Der Artikel 194 der belgischen Verfassung ist Teil der Allgemeinen Bestimmungen von Titel VII . Es macht die Stadt Brüssel zur Hauptstadt von Belgien .
Es stammt aus 7. Februar 1831 und war ursprünglich - unter der alten Nummerierung - Abschnitt 126.
„Die Stadt Brüssel ist die Hauptstadt von Belgien und der Sitz der Bundesregierung. ""