Vom Handelsgericht genehmigt

Das vom Handelsgericht genehmigte ist in Frankreich ein bis 1972 ausgeübter Rechtsberuf .

Die befugte Person war eine Privatperson, die vom Handelsgericht eine Genehmigung erhalten hatte, die es ihr ermöglichte, die Interessen der Rechtsstreitigen vor sich zu verteidigen. Er kombinierte die Rolle eines Anwalts und eines Anwalts, dessen Ministerium vor dieser Gerichtsbarkeit nicht erforderlich war. Der Beruf des Anerkannten, der auf das Ancien Régime zurückgeht, war in der Lehre ungenau: Ministerialoffizier für einige, einfacher Kaufmann für andere.

Die genehmigten verschwanden aus 16. September 1972 seit dem Gesetz von 31. Dezember 1971Durch die Reform der Rechts- und Justizberufe wurde sie in die neue Definition des Rechtsberufs aufgenommen . Tatsächlich sind bestimmte Anwaltskanzleien de facto auf die Beziehungen zu Handelsgerichten spezialisiert: Sie werden vor dem Handelsgericht als Rechtsanwälte oder Prozessanwälte bezeichnet.

Anmerkungen und Referenzen

  1. "  Andere juristische und juristische Berufe  " im Zeitgenössischen Archiv der Justiz ,24. September 2009(Zugriff auf 1 st August 2014 ) .
  2. „  Act 71-1130 von 31. Dezember 1971 bestimmte Rechts- und Justiz Berufe Reform  “ auf Légifrance (Zugriff auf 1 st August 2014 ) .