Der Artikel 22 der belgischen Verfassung ist Teil von Titel II "Belgier und ihre Rechte". Es garantiert das Recht auf Privat- und Familienleben.
„Jeder hat das Recht, sein Privat- und Familienleben zu respektieren, außer in den Fällen und unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen.
Das in Artikel 134 genannte Gesetz, Dekret oder die Regel garantieren den Schutz dieses Rechts. ""
- Artikel 22 der Verfassung