Artikel 159 der belgischen Verfassung

Der Artikel 159 der belgischen Verfassung ist Teil des Titels III Powers . Es verankert den Grundsatz der Ausnahme der Rechtswidrigkeit: Richter der Gerichtsbarkeit müssen im Rahmen eines Prozesses die Anwendung von Regulierungsstandards ausschließen, die gegen gesetzliche Standards verstoßen.

Text

„Die Gerichte werden nur allgemeine, provinzielle und lokale Dekrete und Vorschriften anwenden, solange sie den Gesetzen entsprechen. ""

Siehe auch

Interne Links

Externe Links