Artikel 194 der belgischen Verfassung

Der Artikel 194 der belgischen Verfassung ist Teil der Allgemeinen Bestimmungen von Titel VII . Es macht die Stadt Brüssel zur Hauptstadt von Belgien .

Es stammt aus 7. Februar 1831 und war ursprünglich - unter der alten Nummerierung - Abschnitt 126.

Text

„Die Stadt Brüssel ist die Hauptstadt von Belgien und der Sitz der Bundesregierung. ""

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