Der Artikel 171 der belgischen Verfassung ist Teil des Titels V Finanzen . Es verankert den Grundsatz der Jährlichkeit der Steuer.
„Steuern zugunsten des Staates, der Gemeinde und der Region werden jährlich gewählt.
Die Regeln, die sie festlegen, gelten nur für ein Jahr, wenn sie nicht erneuert werden. ""