Nationale Management-Kontrollabteilung | |
Akronym | DNCG |
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Sport (e) vertreten | Fußball |
Schaffung | 1984 |
Präsident | Jean-Marc Mickeler |
Sitz | Paris |
Mitgliedsstaaten | Frankreich |
Webseite | Offizielle Seite |
Die National Management Control Department (DNCG) ist eine unabhängige Kommission der Professional Football League (LFP), die für die Überwachung der Konten professioneller Fußballvereine in Frankreich zuständig ist .
Nach Prüfung der Situation eines Clubs, insbesondere seiner rechtlichen und finanziellen Situation, kann die DNCG eine oder mehrere Entscheidungen über die Mitgliedschaft des Clubs und die Teilnahme an Wettbewerben treffen. Die Strafen für die Belegschaft können sein:
Die Entscheidungen der DNCG über die Teilnahme des Vereins an Wettbewerben können sein:
Die Direktion für nationale Managementkontrolle besteht aus drei Gremien, von denen jedes befugt ist, die rechtliche und finanzielle Kontrolle einer bestimmten Kategorie von Clubs zu gewährleisten, die dem FFF angeschlossen sind. Die Professional Clubs Control Commission, die im FFF sitzt, überwacht die Clubs, die zur Verwendung von Profispielern berechtigt sind, d. H. Alle Ligue 1 , Ligue 2 und einige der Nationalclubs . Die Federal Club Control Commission, die im FFF sitzt, ist befugt, alle Clubs der Nationalen und Französischen Amateurmeisterschaft (CFA) zu überwachen, die nicht zur Verwendung von Profispielern berechtigt sind. Schließlich regionale Clubkontrollgremien sitzen in jeder regionalen Liga und haben die Macht , alle Clubs zu steuern , in dem Französisch Amateur Championship 2 (CFA 2) und die wichtigsten regionale Meisterschaft.
Gegen die Entscheidungen dieser Gremien der ersten Ebene kann bei der Berufungskommission , die beim FFF sitzt , Berufung eingelegt werden . Die Beschwerde muss innerhalb von 6 Tagen ab dem Datum des Versands der angefochtenen Entscheidung eingereicht werden.
Gegen eine Entscheidung der DNCG kann ein Verein die Angelegenheit an das französische nationale Olympische und Sportkomitee (CNOSF) weiterleiten. Letzterer unterbreitet einen Vermittlungsvorschlag, der dann vom Bundesrat der FFF entweder angenommen oder abgelehnt wird.
VerwaltungsgerichtEs ist auch möglich, beim Verwaltungsgericht Berufung einzulegen , das entweder innerhalb eines kurzen Zeitraums in einem summarischen Verfahren oder innerhalb eines längeren Zeitraums in der Sache entscheiden kann.