Gesamtbevölkerung ist diejenige, die bei der Anwendung von Gesetzen und Verordnungen auf Gemeinden (insbesondere in Haushalts- und Steuerangelegenheiten) berücksichtigt wird. Allgemeiner gesagt von1 st Januar 2015, "Sofern nicht durch Gesetz oder Verordnung etwas anderes bestimmt ist, ist die Gesamtbevölkerungszahl diejenige, auf die es sich bei der Anwendung von Gesetzen und Verordnungen zu beziehen empfiehlt" .

Somit ist die gesetzliche Einwohnerzahl von Gemeindegruppierungen (Metropolen, Stadtgemeinden, Agglomerationsgemeinden und Gemeindegemeinden) die Summe der Gesamtbevölkerungen der Gemeinden, aus denen sie bestehen, und nicht die Summe der Gemeindebevölkerungen. Anhand dieser Grundgesamtheit lässt sich feststellen, ob die Gruppierung die Schwellenwerte erreicht, die für die Annahme einer der vier Formen der interkommunalen Besteuerung erforderlich sind .

Andererseits bestimmt die Gemeindebevölkerung die Merkmale (Abstimmungsverfahren, Zahl der gewählten Amtsträger usw.) der Gemeindewahlen in einer Gemeinde.

Hinweise und Referenzen

Anmerkungen

  1. Personen, die in Kurzzeiteinrichtungen wohnen, werden zur Gemeindebevölkerung der Gemeinde ihres Wohnsitzes gezählt.
  2. Personen, die für einen sehr kurzen Zeitraum in einem Wohnheim oder einer Erstaufnahmeeinrichtung in der Gemeinde A gesammelt wurden und einen persönlichen Wohnsitz in der Gemeinde B haben, werden nun vollständiger in die Gemeinde B gezählt.

Verweise

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  3. "  Definitionen, Methoden und Qualität | Insee  “ , auf www.insee.fr (Zugriff am 26. Juni 2021 )
  4. Insee - Bevölkerungsschätzung, "  Aufschlüsselung der in Frankreich lebenden Bevölkerung nach Geburtsort und Nationalität  " , auf insee.fr ,7. Mai 2021(Zugriff am 7. Mai 2021 )
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  6. Artikel R2151-1 des Kodex der lokalen Behörden.
  7. Bevölkerung ohne Doppelzählung , auf insee.fr
  8. [PDF] Artikel R. 2151-1.ANNEXE E 5 Dekret n o  2003-485 , die5. Juni 2003 im Zusammenhang mit der Volkszählung
  9. Julien Duffé, "  Von der Geburtenrate gedopt, werden die Pariser immer zahlreicher  " , leparisien.fr,1 st Januar 2016(Zugriff auf 1 st Januar 2016 )
  10. Siehe Grafik Siehe Anhang D1: legale Bevölkerungskategorien .
  11. lexinter: Eine Herberge im Sinne dieses Kapitels ist eine Einrichtung zur gemeinschaftlichen Unterbringung als Hauptwohnsitz von Personen in Gebäuden, die sowohl möblierte als auch unmöblierte Privaträume und dem gemeinschaftlichen Leben zugewiesene Gemeinschaftsräume umfassen.
  12. ob sie in einem Studentenwohnheim, Studentenwohnheim oder in der Stadt untergebracht sind
  13. [PDF] INSEE , Anhang E7: Legale Bevölkerungen in der Volkszählung 1999 und seit , auf insee.fr
  14. Französische Republik, "  Dekret Nr. 2020-1706 vom 24. Dezember 2020 zur Beglaubigung der Bevölkerungszahlen des französischen Festlandes, der überseeischen Departements Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion sowie der Gemeinden Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Saint-Pierre-et-Miquelon  ” , auf legifrance.gouv.fr ,24. Dezember 2020(Zugriff am 8. Mai 2021 )
  15. Definition der legalen Bevölkerungsgruppen auf der INSEE-Website .
  16. Artikel R2151-2 des Kodex der lokalen Behörden.
  17. "  Dekret Nr. 2014-1611 vom 24. Dezember 2014 zur Beglaubigung der Bevölkerungszahlen  " .
  18. Artikel R2151-3 des Kodex der lokalen Behörden.

Siehe auch

Verwandte Artikel

Externe Links